Das SF-Epos „Cyberpunk 2077“ hat erst am 10. Dezember Release, aber einige Spieler haben wohl schon eine Kopie. Der erste Streamer hat das Spiel sogar gezeigt. Der Leak mit Gameplay vom Start lief 20 Minuten, aber der Streamer wird daran wohl länger Spaß haben. CD Projekt Red kündigt an, „rechtliche Schritte“ gegen jeden einzuleiten, der das Embargo bricht.
Das war der Stream: Ein Nutzer hat 20 Minuten Gameplay von Cyberpunk 2077 gezeigt. Das Spiel wurde auf der PS4 präsentiert. Im Stream sah man:
- Die Charakter-Erstellung
- danach die ersten 18 Minuten des Games
Laut der GameStar handelte es sich bei dem gezeigten Material um Szenen aus dem “Prolog der Nomaden-Vorgeschichte von der PS4 Pro.”
Dem Streamer ging es vor allem darum, zu feiern, wie früh er das Spiel zeigen kann und wie toll das ist, dass er es so früh zeigen kann.
Den Stream live sah kaum wer: Am Ende hatte der Streamer 52 Zuschauer. Allerdings verbreiteten sich dann Mirrors der ersten 20 Minuten übers Netz.
CD Projekt Red löscht, aber zu viele Mirrors im Netz
So geht CD Projekt Red dagegen vor: Das Entwickler-Team war die letzten Stunden offenbar damit beschäftigt, Mirrors des 20-Minuten-Streams aus dem Netz zu löschen. Das ist so mühselig, wie die Zahnpasta wieder in die Tube zurückzudrücken.
Wer nach dem Clip sucht, wird in Foren wie “Resetera” funktionierende Mirrors finden, um sich das Video anzuschauen.
CD Projekt Red hat gegenüber der Seite Dualshockers angekündigt, „rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der das Embargo/das Street Date bricht.“
Eigentlich ist der Release von Cyberpunk 2077 erst für den 10. Dezember vorgesehen, aber offenbar haben einige Händler das Spiel bereits enthalten.
So wird der Leak zu Cyberpunk 2077 diskutiert: In den letzten Tagen war bereits einiges Gameplay zu sehen. Journalisten wie Michael Graf von der GameStar konnten bereits 16 Stunden mit Cyberpunk 2077 verbringen, schrieben große Previews und zeigten Gameplay (via GameStar).
Daher ist das neue Leaked Gameplay jetzt nicht irre spannend. Aber es ist zumindest mal interessant, wie das “ungepatchte Cyberpunk 2077” auf einer normalen PS4 läuft.
Das sehe “ordentlich” aus, sagen die Nutzer von Reset Era etwa.
Vorsicht vor Spoilern nach Gameplay-Leak
Was ist der Haken an dem Leak? Bei der Version handelt es sich offenbar um Gameplay aus einer Version, der noch die Optimierung eines Day-One-Patches fehlt.
Spieler fürchten nun, dass sie von Leuten gespoilert werden, die das Game bereits spielen konnten. Daher sollte man wohl ab sofort vorsichtig sein, wenn man sich Cyberpunk 2077 geben möchte, ohne vorher zu wissen, was einen erwartet.
Der Streamer, der 20 Minuten mit Cyberpunk 2077 auf Twitch war, könnte jedenfalls von den Anwälten der Entwickler hören und noch deutlich länger über diese 20 Minuten nachdenken.
Cyberpunk 2077 ist das wahrscheinlich am heißesten erwartete Spiel 2020. Aber zuletzt zogen einige dunkle Wolken über dem Game auf. Es kursierten Berichte über harte Arbeitsbedingungen und eine Überstunden-Kultur, die Besorgnis weckt:
Interne E-Mail befeuert Diskussion um Überstunden bei Cyberpunk 2077
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Sollen den Laden verklagen und nicht die seit 7 Jahren angefixten und total überHypten Gamer
Passiert nichts.
Höchsten kann mit diesen Laden verklagen der es verkauft hat aber ein Kunde der ein Spiel kauft im Laden und es dann Streamt wird kaum Probleme bekommen.
“so mühselig, wie die Zahnpasta wieder in die Tube zurückzudrücken”
?
Also die beiden Typen die in diesem leak Video Cyberpunk spielen sind entweder hart auf Droge, oder einfach totale Idioten.
In Anbetracht der möglichen Konsequenzen definitiv zweiteres, wobei sich das ja nicht gegenseitig ausschließt…
Tja hätten sie den Code lieber mir gegeben, ich habe noch nie ein embargo gebrochen. Ich hoffe der muss dafür bezahlen.
