Die Ex-Freundin von Unge sagt, sie habe ihren Job wegen ihrer Aussagen verloren – „Krank unfair“

Die Ex-Freundin von Unge sagt, sie habe ihren Job wegen ihrer Aussagen verloren – „Krank unfair“

Vor wenigen Tagen wurde ein Sturm der Entrüstung gegen den deutschen Twitch-Streamer Simon Unge losgetreten. Eine Ex-Freundin von ihm, bekannt als Rachel, warf Unge unter anderem vor, dass der so schlecht mit ihrem Kater umgegangen sei. Unge hat seitdem eine Karriere-Pause eingelegt. Doch auch für Rachel scheint es jetzt negative Konsequenzen wegen des Vorfalls zu geben. Auf Twitter schreibt sie, dass sie ihren Job über die Thematik verloren hat.

Was waren ihre Vorwürfe gegen Unge? Rachel hatte Unge vorgeworfen:

  • Sie schlecht behandelt und Witze auf ihre Kosten gemacht zu haben, so habe Unge sie als „Katalog-Braut“ vorgestellt.
  • Unge habe sie sozial isoliert, versucht ihre Beziehung zu ihrer Schwester und zu ihrer Familie in Deutschland zu unterbinden.
  • Zudem habe er sich ihr gegenüber sehr wechselhaft benommen, habe sie mal zurückgewiesen und mal mit Liebe überschüttet.

Ein Großteil der Kritik richtete sich gegen Unges Umgang mit ihrem Kater Tyga. Unge soll regelrecht eine Fehde mit dem Kater geführt haben und sich in vielen Situationen im Umgang mit ihm falsch verhalten habe. Die Rede war sogar davor, er habe einen Koffer nach dem Kater geworfen, ihn angeschrien und ihm Rückzugsmöglichkeiten weggenommen.


Unge räumte Fehler ein, nannte Beziehung “von beiden Seiten toxisch”

Wie reagiert Unge darauf? Unge hatte sich zuerst über Teile der Kritik lustig gemacht und gesagt, er werde hier völlig falsch dargestellt.

Letztlich hatte er aber Fehler eingeräumt und eine Pause seiner Karriere angekündigt. Wobei er gesagt hat, dass er zwar nicht mit allen Vorwürfen von Rachel übereinstimme, die Beziehung aber toxisch gewesen sei und er sich nicht immer “korrekt verhalten habe.” Vorwürfe, er sei gegenüber der Katze oder Rachel gewalttätig geworden, bestritt er aber.

Die Beziehung sei von beiden Seiten toxisch gewesen. Er selbst sei in der Beziehung emotional abhängig gewesen.

“Ratet mal, wer jetzt arbeitslos ist?”

Das sagt Rachel jetzt: In einem Post auf Twitter sagt Rachel, die nur eine kleine Präsenz auf Social Media hat, sie habe über den Konflikt mit Unge ihren Job verloren. Es sollte eigentlich kein Kündigungssgrund sein und es gab auch keine Begründung für die Kündigung, aber der Konflikt sei der Grund für ihre Entlassung gewesen.

Wie wird das diskutiert? Viele von Twitch bekannte Streamer sprechen ihre Solidarität gegenüber Rachel aus.

Vick, der ebenfalls eine zentrale Person beim Konflikt um Unge war sagt: „Das ist einfach krank unfair. Hoffe, dass du bald was Neues und Besseres findest.“

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Shurjoka kommentiert bissig: Das sei wohl einer der Fälle, bei denen sich eine Frau getraut hat, über Ungerechtigkeiten zu sprechen, um ihre Karriere zu pushen.

Meinungsblogger wie AlphaKevin reagieren mit Unverständnis.

In den letzten Wochen gab es viel Unfrieden auf Twitch. Da wurde eine Kettenreaktion in Gang gesetzt, die eigentlich ganz unschuldig mit einer Frage und einer Spende über 2,50 € begann: Wie 2,50 € das deutsche Twitch ins Chaos stürzen und zum Karriere-Ende von 2 Influencern führen

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Kdor

Oh nein, nervige Online-Trulla schadet durch ihre Exposition dem Firmenimage und wird gekündigt

Sascha
Dieser Kommentar wurde ausgeblendet, da er nicht den Kommentar-Richtlinien entspricht.
Don Mephisto

Zustimmung kommt als von:

1: einem Influencer, der selber stress mit Unge hat
2: Einer Influencerin die generell immer polarisieren muss und Frauen kategorisch in der Opferrolle sieht
3: Einem Meinungsblogger, der davon lebt zu allem und möglichst kontrovers seinen Senf dazu zu geben.

