Apple sperrt Fortnite auf iOS – Epic-Chef lobt Konkurrenz-Spiel passiv-aggressiv

Apple sperrt Fortnite auf iOS – Epic-Chef lobt Konkurrenz-Spiel passiv-aggressiv

In einem passiv-aggressiven Tweet lobte der Chef von Epic, der Firma hinter Fortnite, das Konkurrenzspiel PUBG Mobile. Dahinter steckt wohl erneut ein frecher Seitenhieb gegen Apple, die nach wie vor mit Epic im Streit um den Vertrieb von Fortnite auf iOS liegen.

Was wurde gesagt? Tim Sweeney ist der CEO von Epic Games, der Firma hinter Fortnite. Spiele wie PUBG sind daher Konkurrenten. Dennoch schrieb Sweeney jüngst auf Twitter:

“Während wir darauf warten, dass Fortnite auf iOS und Mac befreit wird, habt ihr hier ein weiteres großartiges Battle Royale-Spiel mit Unreal Engine!”

Tim Sweeney
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Im Anhang war dann tatsächlich ein Link zu PUBG Mobile im AppStore von iOS. Doch warum bewirbt der Chef hinter Fortnite ausgerechnet ein Konkurrenzspiel, das zwar lange nicht so erfolgreich wie Fortnite ist, aber dennoch ordentlich User vor die Mobilegeräte lockt?

Epics Unreal-Engine ist essenziell für viele Games

Das hat PUBG Mobile mit Epic zu tun: Grund für das in passiv-aggressiven Ton vorgetragene Lob des CEOs ist wohl, dass PUBG – wie viele andere Games auch – mit der Unreal-Engine entwickelt wurde. Diese Engine stammt wiederum von Epic und es gibt regelmäßig Updates und Anpassungen, welche an der Engine vorgenommen werden.

PUBG Mobile Screen
Auch PUBG-Mobile läuft mit der Unreal-Engine von Epic Games.

Apple wiederum drohte einst zu Beginn der Fortnite-iOS-Krise damit, Epic Zugang zu den Entwickler-Tool auf iOS zu entziehen. Dass das aber nicht nur Fortnite, sondern alle Spielen mit Unreal-Engine schaden würden, will Sweeney hier wohl mit seinem Tweet anprangern.

Denn ohne Entwickler-Tools wäre wohl der Support der Engine und der darauf basierenden Spiele nur noch schwer möglich und zahlreiche Studios bekämen ordentlich Ärger.

Das weiß Apple sicherlich schon lange, doch mit seinem Tweet befeuert Sweeney weiter die aktuell tobende PR-Schlacht gegen Apple. Dort sorgt Epic quasi im Wochentakt für Aufsehen, zuletzt, als man einen Skin noch heimlich als letztes Update auf das iOS-Fortnite brachte, welcher den Chef von Apple buchstäblich „veräppelt“.

Quelle(n): GameSpot
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Miku

Müssen eigentlich PC software/games Entwickler auch einen erlös wie bei Android/Apple an Microsoft tilgen? 70/30

Wahrscheinlich nicht.

Weizen

Kommt drauf an wo sie es vertreiben, Steam und Epic haben beide einen Prozentsatz den sie verlangen aber jeder kann seine Spiele auch selbst vermarkten wenn er das will.
EA, Ubisoft, Bethesda, Rockstar haben alle ihre eigene Plattform um diese Gebühr zu umgehen, releasen tun sie aber dennoch auf zB Steam wegen der gigantischen Masse an Usern, an Microsoft muss keiner was abdrücken, warum auch?

Peter Nuhn

Doch klar. Steam nimmt so viel. Gegen die hat Epic ja auch schon gewettert und eine Konkurrenzplattform aufgemacht.

Herlitz

Wenn sie ihr Produkt via Microsoft Store vertreiben fällt eine Provision von maximal 15% an.
Epic verlangt 12%.
Steam bis zu 30%.

