KuchenTV klagt sich zurück auf Twitch, feiert öffentlich seinen Sieg vor Gericht

KuchenTV klagt sich zurück auf Twitch, feiert öffentlich seinen Sieg vor Gericht

Der kontroverse Meinungsblogger Tim „KuchenTV“ Heldt darf wohl bald wieder auf Twitch streamen. Das entschied das Landgericht Braunschweig am 30. Januar 2024, wie der Streamer stolz verkündet.

Was hatte es mit dem Bann auf sich? Im Dezember 2023 wurde der deutsche Meinungsblogger KuchenTV auf unbestimmte Zeit von Twitch gebannt. Die Sperre folgte wenige Tage nach einem Reaction-Stream, in dem er erneut Pia „Shurjoka“ Scholz diskutiert hatte.

Als Grund der Sperre gab Twitch an, der habe „andere aufgrund eines persönlichen Traumas belästigt.“

Kurz vor seinem Bann hatte KuchenTV behauptet, der Twitch-Support interessiere sich nicht für die Beschwerden der Streamerin Shurjoka.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Sperre verkündete der Meinungsblogger, rechtliche Schritte einleiten zu wollen. Zuvor hatte sich bereits der mit ihm befreundete Streamer „Scurrows“ erfolgreich auf Twitch zurückgeklagt. Am 30. Januar 2024 entschied das zuständige Landgericht Braunschweig zu Gunsten von KuchenTV – der wohnt in Braunschweig.

Ein Twitch-Bann bedeutet für Streamer oft den Verlust einer wichtigen Einnahme-Quelle:

KuchenTV bedankt sich bei seinem Anwalt und plant das Comeback

Was unternahm KuchenTV? Der Meinungsblogger reichte nach seiner Sperre Klage ein und bat um eine schriftliche Verhandlung. Diese hätte den Vorteil, zeitsparender zu sein. Offenbar wollte der 28-Jährige die Sache möglichst schnell aus der Welt schaffen.

Nachdem ihm die schriftliche Verhandlung verwehrt worden war, versuchte KuchenTV, eine schnellere Entscheidung des Gerichts zu erreichen.

Was ist der aktuelle Stand? Am 30. Januar 2024 vermeldete KuchenTV auf X, ehemals Twitter, Twitch könne vor Gericht keinen spezifischen Grund für seinen Bann nennen. Kurz darauf meldete er sich mit dem Wort „Gewonnen.“

In einer Reihe weiterer Posts bedankte sich der Meinungsblogger bei seinem Anwalt und feierte seinen Sieg. Sein Twitch-Kanal ist aktuell zwar noch nicht wieder verfügbar, KuchenTV sammelt dennoch bereits Ideen für seinen „Comeback-Stream“ (via X).

Der Meinungsblogger hatte in Videos in eigener Sache mehrfach gesagt, dass er sicher sei, vor Gericht zu gewinnen, denn der Bann von Twitch hätte bestimmte Auflagen nicht erfüllt. So hätte man ihn vorwarnen und den genauen Grund des Banns nennen müssen. Beides sei nicht erfolgt.

Ergänzung 31. Januar 2024: Aus Ausschnitten des Urteils geht hervor, dass die Streaming-Plattform seinen Kanal nun nicht mehr sperren darf, ohne ihn vorab zu informieren sowie den Bann mit einer konkreten Aussage zu belegen. Zudem müsse Twitch ihm die Möglichkeit zur Gegendarstellung einräumen. Andernfalls drohen bis zu 250.000 Euro Strafe (via X).

KuchenTV sagte vorab, eine Aufhebung des Banns sei für ihn wichtig, weil es „auf Twitch finanziell besser laufe als auf YouTube.“

Für den streitbaren Influencer dürfte die Rückkehr seines Twitch-Kanals nicht zuletzt deshalb wichtig sein, weil er nun wieder in den Streams seiner Kollegen auftauchen darf und auch auf Influencer-Events gehen kann, die auf Twitch übertragen werden. Denn durch die Sperre war es etwa seinem Gönner MontanaBlack nicht möglich, im Twitch-Stream auf die Videos des Meinungsbloggers zu reagieren. Das soll er aber künftig ohnehin nicht mehr machen, zumindest, wenn es nach HandOfBlood geht:

Twitch: HandOfBlood bittet MontanaBlack, er soll aufhören, Öl ins Feuer „Shurjoka“ zu gießen

Quelle(n): NDR
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