Twitch bannt 2 deutsche Streamer – Viele freuen sich darüber, aber ein Anwalt erklärt, ob das überhaupt rechtens ist

Twitch bannt 2 deutsche Streamer – Viele freuen sich darüber, aber ein Anwalt erklärt, ob das überhaupt rechtens ist

Twitch hat die umstrittenen Streamer Theo „Scurrows“ Bottländer und Kevin „OrangeMorange“ Bongers gebannt – „endlich“, jubeln manche in den sozialen Medien. Der Anwalt Christian Solmecke spricht darüber, ob die Plattform das einfach so darf.

Um welche Banns geht es? Die Streamer Theo “Scurrows” Bottländer und Kevin “OrangeMorange” wurden Anfang Juni von Twitch für 14 Tage gebannt. Scurrows gab seine Sperre am 7. Juni via Twitter bekannt, während der Bann von OrangeMorange am Folgetag vom automatisierten Account StreamerBans gepostet wurde.

Beide kündigten an, Anwälte einschalten und bald wieder zu Twitch zurückkehren zu wollen. Scurrows hatte sich bereits 2021, 3 Jahre nach seinem vermeintlich permanenten Bann, zurück auf die Streaming-Plattform geklagt.

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Warum wurden die beiden gebannt? Die Gründe für die Sperre machte Twitch wie üblich nicht öffentlich. Manche Menschen fragten sich wohl nicht “warum”, sondern vielmehr: “Warum erst jetzt?” Schließlich hatte man bereits 2022 einen Bann der “gamescom-Rüpel” gefordert.

Dementsprechend groß war die Freude vieler dann auch, als Twitch tatsächlich endlich den Bannhammer schwang. In den Kommentaren auf Twitter lobten viele die Streaming-Plattform oder bedankten sich. Manche Content Creator stellten sogar ihre eigenen Streams unter das Motto der Banns:

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Warum freuen sich so viele über die Banns? Scurrows und OrangeMorange standen bereits länger wegen ihrer Casino-Inhalte in der Kritik. Nachdem sie im Zuge der neuen Glücksspiel-Richtlinien von Twitch empfindlich an Zuschauern verloren hatten, änderten sie offenbar ihre Strategie:

Äußerungen zu trans Menschen als Bann-Grund?

Scurrows selbst behauptet, er sei dafür gebannt worden, die umstrittene Doku “What Is a Woman?” des politisch rechten Kommentators Matt Walsh besprochen zu haben. Es wird jedoch vermutet, dass die Sperre eher mit den Tweets zusammenhängen könnte, die der Streamer im Anschluss absetzte.

So schrieb er, er habe eine vermeintliche Transfrau davon überzeugen können, doch ein Mann zu sein und ihr psychologische Betreuung bei einem ausländischen Arzt empfohlen, in Deutschland würde ja nur Gehirnwäsche betrieben.

Die Tweets hat Scurrows zwar mittlerweile gelöscht, sagt jedoch, er stehe weiterhin dazu. Sie seien nur im Kontext mit der Doku missverständlich gewesen.

OrangeMorange hingegen teilte einen Screenshot, aus dem hervorgeht, dass der zugrundeliegende Verstoß bereits im Februar stattgefunden haben soll – mitten in der Kontroverse rund um Hogwarts Legacy, ein Spiel im Universum von Harry Potter.

An der Debatte hatten sich beide Streamer beteiligt und ihre Unterstützung für die Autorin von Harry Potter, J.K. Rowling, öffentlich gemacht. Der Autorin werden von Kritikern unter anderem transfeindliche Ansichten vorgeworfen.

Anwalt findet Banns gerechtfertigt

Sind die Banns rechtens? Dieser Frage geht der Anwalt Christian Solmecke in seinem aktuellsten Video auf YouTube nach. Wir haben euch hier die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

Hat Twitch Hausrecht? Twitch behält sich vor, Nutzern ohne Ankündigung und nach eigenem Ermessen ihre Dienste zu verweigern, sie also zu sperren. Insbesondere der Teil, dass Twitch aus jedem beliebigen Grund eine Sperre verhängen kann, findet Solmecke fragwürdig. Nach seiner Einschätzung gehe das zu weit.

Allerdings sei ein Bann bei einem Verstoß gegen die Community-Richtlinien durchaus gerechtfertigt, so der Anwalt. Solmecke vermutet, dass Scurrows und OrangeMorange mit ihren Aussagen zu trans Personen gegen Richtlinien zu hasserfülltem Verhalten verstoßen haben könnten.

Twitch hätte allerdings, so der Anwalt, im Gegensatz zu etwa einem Supermarkt kein vollumfängliches Hausrecht und müsse das in Deutschland geltende Grundrecht auf Meinungsäußerung wahren. Es müssen also die Rechte der Streamer und die Persönlichkeitsrechte der angegriffenen Gruppe abgewogen werden.

Hier sieht Solmecke ein Versäumnis von Twitch: Da die Streaming-Plattform keinen genauen Grund für die Sperrungen genannt hat, lässt sich nicht nachvollziehen, ob die jeweilige Äußerung oder Handlung durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Der Anwalt betont jedoch auch, dass Diffamierungen keine Meinung seien. Er hält die Banns daher unter Vorbehalt für gerechtfertigt.

