Gamer kauft teuren Prozessor, bekommt versehentlich gleich 2 davon – Hat er das Recht, beide zu behalten?

Gamer kauft teuren Prozessor, bekommt versehentlich gleich 2 davon – Hat er das Recht, beide zu behalten?

Ein Gamer erzählt, dass man ihn gleich doppelt beglückt hat. Denn anstatt einem Prozessor, hat er gleich 2 Highend-Modelle von Intel erhalten. Doch darf er die überhaupt behalten? MeinMMO erklärt euch, was dahinter steckt.

An Black Friday oder anderen Tagen kaufen Leute gerne viele Sachen ein und bestellen auch etliche Artikel online.

Doch manchmal kann ein Paket auch für große Augen sorgen. Ein User hat jetzt anstatt einem gekauften Prozessor gleich zwei Modelle geliefert bekommen. Ist das einfach Glück und was passiert mit zu viel gelieferter Ware?

Wir bei MeinMMO sind eine Redaktion spezialisiert auf Gaming und verfügen nicht über die juristische Expertise. Wollt ihr euch umfangreich über rechtliche Themen informieren, dann fragt am besten einen Anwalt oder schaut beim Bundesjustizministerium vorbei.

Gamer bekommt zu viel Ware geschickt, Community hält ihn für Glückspilz

Was ist genau passiert? Ein Gamer hatte auf reddit ein Bild von einem Einkauf gepostet. Laut Bild hatte ihm der Verkäufer einen i9-Prozessor gleich doppelt geschickt, obwohl er nur ein Modell bestellt hatte. Die Community zeigt sich schwer beeindruckt:

  • Etliche Leute beglückwünschen ihn und sind von seinem Glück begeistert.
  • Andere erklären, sie hätten mal T-Shirts oder Gitarren-Saiten doppelt bekommen, aber bei solchen Highend-Produkten sei das noch nie passiert.
  • Ein paar halten das Bild aber für eine Fälschung und meinen, dass da jemand zur Aufmerksamkeit haben möchte.

Doch einmal angenommen, die Person hat tatsächlich zwei Prozessoren erhalten: Darf er die Sachen überhaupt behalten? Und wie sieht es aus, wenn ich mal Ware zu viel oder doppelt geliefert bekomme? Denn wie die Kommentare zeigen, scheint so etwas häufiger zu passieren.

AMD dominiert Intel mit seinen Prozessoren auf Amazon – trotz Rabatt

Das BGB und eine IT-Expertin haben eine klare Antwort

Kann der Gamer beide Prozessoren behalten? Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es im § 812 Herausgabeanspruch:

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Die IT-Juristin Yvonne Bachmann erklärt, dass die Käufer daher gar keinen Anspruch auf die zusätzliche Ware haben (via onlinehaendler-news.de): Der Käufer habe schließlich nur einen Vertrag über ein einziges Produkt geschlossen.

Werde ihm ein Produkt zu viel geliefert, schließe er dazu keinen Kaufvertrag, oder wie es Bachmann erklärt: „Wird dem Besteller daher etwas zu viel übersendet, sollte das Eigentum daran wegen des Fehlers oder der Unaufmerksamkeit gar nicht übertragen werden.“

Wer also bei Amazon oder anderen Anbietern einen Prozessor, Arbeitsspeicher oder andere Dinge kauft und zu viel geliefert bekommt, der ist nicht Eigentümer der zu viel gelieferten Ware, und müsse die Sachen zurückschicken. Der Händler kann euch aber auch nicht für die zu viel gelieferte Ware zur Kasse bitten.

Und wenn ich nichts sage? Wer übrigens glaubt, das würde vielen Verkäufer nicht auffallen, der irrt sich. Viele Händler setzen auf Protokolle oder lassen sich das Versandgewicht durch den Versender belegen. So fällt schnell auf, dass mit dem Paket etwas nicht in Ordnung gewesen sein kann. Weigert ihr euch, die zu viel geschickte Ware zurückzugeben, so Bachmann, könne das auch rechtliche Folgen haben.

Intel hat mittlerweile nicht nur Prozessoren im Angebot, sondern auch Grafikkarten, die zumindest einige Gamer hoffen lassen:

Bekommen wir dank Intel endlich gute Grafikkarten für weniger als 300 € ?

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Eldiablo828

Nein, im Wege der Leistungskondiktion ist der zu viel gelieferte Prozessor mangels Tilgungsbewusstseins nach §§ 434, 812 I S.1 Var. 1 BGB zurückzugeben.

Maximus106

Das wäre dann wohl das Endgame von: “Ich habe einen Euro auf der Straße gefunden.”

Steve-O

PRINZIPIELL kann die Justiz hier rein gar nichts ausrichten, denn in der Berufsausbildung zum Großhandelskaufmann haben wir damals gelernt, dass dieses Szenario eine sogenannte ‘DRAUFGABE’ bedeutet, wobei der Händler die alleinige verantwortung trägt, sollte er jedoch innerhalb eines gewissen Zeitraumes darauf zurück kommen und die Ware wieder verlangen, so ist der Konsument verpflichtet diesem nachzukommen.
Sollte es jedoch über den Zeitraum von etwa 14-30 Tagen hinaus laufen, und der Konsument nicht mehr den Artikel besitzen, so hat der Händler Pech.
Klar könnte er den Verlust einklagen, aber mal ganz ehrlich, die gerichtskosten sind dann schon etwas saftiger, denn rechtlich wird ihm die Versicherung da auch aussteigen, da es sein eigener Fehler war 🤷‍♂️.
FAZIT:
Über überschüssige wäre spricht der Kunde nicht, denn er ist gegen den Konzern nur ein Wicht! 🙃

K-ax85

Die rechtliche Betrachtung hier ist sehr Verbraucherfeindlich – die Auslassung von Frau Bachmann ist einseitig: Natürlich muss man die Ware auf Verlangen wieder herausgeben. Rechtlich muss man aber erstmal gar nicht aktiv werden, bis der Verkäufer diese Ware zurückverlangt. Und genau so würde ich auch agieren. Das ist absolut gesetzeskonform und durch § 241 A BGB geregelt – der persönliche moralische Kompass mag etwas anderes sagen, der ist aber nicht der Maßstab.