Für Games mit Unreal Engine bekommt Epic 5% Provision, außer es wird im Epic Store vertrieben, dann ist die Nutzung der Engine gratis.

Es ist im Prinzip wie im regulären Handel auch: Verkaufst du dein Produkt selbst vom Marktstand oder Hofladen aus ist die Gewinnspanne am größten, aber du erreichst weniger Kunden.

Wenn die Distributoren Edeka, Rewe, Aldi etc. den Verkauf übernehmen bekommen sie einen Anteil vom Erlös, dafür hast du deutlich mehr Reichweite und Komfort.

Bei Apple ist nun das Problem, dass sie sämtliche Konkurrenz verbieten.
Als ob Süddeutschland die Wahl zwischen Aldi Süd, Edeka, Lidl und Rewe hätte, Norddeutschland aber ausschließlich bei Aldi Nord einkaufen kann und sich deren Preisdiktatur fügen muss.

Daniel

Nicht ganz.

Apple schützt sein mit viel hartem Geld aufgebautes System.
Wieviel hat Epic dazu beigesteuert, das Apple soviele Nutzer hat? So gut wie nichts. Aber die Nutzer abgreifen, ja das wollen sie. Am besten noch kostenlos.

Herlitz

Apple hat einen lukrativen Markt begründet und unterbindet bisher jeglichen Wettbewerb.
Daher wird (endlich) kartellrechtlich gegen Apple ermittelt.

Epic hatte in den vergangenen 20 Jahren einen gigantischen Einfluss auf die Spieleindustrie. Letztlich handeln die nur wie jedes andere börsennotierte Unternehmen auch.

Daniel

Es unterbindet nur Wettbewerb auf seiner eigenen Plattform.

Gerne kann Epic ja sein Fortnite Geld in die Hand nehmen und ein eigenes Mobile Betriebssystem auf den Markt bringen. Das das neben Apple nicht unmöglich ist, sieht man an Android, Windows Phone und laufenden Neuentwicklungen wie Cloud Mosa.
Dafür müsste man natürlich Arbeit reinstecken und könnte sich nicht ins gemachte Nest setzen.

Gegen Steam funktionierts doch auch…zumindest langsam.

Herlitz

Windows Phone (bzw. Windows Mobile) ist sogar älter als Android und iOS.

Ein Jurist hat das Thema kürzlich analysiert, und soweit ich das beurteilen kann ist es vollkommen plausibel:

Spoiler
Apple hat ohne Zweifel eine marktbeherrschende Stellung im Markt für iOS-App
Denn: Es geht nicht den Markt für Smartphones oder den Markt für Smartphone-Apps.

Es geht um den Markt für iOS-Apps – und da hat Apple in der Tat eine marktbeherrschende Stellung, die man mindestens als Quasi-Monoopol bezeichnen muss: Ohne Apple kommen iOS-Nutzer grundsätzlich nicht auf Wegen, die für die Masse praktikabel sind, an Apps, und ohne den App Store können Entwickler, die Apps für iOS herstellen, diese Apps nicht auf Wegen, die für die Masse praktikabel sind, an die iOS-Nutzer verkaufen.

Der Einwand “aber man kann ja zu Android wechseln” ist dabei schlicht nicht relevant, weil das nicht der “relevante Markt” ist, den man betrachten muss.

Und warum nicht? Warum geht es nur um den Markt für iOS-Apps und nicht etwa um den Markt für Smartphone-Apps allgemein oder gar um den Markt für Smartphones? Dafür muss man sich ansehen, wie dieser Aspekt des Wettbewerbs- und Kartellrechts funktioniert .

