Entwicklerin am MMORPG Guild Wars 2 meckert, dass ihr ein Milliarden-Konzern 400 $ verweigert

Entwicklerin am MMORPG Guild Wars 2 meckert, dass ihr ein Milliarden-Konzern 400 $ verweigert

Eine ehemalige Mitarbeiterin von ArenaNet, dem Entwickler von Guild Wars 2, klagt auf Twitter darüber, dass ihr der Milliarden-Konzern NCSoft 400 $ schulden würde. Die Firma würde sich weigern, diese auszuzahlen, wie die Ex-Cinematic-Animatorin auf Twitter beschreibt.

Was ist die Situation? Das Studio hinter Guild Wars 2, ArenaNet, gehört dem Milliarden-Konzern NCSoft, der vor allem mit Mobile-Games hohe Gewinne erzielen kann. Bei ArenaNet arbeitete bis vor Kurzem auch die Mitarbeiterin Da-Hee Im, sie war unter anderem an den Cutscenes des bekannten MMORPGs Guild Wars 2 beteiligt.

Nun teilt sie auf Twitter mit, dass der Konzern ihr 400 $ an Gehalt schulden würde und diese auch nicht mehr auszahlen werde. Der Grund dafür sei, dass sie die Firma zum 27. Mai verlassen hat und NCSoft die versprochene Lohnerhöhung aus dem April nun angeblich nicht mehr auszahlt.

Wieso passiert das? Die ehemalige Entwicklerin erklärt auf Twitter, dass Lohnerhöhungen bei ArenaNet von NCSoft retrospektiv ausgezahlt werden.

Das bedeutet, dass ihr beispielsweise im April eine Lohnerhöhung erhaltet, aber weiterhin euer altes Gehalt bezieht. Am Ende des Jahres wird die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Lohn dann auf einmal ausgezahlt.

Laut Da-Hee Im hat sie bereits am 9. April eine Lohnerhöhung bekommen, allerdings war bereits bekannt, dass die Animatorin das Unternehmen zum 27. Mai verlassen werde. Aufgrund dessen verweigert ihr NCSoft nach eigenen Aussagen nun die Auszahlung der Lohndifferenz für die knapp zwei Monate. Dabei geht es um 400 $, wie sie auf Twitter schreibt.

„Das ist Selbstsabotage und richtig dumm“

Warum sich das Unternehmen damit selbst schadet: Die ehemalige Entwicklerin erklärt auf Twitter weiter, dass NCSoft mit dieser Strategie nicht nur Mitarbeitern, sondern auch sich selbst schaden würde. Denn auf diese Art und Weise würde der Konzern Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu ermutigen, niemandem zu sagen, wann sie das Unternehmen verlassen.

In den USA, wo ArenaNet angesiedelt ist, gibt es, anders als in Deutschland, keine gesetzliche Kündigungsfrist. Sofern nicht mit dem Arbeitgeber vertraglich anders geregelt, können Arbeitnehmer hier von einem auf den anderen Tag verschwinden, was für das Unternehmen zu organisatorischen Schwierigkeiten führen kann.

Indem man Angestellten eine solche Auszahlung verweigert, wenn bereits feststeht, dass diese die Firma verlassen, würde man diese spontanen Austritte fördern. „Das ist Selbstsabotage und richtig dumm. Es ermutigt Leute weder der Firma noch ihrem Team oder ihrem Manager Bescheid zu sagen, bevor sie gehen.“

Warum die Beschwerden auf Twitter? Laut Im hat der Arbeitgeber mit ihr nicht kommuniziert, dass es eine solche Regelung überhaupt gebe. Es stünde ebenfalls nicht in einem der Handbücher für Angestellte. „So wie ich das sehe, war diese Regelung nur mit einem einzigen Punkt in einer einzigen Folie einer Präsentation angegeben, und die war nur für Manager“, schreibt Im auf Twitter.

Sie schließt den Thread auf Twitter eher traurig ab und sagt:

Ich werde meine Kollegen bei ArenaNet immer lieben, aber ich werde nie vergessen, dass ich höflich und kooperativ sein wollte, bis zum 27. Mai in der Firma blieb, nur um unnötig ein Messer in den Rücken zu bekommen. […] 4 Jahre an Erinnerungen, komplett ruiniert. Und wofür?

Aktuell gibt es noch keine Stellungnahme seitens ArenaNet oder NCSoft zu den Aussagen. Wir halten euch aber auf dem Laufenden, sollte sich das ändern.