Naja, das ist ja nicht sehr überwältigend…

T.M.P.

..es gab auch keine Begründung für die Kündigung,…

und

…der Konflikt sei der Grund für ihre Entlassung gewesen.

Und auf die Idee kommt sie weil..?

Oneo

Seit wann kann man jemanden Kündigen ohne Begründung nach der Probezeit? es sei den Fristgerecht wenn vertrag ausläuft und selbst da hat man bescheid zu sagen wegen Arbeitsamt komisch komisch.

Und wenn sie noch in der Probezeit war dann ist es halt so ….stelle mir vor jeder der gekündigt wird fängt an n fass aufzumachen ….

Bei allem Verständnis niemand verliert gerne n Job aber das ist mehr Drama als sonst was…

Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von Oneo
lIIIllIIlllIIlII

Du brauchst nie eine Begründung. Weder in noch nach der Probezeit. Erst wenn es vor Gericht geht – falls es vor Gericht geht.

Und in manchen Spezialfällen muss man einen Grund hinterherschieben wenn der Betroffene wissen will wieso. Aber bei einer normalen Kündigung nicht.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von lIIIllIIlllIIlII
boing1337

an der aussage stimmt ungefähr gar nichts

Oneo

Also laut Google und einer Anwaltskanzlei : Eine Angabe von Kündigungsgründen im Kündigungsschreiben ist grundsätzlich nicht erforderlich, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich nach den Kündigungsgründen fragt. Arbeitgeber werden daher oft entsprechend beraten, die Gründe erstmal nicht anzugeben, um sich ggf. weniger angreifbar zu machen.

Wusste ich auch nicht.

lIIIllIIlllIIlII

Genau so ist es.

Duraya

Bei Außerordentlichen braucht man soweit ich weiß immer eine Begründung, ansonsten ist es wie du schreibst.

T.M.P.

Wann darf man ohne Grund kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist nur dann möglich, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.

Dies ist dann der Fall, wenn
der Betrieb nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigtdas Arbeitsverhältnis nicht mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bestehtDas bedeutet, dass eine Kündigung während der Probezeit ohne Angaben von Gründen möglich ist.

Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist hingegen nicht möglich. Hierfür benötigt der Arbeitgeber einen sogenannten wichtigen Grund. 

Geklaut bei:
kanzlei-chevalier.de/rechtsthemen/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-ohne-grund

Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von T.M.P.
lIIIllIIlllIIlII

Da ich schon so manche Kündigungen verfasst habe und bei ein paar wenigen auch vor Gericht war, kann ich dir sagen, eine Begründung muss in einer ordentlichen Kündigung nicht stehen.

Du musst deine Gründe aber darlegen können, wenn der Arbeitnehmer dagegen vorgeht.

Was hier durcheinander gebracht wird ist: es existiert kein Grund und man nennt keinen Grund.

Ansonsten hätte ich gerne ein Gesetzt gesehen, dass mich zur Nennung verpflichtet. Diese Pflicht gibt es, bei einer außerordentlichen Kündigung aber auch da nur da auf Verlangen.

§ 626 BGB (2) […] Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Dieser Zusatz findet sich nur im Gesetzt in Verbindung mit einer außerordentlichen Kündigung und sonst nicht.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von lIIIllIIlllIIlII
T.M.P.

Was hier durcheinander gebracht wird ist: es existiert kein Grund und man nennt keinen Grund.

Was du weiter oben ja auch geschafft hast:

Du brauchst nie eine Begründung.

Korrekt wäre dann doch: Man muss ungefragt keinen Grund angeben, aber eine Begründung parat haben sollte man schon.

Heisst im Endeffekt, wenn es tatsächlich nicht in der Kündigung stehen sollte, könnte sie einfach mal nachfragen.
Ob sie dies getan hat lässt der Artikel, und wahrscheinlich auch ihre Aussage, offen.

Unter KSchG §1 Absatz 2:

Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen.

