So ging die erste Klage von Fortnite gegen einen Cheater aus

So ging die erste Klage von Fortnite gegen einen Cheater aus

Wegen Cheats im Survival-Spiel Fortnite (PC, PS4, Xbox One) wurden zwei Cheater belangt. Ihnen wurde Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Der erste Prozess ist jetzt abgeschlossen, auch gegen den 14-jährigen Cheater geht Entwickler Epic weiter vor.

Wir haben darüber berichtet, dass Fortnite ein Exempel an zwei Cheatern statuieren will und die offiziell verklagt hat – auf 150.000 US-Dollar.

Erster Fall: Epic gegen Cheater endet mit einstweiliger Verfügung

Der erste dieser Fälle ist jetzt abgeschlossen. Es ging um einen Cheater in Minnesota. Ihm wurde vorgeworfen, er hätte ohne Autorisierung Computercode eingesetzt, um zu cheaten. Neun Mal habe man ihn gebannt, er hätte aber jedes Mal wieder einen Account in Fortnite Battle Royale gestellt und weitergemacht.

Diese Klage wurde jetzt außergerichtlich beigelegt. Der Cheater hat eine einstweilige Verfügung unterschrieben, nach der er alle Cheats vernichten muss und nie wieder cheaten darf. Er darf nichts machen, was Epics Copyright verletzt.

Wenn er gegen diese Auflagen verstößt, muss er 5.000 US-Dollar zahlen. Ob für ihn jetzt im Moment schon Kosten anfallen, ist nicht klar.

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Fall gegen 14-jährigen Cheater noch offen

Der zweite Fall, um den es geht, hatte Schlagzeilen gemacht, weil da ein 14-Jähriger belangt werden sollte. Die Mutter des Beschuldigten hat sich in einem Brief an die Öffentlichkeit gewandt und Epic Games zahlreiche Sachen vorgeworfen. Unter anderem hätte Epic Games den Schutz des Minderjährigen durch Anonymität mit der Klage verletzt.

Epic Games sagt, man wusste nicht, wie alt der Cheater ist, als man ihn verklagt hatte. Jetzt, da die Mutter den vollen Namen ihres Sohnes und die Adresse veröffentlicht hat, hat sie den jungen Mann exponiert, also der Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

Das Gesetz sehe vor, dass man bei Personen, von denen man weiß, dass sie minderjährig sind, nur die Initialen verwenden kann. Das wollte Epic auch einhalten und wird das auch in weiteren Eingaben an das Gericht so machen.

fortnite-building

Weiter ist der Fall gegen den 14-Jährigen noch nicht fortgeschritten. Es sieht aber so aus, als lässt sich Epic da nicht erweichen und wird da weiter vorgehen. Hier könnte es zu einer zweiten einstweiligen Verfügung kommen.

Offenbar will Fortnite hier keinen ruinieren, aber sicherstellen, dass jedem Cheater klar ist, dass ihm ernste Konsequenzen drohen.

Mehr Hintergründe zum Fall lest Ihr hier:

Fortnite verklagt 14-jährigen Cheater, seine Mutter verteidigt ihn

Quelle(n): Torrentfreak
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Francesco Stolze

In meiner Hinsicht können cheater Hacker selbst sogar bug User nicht die haben kein skill keine Ahnung und kein Aim solche Spieler sollten Lebenslang gebannt werden in jeden Spiel in dem es ein Multiplayer lobby gibt sonst lernen es diese kleinen Wänzter nicht was es bedeutet Zu zocken

Phinix Silverbullet

Finde ich richtig gut!
Diesen Leuten muss endlich klar gemacht werden das ihr handeln, egal wie alt, auch mal Konsequenzen hat.

Und ich bin mir auch sehr sicher das Epic niemanden ruinieren will und wird, das sieht man ja bereits an der einstweiligen Verfügung die der erste unterscheiben durfte.
Kann nur nochmal sagen, weiter so!

Dorn

Wenn ich dem Artikel oben richtig entnehmen kann, dann hat die Mutter also ihren Sohn exponiert und nicht Epic Games? Den laut dem anderen Artikel dazu hat sie ja Epic Games beschuldigt, es getan zu haben?

