Nintendo verklagt Palworld, wie stehen die Erfolgschancen? – Wir haben mit Anwälten gesprochen

Nintendo verklagt Palworld, wie stehen die Erfolgschancen? – Wir haben mit Anwälten gesprochen

Nintendo hat gegen die Entwickler von Palworld, Pocket Pair, eine Klage wegen Verletzung des Patentrechts eingereicht. Wir haben zwei Rechtsanwälte gefragt, was das genau bedeutet.

Das ist die Klage? Am 18. September reichte der Pokémon-Inhaber Nintendo Klage gegen die Palworld-Entwickler ein. Geklagt wird auf Patentverletzung und es wird Unterlassung und Schadensersatz gefordert. 

Nintendo ist bekannt dafür, hart gegen Verletzungen der Eigentumsrechte, etwa bei Fanprojekten, vorzugehen. Mit der Klage haben viele bereits gerechnet. Es ist eher überraschend, dass sie jetzt erst kommt. Palworld war am 19. Januar 2024 in einen sehr erfolgreichen Early-Access auf Xbox und Steam gestartet.

So reagieren Fans: Im Netz, etwa auf X, stellen sich viele auf die Seite von Pocket Pair, das – im Gegensatz zu vielen anderen Spielen, die sich der Pokémon-Formel bedienen – erfolgreich und beliebt ist. Einige Nutzer gehen sogar so weit zu sagen „Die Welt hofft, dass ihr verliert“

Die Situation könnte auch deswegen aufgeheizt sein, weil die letzten offiziellen Pokémon-Spiele für viel Enttäuschung gesorgt hatten. Pokémon Karmesin und Purpur wurden für ihre schlechte Performance und für Einbrüche der Framerate kritisiert.

Kein urheberrechtlicher Anspruch?

Das sagen die Anwälte: Auf Anfrage von MeinMMO, haben sich Vanessa und Chan-Jo von der Rechtsanwaltskanzlei Jun damit beschäftigt, was diese Klage jetzt bedeutet und wie erfolgreich sie sein könnte.

Es könnte sein, dass sie jetzt bewusst nicht das Urheberrecht, sondern das Patentrecht gewählt haben, weil sie vielleicht keinen urheberrechtlichen Anspruch sehen, weil die unterschiedlichen Assets vielleicht doch nicht so ähnlich waren.

Chan-Jo

Ob die Monster aus Palworld den Pokémon zu ähnlich sehen oder nicht, war schon in den vergangenen Monaten Gegenstand vieler Diskussionen. Schon vor einigen Monaten stellten Reddit-User haargenaue Vergleiche an

Weiterhin sagt Chan-Jo:

Was nicht geschützt ist, ist die Idee, dass man Monster jagt. […] Ich darf selbstverständlich ein Spiel herausbringen, was auf der Idee von Pokémon basiert, solange ich nicht das Urheber- oder Patentrecht verletzte.

Dass ihr sowohl in Pokémon als auch in Palworld versucht der allerbeste (wie keiner vor euch war)  zu werden oder ihr Monstern begegnet, verletzt keine Rechte. Wo genau sieht Nintendo dann also seine Rechte verletzt?

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Kämpfe als Angriffspunkt? 

Die Frage ist, für welche Dinge und Funktionen hat Nintendo ein Patent erworben. Die Liste, die sich dazu im Internet finden lässt, ist lang. 

Die Anwälte Chan-Jo und Vanessa sagen dazu, dass nur etwas als Patent geschützt werden kann, wenn man eine Technizität und eine Neuheit hat.

Das, was sowieso in jedem Spiel vorhanden ist, kann ich als Patent nicht schützen.

Das bedeutet: Dass Monster gegeneinander kämpfen, kann nicht geschützt werden. Was Nintendo sich aber patentiert hat, ist die Art und Weise wie Pokémon-Kämpfe ablaufen und wie sie aussehen. Etwa bei Statusveränderungen im Kampf.

Ob die Kämpfe in Palworld, bei denen Monster auch Statusveränderungen erfahren, ein möglicher Angriffspunkt sind, können die beiden nicht abschließend bewerten. 

Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass eine Patentrechtsverletzung auch dann verfolgt werden kann, wenn die Entwickler keine Kenntnis des Patentes hatten.

Was bedeutet die einstweilige Verfügung? 

Nintendo hat in Japan, wo sie die Klage eingereicht haben, außerdem eine einstweilige Verfügung beantragt. Das heißt, dass „per Eilrechtsschutz eine gerichtliche Entscheidung schnell herbeigeführt wird, wenn es für hinreichend wahrscheinlich gesehen wird, dass da eine Rechtsverletzung ist und Eilbedürftigkeit besteht“, so Chan-Jo.

In Deutschland würde man, wenn das schon seit einem Jahr bekannt ist sagen „Hey, wenn das so eilig ist, hättest du aber schon vor elf Monaten den Antrag stellen müssen“. In anderen Ländern ist die Eilbedürftigkeit etwas anders ausgelegt.

Wie geht’s weiter? „An sich wirkt Patentrecht immer territorial – also nur im dortigen Land. Wenn die [Nintendo] aber in Japan gewinnen sollten, werden sie die gleiche Klage dann auch woanders einreichen oder man einigt sich ganz schnell“, erklärt Chan-Jo. 

Das heißt, überall dort, wo Nintendo die Patente angemeldet hat und wo Palworld erhältlich ist, könnten sie auf Patentrechtsverletzung klagen. Zudem würde so auch eine hohe Summe an Schadensersatz zusammenkommen, sollte Nintendo mit ihrer Klage Erfolg haben.

Es ist also auch gut möglich, dass sich Nintendo und Pocket Pair auf eine Zahlung einigen, ehe Nintendo mehrere Klagen in unterschiedlichen Ländern gegen Pocket Pair anstrebt.

Die ganze Einschätzung von Vanessa und Chan-Jo könnt ihr euch auf GameStar Talk anschauen.

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Arkell

Zumindest die Art wie man Pokemon fängt, habe ich bisher nirgendwo anders gesehen und Palworld hat das schon massiv kopiert. Monster schwächen, Pokeball/Palsphere werfen und schon ist das riesige Monster in einem faustgroßen Ball gefangen.

RaMa

Also runde Gegenstände nach Lebewesen zu schmeißen, bis sie langsamer werden und dann in eine art Gefängnis kommen hast du noch nie zuvor gehört?

Ich lasse Völkerball hier mal liegen nur so als Wort.

Dass man seine Gegner schwächt bevor man sie fängt ist eine gängige Praxis seit der Mensch jagt. Sowohl durch abhetzen (Treibjagt) so wie durch vergiften (Blasrohr und Dart mit Pfeilgiftfrosch gift) im schlaf überrumpeln…

klar kleine magische kugeln mit unendlich platz darin könnte man noch als Aufhänger nehmen. alles andere ist wohl das normalste der Welt

Arkell

Wäre mir neu, dass man beim Völkerball seinen Gegner im Ball einschließt und dieser auf die Größe einer Faust schrumpft.

voxan

Danke dafür. Bestätigt größtenteils meine Gedanken.
Ich meine auch, bei den patenten müsste es so sein, dass das andere produkt exakt dieses patent umsetzen muss, um es zu verletzen.

denn es dürfte weder der rundenbasierte kampf, noch statusänderungen geschützt sein.
das gab es lange vor pokemon.
ebenso dürfte der genaue status „vergiftet“ nicht geschützt.

mal sehen, ob es zu einem urteil mit begründung oder einem vergleich kommt.

Zuletzt bearbeitet vor 5 Tagen von voxan
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