Dort geht es darum, dass ein Unternehmen, das in einem bestimmten Markt eine marktbeherrschende Stellung hat, diese Stellung nicht missbrauchen darf. Ausfluss dieses Verbots ist zum Beispiel, dass ein solches Unternehmen andere Unternehmen weder unmittelbar oder mittelbar unbillig behindern oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandeln darf als gleichartige Unternehmen, also eine Art allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das marktbeherrschende Unternehmen darf auch keine Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordern, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Das marktbeherrschende Unternehmen muss zudem anderen Unternehmen gegen angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren, wenn es den anderen Unternehmen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohne die Mitbenutzung nicht möglich ist, auf dem vor- oder nachgelagerten Markt als Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens tätig zu werden. Usw.

Solche Festlegungen finden sich für Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in Europa in Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Ziel dieser Regelungen ist es, dass selbst dort, wo es ein marktbeherrschendes Unternehmen gibt, dieses durch entsprechende Regeln dazu gezwungen wird, so “fair” zu spielen, dass sich trotzdem ein funktionierender Wettbewerb entwickeln kann. Ein Unternehmen darf also eine marktbeherrschende Stellung haben, aber sie nicht so ausnutzen, dass dadurch der Wettbewerb beeinträchtigt wird.

Was ist nun so ein “bestimmter Markt”? Klar ist: Es kann nicht der globale Gesamtmarkt sein. Denn dass es jemals dazu kommt, dass der globale Gesamtmarkt von einem einzigen Unternehmen beherrscht wird, ist fast ausgeschlossen. Man braucht keinen ganzen Zweig des Wettbewerbs- und Kartellrechts für einen Fall, der ohnehin nie eintreten wird.

Deshalb muss es ein Teilmarkt des gloabel Gesamtmarkts sein, von dem wir reden. Im Wettbewerbs- und Kartellrecht spricht man vom “relevanten Markt”.

Wie bestimmt man den nun den relevanten Markt? Klar ist: Das darf nicht beliebig sein. Denn sonst macht man es wie Apple und definiert sich den Markt einfach so, dass man behaupten kann, in diesem Markt ja gar keine marktbeherrschende Stellung zu haben, oder die Wettbewerbshüter definieren sich willkürlich was zurecht. Im Zweifel wählt das betroffene Unternehmen einfach den nächstgrößeren Markt und behauptet, dass der der maßgebliche ist – “ach, wir sollen eine marktbeherrschende Stellung im Markt für iOS-Apps haben? Quatsch, wenn man den Markt für Apps allgemein betrachtet, gibt’s doch auch noch den Markt für Android-Apps, und für Windows-Apps, usw., da sind wir doch nur einer unter vielen!” Genauso gut könnte auch die Wettbewerbsbehörde einfach einen ganz spezifischen Markt hernehmen – auch das kann es nicht sein.

Eine solche subjektive Festlegung des relevanten Marktes würde dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen, nämlich allgemeine Regeln für funktionierende Märkte festzulegen und dann dort den Erhalt der Möglichkeit von Wettbewerb sicherzustellen, nicht entsprechen, weil das Gesetz damit entweder wirkungslos wäre oder aber zur Ermessensstrafe der Wettbewerbslbehörden würde. Die Marktakteure müssen darauf einstellen können, was von ihnen verlangt wird. Es muss also ein einigermaßen objektivierbarer und damit auch gerichtlich überprüfbarer Maßstab her.

Dazu gibt es so einiges an Rechtsprechung und Literatur. Schön zusammengefasst ist diese in der sogenannten “Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft”, einer Entscheidung der EU-Kommission (Amtsblatt Nr. C 372 vom 09/12/1997), zu finden hier:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:31997Y1209(01)

Unter Ziffer 7 ist in dieser Entscheidung das Folgende festgehalten:

Der sachlich relevante Produktmarkt umfaßt sämtliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden.

Also: Wenn ein Käufer statt einer Sache A mehr oder weniger genauso gut eine Sache B kauft oder benutzt, dann gehören A und B zum selben Markt. Kern ist die Frage der Substituierbarkeit oder Austauschbarkeit.