Starthilfer

Es geht schlicht darum den Standpunkt klar zu machen. Ob die Klage nun einen Erwachsenen oder Kind trifft ist nebensächlich.
Gewisse Eltern haben mühe ihre Kinder über Recht (was darf ich) und Unrecht (Was darf ich nicht) aufzuklären. Viele haben es wohl selber nie gelernt. Und das Cheating einfach nicht geht ist ja wohl selbsterklärend. Das Gericht muss in diesem Fall eine Erziehungsmassnahme nachholen. Und das ist absolut in Ordnung.
Zyrano hat schon recht, das Urteil soll Eltern und Kind eine Lehre sein.
Die Strafe ist dabei eher nebensächlich da dass Urteil wegweisend ist.

RagingSasuke

Ich hoffe das der 14 jährige da auch so rauskommt. Ich will keinen cheater schützen aber bitte, der ist 14 und verdient nicht mal eigenes Geld. Das sollte dann aber auch ein warnschuss gewesen sein, wenn dann nochmal so was passiert, ist er es selber schuld

Michael

Wenn da ein Brief von Anwälten kommt mit einer Abmahnung, dann reicht das in den meisten Fällen schon als Abschreckung.

Frystrike

Sorry der 14 Jährige wurde wie oft gebannt? Und hat wie oft sich einen neuen Account angelegt glaube da stand was von 14mal? Da gab es Warnschüsse genug… und zwar 14 Warnschüsse…

RagingSasuke

Jetzt versetz dich mal in ein 14 jährigen! Auf einen bann habe ich früher auch geschissen wenn es mit nem neuen Account getan ist. 150.000€ gegen einen 14 jährigen der das Spiel so spielt wie er bock drauf hat, klar ist das moralisch keine gute Einstellung aber den jungen der noch sein ganzes Leben vor sich hat wegen einem (sry) bescheuerten Spiel das Leben mit so ner strafe ruinieren? Ne sry, find ich nicht in Ordnung. Der bann ist keine abschreckung, du kannst einfach nur nicht mehr einloggen. Im ernst, selbst ich mit 28 Jahren hätte nicht mal darüber nachgedacht das ich wegen cheaten auf 150k verknackt werde.
Ich finde da das diese letzte Warnung in Ordnung wäre.

Frystrike

Sorry, ne das zeugt einfach nur von Ignoranz und desintresse. Bei einem 14 Jährigen pubertierenden lass ich mir dann noch den 3. Bann eingehen aber nicht mehr den 4. 5. 10. und 15. irgendwann sollte es auch ein 14 Jähriger schnallen, denn er wird bestimmt informiert worden sein, dass sein Account gesperrt wurde wegen nicht Lizenzgemäßer Nutzung und das Folgen haben kann… Aber der Junge hat noch sein ganzes Leben vor sich? Ja dann wird es Zeit, dass er lernt die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen, lässt man die Leute immer mit etwas durchkommen sei es 14 oder 28 werden sie keine Lehre daraus ziehen, eine Abmahnung wird dem Jungen genauso egal sein wie 14 Bans denn es ist ihm ja wieder nichts passiert… Ob jetzt eine Strafe von 150.000 EUR in Ordnung sind darüber möchte ich tatsächlich nicht Urteilen, aber mit einer Verwarnung soll es das nicht gewesen sein… die Verwarnung waren genügend Bans mit entsprechender Mitteilung. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Internetverbot bis er Volljährig ist, wenn er was braucht kann er sich ja mit seiner Mutter an den Laptop setzen und das raussuchen… Das wäre eine Lehre…

RagingSasuke

Ja ok, unsere Meinungen sind doch nicht so verschieden. Wenn die die Klage fallen lassen, super. Aber je strafe ist ja nicht falsch, das sehe ich genau so wie du. Nur 150.000 ist da doch etwas krass.
Internetverbot oder ne kleine geldbuße die er vom Taschengeld abgeben darf wären da ganz angebracht

Zyrano

Ich hoffe das sie das danach direkt in der EU auch versuchen.
Natürlich bringt das alles auch nur etwas wenn sie es weiterhin durchsetzen und net davon ausgehen das dies nun reicht.

Hammerschaedel

du meinst Minderjährige verklagen?

kriZzPi

Wenn die minderjährige strafbare Handlungen wie zb ein Video zum bewerben der chests hochladen

max

Was soll das Gewäsch? Ein peinlicher Versuch einen auf Gutmensch zu machen? Ab 14 ist man strafmündig!