Was haltet ihr von der gesamten Situation? Versteht ihr den Frust der ehemaligen Mitarbeiterin? Oder findet ihr es einfach nur komisch, dass ein milliardenschweres Unternehmen sich weigert, 400 $ auszuzahlen? Schreibt es uns gerne in die Kommentare hier bei MeinMMO.

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Quelle(n): massivelyop, Twitter, Twitter
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Mellow Wollem
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Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von Mellow Wollem
Ectheltawar

Ich würde hier mal eher auf den Vertrag schauen bevor ich eine Aussage dazu treffe, wie Rechtmäßig oder eben nicht das Ganze ist.

Das System der späteren Auszahlung einer Gehaltserhöhung klingt für mich klar nach einem Anreizsystem um Leute im Unternehmen zu halten. Leider muss man hier auch mal die Sicht des Arbeitgebers einnehmen, dem es natürlich extrem schaden kann, das Mitarbeiter einfach am nächsten Tag ihren Arbeitsvertrag beenden können.

Um dem entgegen zu wirken, nimmt man eben diese Regelung vertraglich auf. Die Beschwerde der ehemaligen Mitarbeiterin schadet anderen Angestellten eher, als das sie irgendwie hilfreich wäre. Für mich klingt das einfach nur nach großen Gejammer, weil man nicht alles haben kann.

Am Ende ist das Vertragsmodell eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Der Arbeitgeber schafft einen Anreiz, damit Mitarbeiter eben nicht so einfach “abhauen” und zum anderen darf der Mitarbeiter eigentlich jährlich mit einer Gehaltserhöhung rechnen, den ohne eine solche, wäre ja auch der Anreiz zur Firmenbindung nicht mehr gegeben.

Würde man nun aber die Gehaltserhöhung bis zum Tag des Firmenaustritt nachberechnen, bleibt ein Vorteil beim Arbeitnehmer, wohingegen der daraus erdachte Vorteil für den Arbeitgeber hinfällig wird. Somit macht es dann am Ende für den Arbeitgeber natürlich auch keinen Sinn mehr möglichst jährlich das Gehalt zu erhöhen.

Mich würde hier wirklich mal der genaue Wortlaut im Vertrag interessieren, aber aktuell sehe ich nur eine ehemalige Mitarbeiterin die bereit ist für $400 allen anderen Arbeitnehmern des Unternehmens zu schaden.

Huehuehue

Es ist kein Anreizsystem. Darum geht’s doch in der ganzen News? Das mit der Auszahlung am Ende des Jahres steht da, um relativ anschaulich zu erklären, wie das System einer retrospektive Gehaltserhöhung funktioniert.
Sie hat die angekündigte bzw. “automatische” Gehaltserhöhung halt doch nicht bekommen, weil das Unternehmen sich dachte, wenn sie geht, dann braucht sie die Gehaltserhöhung auch nicht zu bekommen. Die 400€ hätte sie ausbezahlt bekommen, wenn sie bis zum Stichtag der Gehaltserhöhung dem Unternehmen nichts vom bevorstehenden Austritt erzählt hätte.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von Huehuehue
Ectheltawar

Ich hatte wohl im Beitrag die genauen Vertragsdetails überlesen, welche Dir anscheinend bekannt sind. Ich hatte den Beitrag gerade noch mal gelesen, aber erneut finde ich darin nicht die genauen Vertragsdetails.

Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob sie eine vertraglich zugesicherte bedingungslose Gehaltserhöhung bekommen hat, oder ob es eine Vertraglich zugesicherte Gehaltserhöhung ist, an welche Bedingungen geknüpft sind. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist ein andere Thema und würde für den ersten Fall auch überhaupt keine Rolle spielen. Im zweiten Fall ist eine Rückwirkende Auszahlung aber nur im Sinne des Arbeitnehmers, da er ja ansonsten zu einer Rückzahlung verpflichtet wäre, würde er die vertragliche Bedingung nicht einhalten.

Nach aktuellem Stand und allem was der Artikel hergibt, gehe ich aktuell also vom zweiteren Fall aus. Es gibt zwar eine zugesicherte Gehaltserhöhung, welche aber an eine Bedingung geknüpft wurde.

Das schließt nicht aus, das es anders ist, aber ohne den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen, wird das wohl keiner von uns genau beurteilen können. Am Ende wird im Zweifelsfall ein Gericht darüber entscheiden. Bekommt das Unternehmen Recht, wird es wohl eher wie von mir geschildert sein. Bekommt die ehemalige Mitarbeiterin Recht, dürfte es wohl anders sein.