Dazu sagt Ziffer 15:

Die Beurteilung der Substituierbarkeit der Nachfrage erfordert eine Bestimmung derjenigen Produkte, die von den Abnehmern als austauschbar angesehen werden. Eine Möglichkeit, diese Bestimmung vorzunehmen, läßt sich als ein gedankliches Experiment betrachten, bei dem von einer geringen, nicht vorübergehenden Änderung der relativen Preise ausgegangen und eine Bewertung der wahrscheinlichen Reaktion der Kunden vorgenommen wird. Aus verfahrensmäßigen und praktischen Erwägungen steht bei der Marktabgrenzung der Preis im Mittelpunkt, genauer gesagt die Nachfragesubstitution aufgrund kleiner, dauerhafter Änderungen bei den relativen Preisen. Hieraus lassen sich klare Hinweise in bezug auf die für die Definition von Märkten relevanten Informationen gewinnen.

Und nun betrachten wir mal den Markt für IOS-Apps:

Zunächst vorab: Schon prinzipiell kann “ein Smartphone” kein Austauschprodukt für “eine Smartphone-App” sein. Apples Marktanteil auf dem Markt für Smartphones ist also schlicht irrelevant, weil niemand sagt “Na, wenn ich eine App nicht kriege, kaufe ich stattdessen ein Smartphone”.

Es kann also nur um andere Apps gehen. Daher stellt sich insbesondere die Frage:

Sind beispielsweise Android-Apps Austauschprodukte gegenüber iOS-Apps?

Nun also in der Terminologie der Veröffentlichung der Kommission: Wenn es eine “geringe, nicht vorübergehende Änderung der relativen Preise” für iOS-Apps gibt, wird ein User dann stattdessen auf Android-Apps zurückgreifen?

(Eine “geringe, nicht vorübergehende Änderung der relativen Preise” wird übrigens bei einer Preissteigerung um 5 % angenommen. Bei den 99-Cent-Apps wäre das eine Erhöhung auf 1,04 EUR. Letztlich fragt man sich also: Wenn sich 99-Cent-Apps auf 1,04 EUR verteuern, was passiert dann?)

Wohlgemerkt: Hierbei geht es, wie es dort heißt, um die “wahrscheinliche Reaktion der Kunden”. Es geht nicht um eine pure Möglichkeit, die aber so gut wie kein Kunde nutzen wird. Klar ist es denkbar, dass ein iOS-Nutzer bei einer “geringen, nicht vorübergehenden Änderung der relativen Preise” für iOS-Apps sein iPhone wegwirft und sich ein Android-Smartphone holt, aber die Frage, die man sich stellen muss, lautet: ist das wahrscheinlich?

Was kommt denn da auf den iOS-Nutzer zu?

Zuallererst muss er sich ein neues Smartphone zulegen. Da der Nutzer bisher ein iPhone hatte, die definitiv eine durchaus gehobene Qualität an den Tag legen, ist anzunehmen, dass sich solch ein Nutzer kein Billig-Smartphone für EUR 50 holt – so an die 400 EUR muss man aber für ein gehobenes Mittelklasse-Android-Smartphone schon ausgeben.

Hinzu kommt: Da Apples App Store und beispielsweise der Play Store von Google und der Amazon-App-Store jeweils komplett getrennt voneinander sind, bedeutet das auch, dass der User sich sämtliche Apps, die er sich für das iPhone gekauft hat, nochmal neu zulegen müsste, wenn es sie überhaupt gibt. Das spielt natürlich dort keine Rolle, wo die App kostenlos ist und erst dahinter ein kostenpflichtiger Account steht, z.B. für Netflix; den Account kann der Nutzer mitnehmen, damit loggt er sich in der passenden Android-App ein, also kein Problem. Da, wo der Nutzer aber wirklich schon für den Erwerb der App zahlen muss, muss er erneut zahlen, denn es gibt eigentlich nirgends in relevanter Größenordnung Anbieter, die einem dann ermöglichen würden, dieselbe App auf einem anderen System kostenlos zu installieren.