Zyrano

Korrekt! Klaut der 14 Jährige im Laden ist er genauso dran!

Hammerschaedel

schon mal was von jugendstrafrecht gehört?^^

max

Das ist alles, was dir als Reaktion einfällt?

Was an meinem: “Ab 14 ist man strafmündig” lässt dich daran zweifeln, dass ich das Jugendstrafrecht kenne?

Anscheinend hat dir erst Google helfen müssen. Sonst hättest du erst gar nicht so nen dummen zynischen Spruch bringen müssen.

“du meinst Minderjährige verklagen?”

Hammerschaedel

jetzt mal ganz ruhig und mal nen andere Tonfall junge, nichts daran ist zynisch oder dumm oder peinlich. Ich habe eher den Eindruck das du jetzt hier ne Welle machen willst weil ich jetzt einer anderen Meinung bin.
Momentan ist das genau die sachlage die da herrscht.
Cheater verklagen bringt genau so wenig wie das bannen von cheatern, das sind nicht die ersten und werden auch nicht die letzten sein.

Zyrano

1. wenn wir diesen “Minderjährigen” als beispiel nehmen ist er z.B. in Deutschland Strafmündig
2. wenn 1. nicht zutreffen sollte wäre ich dennoch dafür… “Eltern haften für ihre Kinder”
3. hab ich in meinem ersten Kommentar nirgends geschrieben das ich will das sie Minderjährige verklagen… sie sollen Allgemein klagen wenn einer Cheatet!! Weil nur wenn die Cheater mit erheblichen Geld Strafen rechnen müssen wird das Cheater Problem auf dauer in den Griff zu bekommen sein.

Außerdem war zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt wie Alt diese Person ist!!

hCxFu.Dennis

Magst Du Punkt 2. Entfernen. Dies ist nämlich niemals der Fall.
Eltern haften NICHT für Kinder.

Ansonsten gehe Ich da d’accord.

Zyrano

Nein ich bin der Meinung wenn ein Kind mit 14 Jahren ein Spiel spielt was ab 16 oder sogar 18 ist haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt! Das aber natürlich nur MEINE Meinung daher ist das vollkommen okay wenn du diese nicht teilst.
Und ja die Entwickler haben dann auch mist gebaut wenn der oben genannte Fall eingetreten ist… aber ich denke da auch das aktuell die wenigsten bereit sind bei jedem Game start eine Ausweiß Kontrolle zu haben daher finde ich liegt hier der Großteil der Verantwortung was welches Kind spielt bei den Eltern. Junges Kind unbeaufsichtigt am PC der Online ist ist für mich so oder so nen No Go!

Und ich weiß das ich mit dieser Ansicht wohl einigen Eltern auf die Füße trete… sry dafür

Frystrike

Der Anschlussinhaber haftet aber normalerweise in solchen Fällen da wären es dann die Eltern…

hCxFu.Dennis

Richtig, das wiederum können aber auch sonstige Familien Mitglieder sein, oder Freunde.

Macht die Aussage nicht Falsch.

Coreleon

Falsch, gab es erst letztens in DE in etwas anderer Form.
Kiddy hat div Dinge über Filesharing angeboten und ist aufgeflogen. Wurde abgemahnt und Eltern gingen vor Gericht. Haben das dann vorm BGH verloren u.a. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. ^^

hCxFu.Dennis

Magst Du das Aktenzeichen Teilen, würd mir das gerne anschauen.

Das wird nämlich nicht im Direkten Zusammenhang stehen. Eltern haften NICHT für Kinder. Bitte keine Falsch Informationen.

Phinphin

“Das wird nämlich nicht im Direkten Zusammenhang stehen. Eltern haften NICHT für Kinder. Bitte keine Falsch Informationen.”

§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

hCxFu.Dennis

Richtig. Es geht aber nicht darum. Sondern die Haftung, in dem Fall das Manipulieren der Software. Da wird niemand den Eltern ein strick draus drehen können. Auch wenn man es sich gerne zurecht dreht und es so aussehen würde. Allerdings wird das als ein Separater Fall betrachtet. Wenn es überhaupt dazu kommt.