Aber einen Rückschluss daraus zu ziehen wer hier im Recht ist, nur weil sich jemand lautstark beschwert halte ich für Gefährlich. Heutzutage kann man sich recht leicht und Medienwirksam über das Internet beschweren. Leider führt das nicht selten dazu, das ganz schnell über jemanden oder etwas geurteilt wird, bevor jemand wirklich geprüft hat, wie Rechtmäßig das ganze ist.

Ich will hier, keinen pauschal Recht oder Unrecht zusprechen. Aber aufgrund des Vorliegenden Artikel kann wohl niemand ein Urteil darüber fällen, auch wenn das hier in einigen Kommentaren bereits geschehen ist.

Huehuehue

Nach aktuellem Stand und allem was der Artikel hergibt, gehe ich aktuell also vom zweiteren Fall aus. 

Die zweite Hälfte des Artikels beschäftigt sich mit der Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin, dass sie, wenn sie nicht schon vorher bekannt gegeben hätte, das Unternehmen zu verlassen, die Auszahlung erhalten hätte und, dass diese Firmenpolitik dazu führe, dass sich NCSoft ins eigene Knie schießt, weil viele Mitarbeiter nur deshalb bis zu ihrem letzten Arbeitstag die Klappe über den bevorstehenden Austritt halten. Das müsste da nicht stehen, wenn es nur dann zu Auszahlungen käme, wenn Mitarbeiter das Kalenderjahr dort beenden.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von Huehuehue
Ectheltawar

Das vorgehen, wie auch im Artikel beschrieben, ist das eine Gehaltserhöhung nachträglich ausgezahlt wird. Es gibt eine Erhöhung im April, bezieht aber bis November/Dezember weiter sein ursprüngliches Gehalt. Erst mit der Gehaltszahlung im Dezember/Januar erhält der Angestellte dann nachträglich als Sonderauszahlung die bis dahin angesparte Gehaltserhöhung. Danach erhält er dann monatlich sein neues Gehalt.

Es spielt also keine Rolle ob sie ihre Kündigung bereits im April ankündigt, oder quasi erst an ihrem letzten Arbeitstag im Mai bekannt gibt. So oder so, zum Zeitpunkt wo es zu der nachträglichen Auszahlung kommt, wäre bekannt das sie nicht mehr dort arbeitet. Persönlich halte ich es für recht schwierig dem Unternehmen von Juni bis Dezember zu verschweigen, wenn man von Beginn Juni an bereits nicht mehr für das Unternehmen tätig ist.

Und nun schließt sich der Kreis zu meiner ursprünglichen Vermutung. Sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die klar besagt, das der Anspruch auf die Gehaltserhöhung nur dann besteht, wenn man bis mindestens Tag X im Unternehmen ist, wäre alles was NCSoft hier macht, absolut korrekt und auch nachvollziehbar.

Die Art der nachträglichen Auszahlung von Gehaltserhöhungen ist ein Mittel um Mitarbeiter an sich zu binden. Worin läge aber nun der angestrebte Vorteil der “Bindung” wenn eben nicht diese Klausel existent wäre, die quasi eine Bedingung an die Gehaltserhöhung darstellt. Dann könnte man jede Gehaltserhöhung direkt auszahlen.

Lamoras

Tja, noch ein Grund mehr für die Kündigung im Nachhinein dazu gekommen.

Bei uns kenne ich auch Firmen, wo die Leute quasi immer im Mai kündigen, weil sie früher das Weihnachtsgeld zurückgeben müssten. Aber da ist das halt auch Vertragsbestandteil und man weis es vorher. Würde mich interessieren, ob es in der USA erlaubt ist das zu verschweigen bzw. solche Verzögerungen überhaupt legal sind. Wenn die Gehaltserhöhung ab April war, dann wurde ihr ja zu wenig Lohn ausgezahlt, wie vertraglich vereinbart

X2K

Ich hab wegen so einem Verwaltungsquatsch einmal kein Weihnachtsgeld bekommen weil mein Vertrag einen tag vorher endete. Deutsch firmen machen sowas durchaus auch. Der Unterschied ist halt das man hier entweder weniger jammert oder das es keinen interessiert weil xy eben nicht bei irgend einer spielefirma arbeitet.

Deadlyjoker

Ich find sowieso das Anet eher Aloch heißen sollte.

N0ma

Es ist ein Anreizsystem um Leute zu halten, macht durchaus Sinn bei diesen Verträgen, solange das rechtlich ok. Gibts hier auch wenn man Stromverträge abschliesst, den Bonus gibts erst wenn man min. 1 Jahr bleibt.