Außerdem nicht außer acht zu lassen: Es kann sein, dass es auf Android manche Apps gar nicht gibt, die der Nutzer liebgewonnen hat. Allein das könnte ihn abhalten zu wechseln, weil er diese App nicht verlieren will. In den USA benutzen zum Beispiel sehr viele Nutzer iMessage statt WhatsApp – iMessage gibt es aber nicht für Android. Wer nicht die darüber geknüpften Kontakte zu seinen Freunden und Bekannten verlieren will, kann gar nicht wechseln.

Auch ansonsten – der Wechsel auf ein ganz anderes System bedeutet erheblichen Aufwand. Man muss Daten importieren, Kontakte, E-Mail-Einstellungen Fotos usw. Auch die Verknüpfung mit Desktop-Computern, eingegebene WLAN-Passwörter usw. – es ist ein ganz erheblicher Aufwand.

Wer macht das alles, um bei einer “geringen, nicht vorübergehenden Änderung der relativen Preise” zu Android zu wehseln, nur um für Apps nicht einen “gering höheren Preis” zu zahlen?

Ich behaupte: realistischerweise macht das fast niemand.

Und das bedeutet: es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein iOS-Nutzer bei einer “geringen, nicht vorübergehenden Änderung der relativen Preise” zu Android wechselt.

Das Ganze gibt es auch anders herum, aus der Sicht der Hersteller von iOS-Apps. Aus Sicht der Hersteller kann man nicht nur auf die Nachfragesubstituierbarkeit schauen, sondern auch auf die Angebotssubstituierbarkeit.

Nach Ziffer 14 der von zitierten Veröffentlichung der Kommission gilt dafür, dass das ein Aspekt ist, der bei der Bestimmung des relevanten Marktes zu betrachten ist:

Die Wettbewerbskräfte, die durch die Angebotssubstituierbarkeit […] und den potentiellen Wettbewerb gegeben sind, wirken im allgemeinen weniger unmittelbar und erfordern auf jeden Fall die Untersuchung weiterer Faktoren. Im Ergebnis werden diese Kräfte im Rahmen der wettbewerblichen Würdigung als Teil der wettbewerblichen Prüfung berücksichtigt.

Es findet also nicht etwa eine komplett andere Betrachtung statt, sondern das spielt in die Betrachtung der Frage dessen, was der relevante Markt ist, mit hinein.

Dazu gelten die Ziffern 20 ff. der Veröffentlichung der Kommission – und dort heißt es in Ziffer 23 (Hervorhebungen von mir):

Eine Angebotssubstituierbarkeit wird bei der Marktdefinition nicht berücksichtigt werden, wenn sie erhebliche Anpassungen bei den vorhandenen Sachanlagen und immateriellen Aktiva, zusätzliche Investitionen, strategische Entscheidungen oder zeitliche Verzögerungen mit sich brächte. Ein Beispiel für Umstände, in denen die Kommission nicht aus Gründen der Angebotsumstellungsflexibilität die Marktdefinition erweiterte, bietet der Bereich der Verbrauchsgüter, insbesondere für Markengetränke. Zwar können in Abfuellanlagen im Prinzip unterschiedliche Getränke abgefuellt werden, doch fallen Kosten und Vorlaufzeiten an (durch Werbung, Produkttests und Vertrieb), bis die Produkte tatsächlich verkauft werden können.

Wer bisher nur eine iOS-App hergestellt hat, kann zwar theoretisch daraus auch eine Android-App machen; die Kernfunktionalitäten kann man im wesentlichen übernehmen, da mag in der Tat sogar ein entsprechendes Tool helfen, beispielsweise Java-Quelltext in funktionsäquivalenten Swift-Quelltext zu übersetzen o.ä.

Das reicht aber nicht, man muss da noch viel mehr machen, insbesondere muss die gesamte UI neu gemacht werden usw.