Schönes A-Loch
Wer? Ich?
Ne , der der den Leuten gönnt dafür Zahlen zu müssen! Wenn Du’s nicht warst dann halt Dein alter Ego ?
Es wird wohl darauf ankommen, woher er das Spiel hat bzw ob eine Verschwiegenheitserklärung von diesem Streamer unterschrieben wurde oder nicht.
Wenn der das Spiel ohne dies bekommen hat, von einer dritten Person, wird diesem Streamer rechtlich gesehen nix passieren.
Du “unterschreibst” vermutlich, in dem du beim Spielstart auf “accept” klickst.
Wenn du einen key bekommst vom Entwickler oder von der PR Agentur dann steht da immer drinnen wann das embargo fällt. Oftmals ist auch noch eine Liste mit bekannten Bugs dabei und eine genau Beschreibung wann du was zeigen darfst usw.
Da ich selbst schon mehre NDA aufgesetzt habe, habe ich eine grobe Vorstellung, was in diesen so stehen könnte.
Allerdings sickern manchmal Builds durch. An Leute die keine NDA haben. Also beschränkt man sich daher entweder das Leck zu jagen oder man baut eine Vereinbarung bei Nutzung ein, was mir dabei hilft auch den Nutzer unter druck zu setzen.
Da ich selbst nur an normal Alphas und Betas teilnahm, bei denen die Restriktionen weit aus schwächer ausfielen, habe ich selbst noch nicht mit erlebt, wie sie es genau lösen. Wäre ich aber sie, würde ich es genau so machen.
Da du schon mehrere NDA aufgesetzt hast, wirst du wissen, dass diese im Vorfeld akzeptiert werden müssen und nicht erst wenn du das Produkt schon erhalten hast.
Wäre dies der Fall könnte die Person einfach die NDA nicht unterschreiben.
Wie gesagt es kommt darauf an ob etwas unterschrieben wurde oder nicht. Wenn mit diesem Streamer keine Vereinbarung getroffen wurde und er das Spiel über eine dritte Person bekommen hat, kann ihm rechtlich gar nix passieren.
Vielleicht liest du mal die Antwort an Crofly. Da steht die Antwort nämlich schon. AGB und so weiter akzeptierst du in jeder APP und in den meisten Games ebenfalls nach dem ersten Start per Bestätigung. Datenschutzrichtlinien akzeptierst du ebenfalls per klick.
Sogar Bankkonten kannst du gänzlich ohne Unterschrift einrichten.
Vielleicht liest du nochmal meinen Kommentar, eine NDA sollte im Vorfeld geschlossen werden.
Und zu Bankkonten…wie kommst du auf so einen Unsinn? Ich habe bisher bei jedem meiner Konten oder Depots zumindest ein Videoindent Verfahren machen müssen, dabei muss man sehr wohl Unterschreiben und nicht nur alles mit einem Klick bestätigen.
Aha. “Sollte”. Und dann liest du noch mal, dass es bei einer nicht autorisierten Weitergabe nun mal kein sollte gibt und es daher eine Fallback Lösung darstellt.
Zum Beispiel weil ich Projekt- & Produktmanager eines Finanzinstituts war und darum daran beteiligt war ein Produkt zu launchen welches keine Unterschrift benötigte. Wirtschaftsprüfer und Bafin nickten es ab, also scheint es wohl zu gehen.
In den Gesetzen steht nun mal nichts von einer obligatorischen Unterschrift. Als wir das damals zum Launch gebracht haben, waren wir noch mit die Ersten. Mittlerweile machen das viele. Es geht darum, dass ein Medienbruch innerhalb eines digitalen Produkts verhindert wird.
Wenn du mir nicht glaubst, dann mach dich doch mal auf die Suche in welcher Verordnung oder welchem Gesetz eine Unterschrift vorgeschrieben wird. Unsere Justiziar war nämlich auch zu Beginn dagegen, konnte aber nun mal nichts finden. Vielleicht findest du ja etwas 😂
Leute gibts….
Das schon wieder ein ganz anderer Punkt…du kommst auch ständig auf neue Dinge…bei einer nicht autorisierten Weitergabe ist der Streamer noch weniger angreifbar.
Bleib erstmal bei deiner Aussage bezüglich man kann ohne Unterschrift ein Bankkonto eröffnen. Ich finde eine solche Aussage als Finanz Produkt Manager extrem verstörend, hast du wirklich Ahnung von der Materie?
Es wird heute mindestens ein Video ident Verfahren benötigt bei dem man zwingend einen Perso benötigt auf dem schon mal deine Unterschrift vermerkt ist. Dazu kommt noch das man häufig auch noch auf einem Papier kurz unterschreiben muss um es zu verifizieren.