Phinphin

Du schreibst irgendwie ziemlich wirr.

Zyrano argumentiert, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Du behauptest, das würde nicht stimmen.

Coreleon weißt dann darauf hin, dass in einem anderen Fall Eltern für einen Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, haften mussten.
Du sagst dann wieder “Eltern haften NICHT für ihre Kinder” und bittest ihn solche Falschaussagen sein zu lassen.

Jetzt weise ich dich auf die Rechtsnorm hin und plötzlich gehts gar nicht mehr darum, ob Eltern für Kinder haften können, sondern nur noch um den konkreten Fall…

hCxFu.Dennis

Ohne Wirkliche Quelle, kann so gut wie alles behauptet werden. Deshalb das Aktenzeichen.
De Jure stimmt deine aussage. Dennoch geht es in diesem Fall um die Manipulation von der Software. Der Mutter bzw. Den Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht zu Beweisen, wird mit Garantie unter einem anderen Fall laufen. De facto also Haften Diese ja nicht Auch wenn diese in Kausalen Zusammenhang stehen.

Coreleon

Ich such das mal raus , dauert aber nen Moment. 😉
In der Begründung stand aber u.a. auch drin das es den Eltern zumutbar sei die Rechner der Kids auf illegale Inhalte zu überprüfen ect.

Diese Baustellenschilder sind da aber ne ganz andere Sache und da hast auch definitiv recht das da die Eltern nicht in Haftung genommen werden können.

Phinphin

Auch bei Baustellen können Eltern in die Haftung genommen werden. Das Problem bei dem Schild ist nur,
1. dass es suggeriert, dass Eltern immer haften – was quatsch ist.
2. dass manche denken, dass es ein Schild bräuchte, um Eltern haftbar zu machen.

Wenn meine dreijährige Tochter auf einer Baustelle rumrennt, weil ich nicht aufgepasst habe, dann muss ich für die Schäden haften, egal ob da ein Schild hängt oder nicht.

Coreleon

Ja aber nicht wenn dein 16 Jähriger Bub meint da unsinn zu machen. Dann ist der halt fällig und die Aufsichtspflicht ist da sone Sache weil nen Teenie auch nicht anleinen kannst. 😉

Phinphin

So siehts aus!

Coreleon

(Az.: 32 C 3784/17)
[…]Im verhandelten Fall hätte der Vater im Rahmen seiner Aufsichtspflicht also auch die Hardware der Kinder kontrollieren müssen. Der Erziehungsberechtigte muss demnach auch auf der Festplatte konkret nach dem urheberrechtlich geschützten Werk beziehungsweise den diesbezüglichen Dateien suchen. Da dies unterblieb, befand das AG, dass der Vater den Lizenzschadensersatz sowie die Anwaltskosten zu zahlen habe. […]
Das Urteil bezog sich auf ein BGH Urteil (mein fehler aber bleibt sich gleich) Verhandelt vor dem AG Nürnberg.
Ging doch schneller 😀

hCxFu.Dennis

Dankeschön, Weißt Du zufällig ob Berufung eingelegt wurde bzw. Das Urteil, zu einem Urteil mittlerweile auch Rechtskräftig ist?

Coreleon

Ne das ging aus der Meldung nicht hervor. Die sache da dürfte sein das der Rechner ja zu Hause steht und der Vater ja als Anschluss Inhaber auch für selbigen Verantwortlich ist, besonders als Elternteil.

Und ja ich stimme dir da sehr zu das man auch quellen verlinken sollte . Wird ja ne menge Unsinn im Netz verbreitet. 😉
Bin nur manchmal zu faul dafür. :p

Phinphin

Die Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das muss im Einzelfall immer geprüft werden.

Was viele auch vergessen, ist dass man auch als Kind auch später noch für einen heutigen Schaden herangezogen werden kann. In Deutschland ingesamt 30 Jahre lang. D.h. selbst wenn der Sprössling derzeit kein eigenes Geld hat, kann der Geschädigte bei einer Verurteilung auch einfach in 10, 20 oder 30 Jahren noch mal überprüfen, ob der ehemals 14 Jährige jetzt zahlungsfähig ist.

Varoz

Also ich finds gut, das schreckt hoffentlich ordentlich ab.

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