Klar – wer von vorneherein ein Framework verwendet hat, das Cross-Platform-Entwicklung unterstützt, hat es da vermutlich einfacher. Aber mal abgesehen davon, dass das selbst dann noch einen erheblichen Aufwand erfordert, gilt das eben nur für die Entwickler, die von vorneherein ein Cross-Platform-Framework verwendet haben.

All diejenigen, die sich rein im iOS-Umfeld getummelt haben, müssen fast von vorne anfangen.

Das bedeutet: ein solcher App-Hersteller müsste erhebliche Anpassungen vornehmen, zusätzliche Investitionen tätigen (allein schon die Einarbeitung der Programmierer in ein komplett anderes Betriebssystem!), strategische Entscheidungen treffen (“wir bedienen ab jetzt einen völlig anderen Markt”) und es führt eben zu erheblichen zeitliche Verzögerungen, denn das geht nicht von heute auf morgen.

Und bevor der Einwand kommt. Klar, es gibt auch viele Unternehmen, die tatsächlich ihre Apps ohnehin für beide Systeme anbieten. Aber erstens ist das für die obige Betrachtung nicht von Bedeutung, und auch im Ergebnis ist das übrigens etwas anderes: Bei der Frage der Angebotssubstituierbarkeit geht es ja darum, ob Hersteller einen Markt, der aufgrund der Handlungen eines potenziell marktbeherrschenden Unternehmens “wegbricht”, durch etwas anderes ersetzen können. Das ist aber erst recht nicht der Fall, wenn ein Unternehmen schon bisher auch Android-Apps macht – den Wegfall des iOS-Marktes kann dieses Unternehmen dann überhaupt nicht kompensieren, der fällt ohne jeglichen Ersatz dann einfach weg.

Wie man es auch dreht oder wendet: Auch eine relevante Angebotssubstituierbarkeit liegt nicht vor.

Konsequenz: Android-Apps sind keine Substitute für iOS-Apps.

Und das bedeutet wiederum: Android-Apps gehören nicht zum Markt für iOS-Apps; der Markt für iOS-Apps ist somit ohne Berücksichtigung von Android-Apps der “relevante Markt”, um den es hier geht.

Und im Markt für iOS-Apps hat Apple nun ein mal das Monopol und das Monopson.

Was übrigens auch völlig am Thema vorbeigeht sind Vergleiche wie “Nach der Logik hat McDonalds ja auch ein Monopol auf BigMacs, oder Aldi ein Monopol auf seinen Warenbestand”

Denn bei ersterem geht es darum, dass ein Unternehmen ein Monopol auf die eigenen Produkte hat – das ist logischerweise immer so und auch nicht zu beanstanden. Klar, Apple hat ein Monopol auf iPhones und auf Apples eigene Apps und Dienste wie Apple Music. Und das ist okay.

Darum geht es aber nicht.

Niemand hat was dagegen, dass es Apples eigene Produkte nur bei Apple zu den entsprechenden Konditionen gibt; soll Apple doch.

Das Problem liegt darin, dass Apple eben den Markt für iOS-Apps beherrscht und nach Gutdünken kontrolliert und damit auch Aps von Drittherstellern. Im obigen Bild wären das dann Burger, die nicht von McDonald’s sind und somit keine BigMacs. Zum Beispiel Whopper.

McDonald’s hat aber kein Monopol auf Burger insgesamt, wie man daran sehen kann, dass es eben bei Burger King einen Whopper gibt. Und überhaupt ganz viele Restaurants, wo man Burger kaufen kann.

Bei iOS-Apps ist das nicht so – die kann man nur bei Apple kaufen, auch wenn sie gar nicht von Apple hergestellt werden. Und die Burgerhersteller können sie auch nirgendwo anders verkaufen – es gibt nicht einmal die Möglichkeit, ein eigenes Restaurant aufzumachen, denn iOS-Apps kommen nur über den App Store aufs iPhone.