Huehuehue

Es ist ein Anreizsystem um Leute zu halten,

Wenn es ein solches System wäre, würden 50% des Artikels keinen Sinn ergeben, denn dann wäre es unerheblich, ob Leute spontan einfach gehen oder vorher ankündigen, wann sie das Unternehmen verlassen werden.

N0ma

Was du meinst ist eine persönliche Meinung einer Ex Mitarbeiterin.
Es geht aber darum das die Leute bleiben, nicht wann genau die evtl eine Kündigung einreichen. Diese wird eh dann eingereicht wann die den nächsten Vertrag haben, insofern halte ich von diesem Einwurf auch nicht viel.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von N0ma
Huehuehue

Das ist doch genau was hier als Schuss ins eigene Knie des Unternehmens kritisiert wird:
Weil sie schon vor dem Tag der Lohnerhöhung angekündigt hat, knapp 2 Monate später das Unternehmen zu verlassen, wird ihr der Anspruch auf die Erhöhung vom Unternehmen abgesprochen, während diejenigen, die das nicht vorab ankündigen und halt erst am letzten Tag sagen, dass sie am nächsten Arbeitstag nicht mehr erscheinen würden, aber sehr wohl die Auszahlung/den Anspruch erhalten und dass das Unternehmen mit dieser Politik eigentlich nur fördert, dass Mitarbeiter, halt eben nicht vorab ihren bevorstehenden Abgang ankündigen und das Unternehmen sich somit nicht auf diesen Abgang vorbereiten kann aber das scheinen sie so zu wollen.
Würden BEIDE die Auszahlung NICHT erhalten, würde ich mit dir d’accord gehen und es wäre halt ein Anreizsystem, auch die nächsten Monate zu bleiben aber so, wie es gerade gehandhabt wird, kriegt der, der eigentlich etwas für das Unternehmen Positives tut, keine Auszahlung, während der, der etwas für das Unternehmen Negatives tut, sie sehr wohl erhält, was der Grund ist, dass die meisten Mitarbeiter lieber Zweiteres tut.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von Huehuehue
N0ma

“Am Ende des Jahres wird die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Lohn dann auf einmal ausgezahlt.”

Heisst du musst schon bleiben.

Huehuehue

Das, was du hier zitierst, ist der Versuch des Autors dieses Beitrags, den Lesern in möglichst einfachen Worten zu erklären, was denn “retrospektive Gehaltserhöhung” bedeutet, nämlich, dass die Erhöhung des Gehalts nicht sofort im Monat der Erhöhung zur Auszahlung gelangt, wie zB. bei uns üblich, sondern “zurückblickend”, also “retrospektiv”, was im Normalfall bedeutet, dass Mitarbeiter, die über das Kalenderjahr hinaus im Unternehmen arbeiten, die Erhöhung, die im Monat X erfolgt, am Ende des Jahres vollständig für alle Monate von Erhöhungsstichtag bis Jahresende auf einmal erhält bzw., für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht bis Jahresende laufen, nach dem Ende der Beschäftigung, und ansonsten das ganze Jahr jeden Monat lediglich das bereits Anfangs bestehende Gehalt ausgezahlt wird. Eine retrospektive Gehaltserhöhung bedeutet aber nicht, dass man auch tatsächlich seine Anstellung bis zum Ende des Jahres halten muss, sondern nur, dass die Auszahlung erst rückblickend erfolgt, in der jeweiligen Endabrechnung – sei es am Jahresende oder bei Austritt.

Hier ist halt der Fall eingetreten, dass die Mitarbeiterin eine ihr angekündigte Lohnerhöhung, die am Stichtag 09.04. in Kraft getreten wäre, entgegen der ursprünglichen Zusage doch nicht erhalten hat, weil sie dem Arbeitgeber vor diesem Stichtag, fairerweise bereits angekündigt hat, dass sie das Unternehmen verlassen wird und der Arbeitgeber der Meinung war, dann stünde ihr die Erhöhung auch nicht mehr zu, während sie diese Erhöhung sehr wohl erhalten hätte, wenn sie dem Arbeitgeber nicht vor Stichtag gesagt hätte, dass sie geht, sondern es ihm erst mit Austritt mitgeteilt hätte.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von Huehuehue
Phinphin

Das kann man schwer beurteilen, wenn man die Rechtslage nicht kennt. Falls sie keinen Anspruch darauf hat, wärs für mich als Konzern oder Gericht auch kein Argument “dass es doch nur 400 Dollar sind”.

Huehuehue

Das ist ja mal ein richtig dummes System.

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