Alles andere verstößt gegen Paragraph 154 Abgabenordung.
Das Finanzprodukte dies nicht zwingend benötigen sollte auch klar sein, dass aber Finanzprodukte und die Eröffnung eines Bankkonto zwei verschiedene paar Schuhe sind muss ich dir hoffentlich nicht erklären.
Leute gibt’s…
Das ist kein neues Ding, das habe ich von Anfang an geschrieben.
..
Noch mal, wenn du mir nicht glaubst, kannst du gerne die Rechtsvorschrift raussuchen, die das verlangt. Es gibt keine. Außerdem muss ich keine Ahnung davon haben. Ich muss nur hartnäckig bleiben und in der Lage sein Texte lesen und verstehen zu können. Und zwar so lange, bis diejenigen die Ahnung haben und dachten, das macht jeder so, also muss das wohl so sein, es einsehen und nachgeben. Und da Wirtschaftsprüfer, Bafin und Hausjurist es abgesegnet haben, stehen die Chancen gut.
Ein online Ident Verfahren ist keine Unterschrift. Du hältst deine hübsches Antlitz in die Kamera und deinen Ausweis daneben. Das ist keine Unterschrift. Heute bieten viele auch ein Unterzeichnung per Smartphone an in dem man mit den Wurstfingern auf dem Display rumschmiert. Als wir das vor ca. 6 Jahren gemacht haben, gabs weder flächendeckende Lösungen noch Akzeptanz dafür.
Der Sinn der Sache war, KEIN Papier zu haben. Sonst hätte man sich das ganze auch sparen können und man hätte auch nicht in wenigen Minuten ein Konto eröffnen können. Und man hätte wieder ein Medienbruch gehabt.
In der Abgabenordnung steht, dass man den Kontoinhaber / den wirtschaftlich Berechtigten nach GWG eindeutig identifizieren muss. Nicht dass der irgend etwas Unterschreiben muss.
Da es sich wohl um die Verkaufsversion handelt ist es sogar sehr wahrscheinlich dass ihm nichts passiert.
Wie kommt man denn vor dem Verkaufsstart an eine Verkaufsversion?
Also auf legalen Wege und ohne irgendwelche Verträge mit Lieferanten o.Ä. zu verletzen.
Anscheinend wurden diverse Geschäfte schon beliefert.
Natürlich – wie soll etwas auch zum Verkaufsstart im Laden stehen ohne vorher ausgeliefert zu werden…
Aber:
Wenn du also nicht gerade eine Kopie findest, die *wortwörtlich* vom Laster gefallen ist und dabei keine Ahnung hast, dass es sich um einen noch nicht veröffentlichen Titel handelt (schwer vorstellbar wenn die erste Reaktion ist, es auf Twitch zu streamen) sehe ich schwarz für die Argumentation, dass es doch die Verkaufsversion ist…
Nur ist es so dass eine ausgelieferte Version in den Besitz des Empfängers übergeht.
Lieferant, Kunde oder Mitarbeiter beklauen daher nicht CPR sondern den Händler und der muss diese erst mal wegen Diebstahl anzeigen da geringer Diebstahl ein Antragsdelikt ist.
Der Händler darf es zwar nicht verkaufen oder in Umlauf bringen dafür hat er bestimmt etwas unterschrieben. Ob er auch für Streamen unterschrieben hat ist da fraglich.
Man müsste halt schauen wie weit das Streamen greift wenn keine NDA existiert.
Dazu kommt noch der Gerichtsstand. Eher unwahrscheinlich das dafür über Landesgrenzen geklagt wird.
Ein Schaden muss außerdem belegt werden und das ist extrem schwer in diesem Fall, Kein Gericht wird eine Schätzung abnicken.
Sofern der Angeklagte kein Profit aus dem Leak gezogen hat und oder Ersttäter ist wird da im schlimmsten Fall eine Strafe auf Bewährung gesprochen.
Klagen kann man natürlich immer und mir persönlich reicht es schon aus dem Beklagten auf den Sack zu gehen.
Mir geht es da nicht um den Punkt, wer beklaut wird, sondern darum, dass es sich nicht um eine legal erworbene Fassung handelt, was sich mit Sicherheit auf die Beurteilung des Leaks auswirkt.
Ich glaube (mit Blick darauf, was nun wirklich geleakt wurde) auch nicht, dass viel dabei rumkommt, selbst wenn man mit Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen o.Ä. argumentiert, aber lassen wir uns überraschen.
hat einer ein Link?
Edit gefunden Danke für den Tipp im Artikel
Trottel, wenn es teuer werden sollte.