Und auch bei Aldi ist die Situation eine andere. Klar, Aldi kontrolliert, was bei Aldi verkauft wird. Aber: Aldi kontrolliert nicht, was an seine Kunden verkauft wird – die können nicht nur woanders kaufen, die tun das auch. Fast niemand kauft nur bei Aldi ein, die meisten kaufen eben auch bei Rewe, Lidl, Netto, Penny, Kaufland, Hit usw.

iOS-Nutzer kaufen nur im App Store – anders kriegen sie die Apps nicht aufs iPhone.

Und daher gilt das Ganze auch für die Hersteller: Der Hersteller von Lebensmitteln ist nicht zwingend darauf angewiesen, dass Aldi sein Produkt führt. Er kann auch mit den anderen zahlreichen Supermärkten entsprechende Lieferverträge abschließen. Notfalls kann der Hersteller auch in den Direktversand gehen oder eigene Läden aufmachen.

All das können die Hersteller von iOS-Apps nicht. Weder können sie ihre Apps im Android Play Store verkaufen noch können sie eigene iOS-App-Stores schaffen. Sie können nicht einmal auf ihrer Webseite die iOS-App zum Direktdownload anbieten, sie lässt sich so nicht installieren.

Die Stellung von Aldi ist also mit der von Apple nicht zu vergleichen.

Deshalb sind Vergleiche wie der beschriebene einfach falsch – es geht eben nicht um Apples eigene Produkte, sondern um die Produkte (iOS-Apps) vom Dritten, die an iOS-Nutzer verkauft werden sollen.

Herlitz

E: überflüssig, da doppelt.

Daniel

Habe Deinen Riesen Textblock nicht gelesen…

Gerne kannst Du nochmal auf den Punkt eingehen wer genau sich das System ios aufgebaut hat. Wer hat sich mit eigenen finanziellen Mitteln zwischen Windows und Symbian gedrängt? Wer hatte die Gefahr eine finanzielle Bauchlandung sondergleichen hinzulegen? Wer war kreativ und hat oft das große und Ganze gesehen und wurde manchmal sogar dafür belächelt?

Es war nicht Epic !! Die wollen jetzt nur die Nutzniesser sein. Marktbeherrschend ist man auch nicht, wenn man 26 % Marktanteil hat.

Auch wenns Dich evtl überrascht. Ich habe kein einziges Gerät von Apple. Die sind mir einfach im Betriebssystem zu eingeschränkt und man will zuviel Geld für die gleiche Hardware haben. Aber ich hab Respekt vor Apple und deren Werdegang. Es ist bewundernswert, das man kurz vor der Pleite steht und daraus dann ein weltweit erfolgreiches Unternehmen kreeirt und das mit Produkten, von denen ich vorher noch nicht mal wusste das ich sie brauche.

Dagegen ist Epic und sein Cartoon Ballerspiel wirklich eine ganz andere Nummer.

Herlitz

Das ist ihnen auch hoch anzurechnen.
Ebenfalls, dass Apple es geschafft hat Smartphones massentauglich zu machen. Ich hatte vorher ein Sony Ericsson P910i, das ist quasi über Nacht zur Antiquität geworden. Allein durch Resistive Touch waren sie der Konkurrenz um Jahre voraus. Aber… das spielt keine Rolle, denn:

Dieser riesige Textblock erläutert nachvollziehbar, warum Apple eben keine 26%, sondern 100% Marktanteil hat und sich daher (vermutlich) nicht vor der Konkurrenz verschließen darf. Ihn zu lesen lohnt sich.

Dass Epic selbst nichts Vergleichbares erreicht hat spielt auch keine Rolle. Apple verschließt den Markt (den sie selbst geschaffen haben) vor jeglicher Konkurrenz.
Im Textblock steht verständlich erläutert, warum die Existenz von Android dabei nicht relevant ist.

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