Da gehts um eventuell sozial ungerechtfertigte Kündigungen.

lIIIllIIlllIIlII

Was du weiter oben ja auch geschafft hast:

Korrekt wäre dann doch: Man muss ungefragt keinen Grund angeben, aber eine Begründung parat haben sollte man schon.

Nein, auch nicht. Zum einen bin ich davon ausgegangen, dass man den Unterschied versteht und es klar ist, dass es einen geben sollte, da man später vor Gericht einen brauchen wird. Scheinbar war das nicht klar genug.

Aber nein, du brauchst keinen Grund auf Nachfrage angeben es sei denn es handelt sich um eine außerordentlichen Kündigung.

Da gehts um eventuell sozial ungerechtfertigte Kündigungen.

Mag ja sein, aber auch dann passiert das vor Gericht.

Nur um das noch mal klar zu ziehen: wir reden hier darüber was ein Arbeitgeber gesetzlich zutun hat. In der Praxis läuft das auch anders aber die Aussage war: Du brauchst eine Begründung in der Kündigung und das stimmt eben nicht.

Große Arbeitgeber mit Anwälten in der PA oder sogar dedizierten eigenen Justiziaren werden vermutlich häufig eine Begründung reinschreiben. In der Regel findest du auch nicht einfach eine Kündigung im Briefkasten und das wars sondern es gibt Kündigungsgespräche.

Aber kleine Unternehmen, die nicht so klein sind, dass wieder andere Regeln greifen aber immer noch so klein sind, dass sie oben genanntes nicht haben, für die ist es besser nichts reinzuschreiben, weil sie damit vermutlich später auf die Nase fallen.

Sollte es zum Prozess kommen und sollte der Angestellte keine Schwerbehinderung haben (dann hast du die Arschkarte gezogen), dann wird der Anwalt schon eine Begründung zurecht basteln. Irgend etwas Betriebsbedingtes und damit kommst du fast immer durch – wenn du das nicht durch irgend ein beweisbares Verhalten vorher versaut hast.

T.M.P.

Na, danke für die Aufklärung.
Und entschuldige, aber ich denke dann ist das bescheuert.^^

Man muss erst ein Gerichtsverfahren anleiern, um überhaupt zu erfahren welchen Grund es gab?
Da genügt keine persönliche Anfrage?
Dann muss man im Zweifelsfall ja immer klagen, und weiss nicht einmal, ob das überhaupt Sinn hat. Und das Ganze wird schön in die Länge gezogen..

Als ob die Gerichte nicht genug zu tun hätten. 🙄

lIIIllIIlllIIlII

Ja da hast du schon recht. Aber häufig ist es so, dass man einen Grund bekommt – ob der nun stimmt oder nicht. Es ist nur nicht zwingend erforderlich.

Kdor

Widerspruch gegen Kündigungen einzulegen ist im Normalfall relativ unkompliziert und auch erstmal nicht mit Kosten verbunden, insofern trotzdem Skill issue

ShadowStrike1387

Grundlos kündigen kann man niemanden. Das ist mal Fakt. Man muss schon als Arbeitgeber den Grund der Trennung angeben, sonst ist sie nicht wirksam.

Und dass Rachel ihren Job verliert,weil sie im Beef mit ihrem Ex ist, klingt eher wie ein “weil ist halt so” Kündigungsgrund, der ganz offensichtlich nicht klarmacht, warum der Arbeitgeber sie ausgesiebt hat. Und wenn das so ost, dann kann sie Einspruch erheben. Haltlose Kündigungen werden sich vor einem Arbeitsgericht ni ht durchsetzten.

lIIIllIIlllIIlII

Dann zeig mir bitte das Gesetzt in dem steht, dass ich in die Kündigung einen Grund zu schreiben habe.

Duraya

wie schon geschrieben wurde, ist das durchaus möglich, wenn kein Kündigunsschutz besteht.
Wobei es genug Arbeitgeber gibt, die selbst bei dessen Bestehen dennoch keinen Grund nennen, man ist gesetzlich nämlich nicht dazu verpflichtet. Es ist nur so, dass der Arbeitnehmer sich dagegen zur Wehr setzen kann und durch den fehlenden Grund hierbei bessere Chancen hat.
Kurz gesagt: Der Arbeitgeber muss bei bestehendem Kündigungsschutz einen Grund haben, muss diesen allerdings nicht im Kündigungsschreiben mitteilen.

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