Wie steht es um die Klagen? Solmecke sieht wenig Chancen, dass Scurrows und OrangeMorange durch ihre Anwälte früher auf Twitch zurückdürfen: Da würde der Prozess länger dauern als die zweiwöchige Sperre.

Aktuell sind beide Accounts noch gebannt, rechnerisch sollte Scurrows morgen, am 21. Juni wieder da sein, gefolgt von OrangeMorange am 22. Juni.

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Rhodaner

Solche Typen gehören permanent gebannt. Letztlich geht es denen nur um ihr Geld, sonst nichts. Verstehe eh nicht warum man solchen Casino Boys überhaupt folgt. Macht es soviel Spaß, solchen gesponserten egoistischen Krawallzockern zuzuschauen? Und dafür Geld zu bezahlen? Vielen scheint es noch immer zu gut zu gehen, wenn sie für solchen Müllcontent Geld ausgeben.

Yoma

Solmecke sagt das was ich auch schon immer gesagt habe. Keinen Grund anzugeben für eine Sperrung ist rechtlich mindestens fraglich. Da hat mich mein Rechtsempfinden nicht getrügt. Da hilft auch kein verstecken hinter Scheinargumenten. Prozess ist insofern sinnvoll um das mal gerichtlich klären zu lassen.
Wenn die gegen die offizielle Regeln verstoßen haben ist ein Bann natürlich gerechtfertigt, aber dann sollte der Grund auch klar gesagt werden.

icefire3

Also solmecke aufgrund seines Berufes bei jedem juristischem Thema als autoritätsargument zu benutzen gunktioniert nicht. Explizit vom äuserungsrecjt hat der Mensch nicht so viel Ahnung. Ist halt such nicht seine Aufgabe. Der Mann ist für filesharing und dsgvo zuständig. Aber allein das Wort hausrecht. Das wurde jetzt knapp 10 mal vor Gericht twitch erklärt sass es dieses nicht gibt

Yoma

zumindest eingeschränktes…

Roan

Zuerst einmal lernt jeder Anwalt in seinem Jurastudium sehr umfangreich viele Themengebiete. Insbesondere die Grundrechte sind Pflicht und muss jeder Anwalt können, egal auf was man sich später spezialisiert.

Zum anderen geht es auch bei DSGVO und Filesharing um Internetrecht und in beiden Fällen um Grundrechte (DSGVO beruht ja auf dem Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 GG und Filesharing beruht auf dem Eigentumsrecht nach Art 14, auf den das Urheberrecht basiert). Und gerade im Bezug auf die DSGVO sollte man auch über das Recht auf freie Meinungsäußerung informiert sein (das btw nicht Äußerungsrecht heißt, dieser Begriff existiert nicht). Denn die Internetdienste müssen ja nicht nur wissen, was sie löschen müssen, sondern eben auch, was sie nicht löschen dürfen.

Ich könnte die Aufregung verstehen, wenn es sich um einen Anwalt für Familienrecht oder Verkehrsrecht handelt, der mit Internet nichts zu tun hat. Aber dieser hat ausschließlich mit dem Internet zu tun, somit gehört das durchaus zu seinem Fachgebiet.

Im übrigen hat er selbst gesagt, dass nur ein eingeschränktes Hausrecht besteht, was übrigens auch bei Supermärkten der Fall ist. Tatsächlich gilt: Alle Unternehmen, egal ob virtuell oder reale Gebäude, die öffentlich zugänglich sind ohne Ansehen der Person (es wird also nicht festgelegt, dass nur bestimmte Gruppen Einlass bekommen), dürfen ein Hausverbot nur aussprechen, wenn sie einen sachlichen Grund haben. Vor 3 Jahren hat der BGH dies aber erweitert, dass es nämlich eines sachlichen Grundes nur bedarf, sofern der verwehrte Zugang sich in erheblichem Umfang auf die Teilnahme am gesellschaftlichen bzw. kulturellen Leben auswirkt. Das ist z.b. bei Supermärkten meistens der Fall, ebenso bei sozialen Netzwerken. Eine Webseite die nur Gartenmöbel z.b. verkauft hingegen, könnte auch Hausverbote ohne sachlichen Grund aussprechen, da sich dieses nicht im erheblichen Umfang auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auswirkt. Somit ist die Behauptung, es gäbe kein Hausrecht im Internet schlicht falsch, es gelten dort die gleichen Regeln wie auch außerhalb des Internets. Dabei gilt, dass je größer eine Plattform und je eher diese eine wichtige Bedeutung für die Nutzer hat, desto eingeschränkter ist das Hausrecht. Facebook oder Twitter z.b. dürfen eben nicht ohne sachlichen Grund sperren (Twitch wahrscheinlich ebenfalls nicht, vor allem bei streamern wo sich das ja auch auf deren Beruf auswirkt), Betreiber von Medienplattformen wie hier oder z.b. bei Spiegel online werden das schon eher dürfen, da sich das Verbot Kommentare bei einem bestimmten Medium zu schreiben eher wenig auf das gesellschaftliche Leben des Nutzers auswirkt, üblicherweise kennt dort ja niemanden den Nutzer persönlich. Es gibt keine Gerichtsurteile die generell ein Hausrecht im Internet ablehnen, jedenfalls habe ich keine diesbezüglich gefunden, insbesondere nicht zu Twitch. Wenn du da Urteile hast, dann her damit, ich lese sie gerne durch um die Begründung zu verstehen.

Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren von Roan
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