Erschreckend wie hier im Sinne des Verkäufers argumentiert wird – der Verkäufer hat dem Käufer mit der doppelten Lieferung nämlich mehrere Bürden auferlegt: Der Käufer muss diese Ware nun aufbewahren, der Käufer muss ggf. selbst die Ware wieder versandfertig machen und in den Versand bringen (sofern zumutbar).

Vielmehr ergeben sich sogar Ansprüche des Käufers durch die doppelte Lieferung: Er kann eine Lagergebühr erheben sofern der Verkäufer nicht bereit ist die Ware wieder abzuholen (was man bei großen Artikel verlangen darf – eine Oma muss z.B. nicht die Waschmaschine wieder selbstständig zur Spedition bringen und auch nicht die Abholung selbst arrangieren, ein Familienvater muss ein PC-Gehäuse nicht wieder selbst verpacken und in der 20km entfernten Postfiliale einliefern usw.).

Den Fehler hat nicht der Käufer gemacht, er sollte diesen auch nicht (durch z.B. Verschwendung seiner Zeit, Materialien etc.) ausbaden müssen.

mibbio

Und wenn der Händler die Ware nicht abholt/abholen lässt oder einen Retourenschein zur Verfügung stellt, liegt das Versandrisiko für das Zurückschicken sogar noch beim Kunden. Kommt das Paket auf dem Versandweg weg, müsste der Kunde sich mit dem Paketdienst auseinandersetzen, weil er in dem Moment der Auftraggeber für den Versand ist..

Ole

Mein Onkel hat mal vor 4 Jahren statt dem iPad Pro in der kleinsten Ausstattung das in der großen bekommen, bis heute nicht aufgefallen.

X2K

In den heutigen Logistik Prozessen fällt jede noch so kleine schraube auf. Wenn der versandhändler weiß wem er zuviel geschickt hat weiß er das auch vor dem versand schon. Landet doch mal mehr in einem packet als geplant dann nur weil das system fehlerhaft ist. Ich würde den zweiten erstmal an die seite legen und die klappe halten bzw abwarten. Schreibt mich der händler an bekommt er ihn Zurück wenn ich ein versand Etikett bekomme.
Bei Amazon hatte ich aber auch mal den fall das die die Rücksendung nicht verbuchen konnten und mir dann den regulären gekauften aus dem konto gelöscht haben. Das wird dann lustig wenn es um Garantieansprüche geht .. zumal ich denen damals noch hinterhergelaufen bin und viel zeit damit verbracht habe, deren Support system sieht so einen fall (zumindest damals) nicht vor.

Andererseits ist es in unserer Gesellschaft inzwischen traurigerweise immer mehr Zum trend geworden den anderen zu Übervorteilen. Irgendwann gibt man da einfach resigniert auf. 🙁

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von X2K
Steve-O

HAHAHA weil das System fehlerhaft ist???
Wohl eher ein menschlicher Fehler mit Stressfaktoren kombiniert.
No hard feelings, ABER wenn man ein logistik Programm besitzt oder programmieren lässt, dann ist es sehr unwahrscheinlich dass dies nach X Bestellungen und Prozeduren einfach fehlerhaft ist/wird.
Und mach mir jetzt bitte keine Lektüre über Großhandels und/oder Programme bzw Programmieren, habe 3 auszeichnungen sowie Kurse im programmieren hinter mir und kann nur sagen, wenn in der heutigen Zeit So ein Rechenfehler im Programm passiert, dann ist die Firma in einem Jahr in Konkurs 🤣

artigkeitsbaer

versandgewicht hat keine bedeutung dann hat er halt die 3fache menge verpackungsmaterial reingepackt ^^

zigZag

Ich glaub da auch nicht an ein versehen vom Händler.
Solch hochpreisigen Artikel werden doch bei Händlern meistens in extra verschlossenen Räumen gelagert und alles wird mit dem Mehraugenprinzip geprüft. Sodass sowas eigentlich gar nicht passieren kann.

Und selbst wenn es nur ein “kleiner” Computerladen um die Ecke war mit Onlineversand, der schaut doch auch 20x hin ob der Kerl wirklich 2 CPU bestellt hat.

Aber wird wohl eine Geschichte für Jonathan Frakes.

Kanone

Wenn der Händler 20x prüft und doch 2 anstelle von 1 verschickt, hat er wohl 1x zu wenig geschaut. Mit andern Worten wenn es ihm aufgefallen wäre hätte er ja nicht 2 verschickt und wenn es ihm im nachhinein aufgefallen wäre, hätte sich der Händler gemeldet. Somit hängt es am Empfänger ob dieser sich beim Händler meldet oder eben nicht.

Scaver

Ich denke es geht eher darum, dass die Geschichte so nicht kassiert ist, weil eigentlich unmöglich.

Nils

Rechtliche Lage hin oder her. Für mich hat das grundlegend und grundsätzlich mit Anstand und Moral zu tun. Allein die Tatsache, dass der “glückliche” Empfänger ein Bild von der Fehllieferung macht und ihm dann auch noch andere dazu gratulieren zeigt ja, wohin es mit Moral und Anstand gekommen ist.
Richtig wäre gewesen: Ins Paket gucken, dumm gucken, Versender kontaktieren und zurückschicken. Punkt aus. Aber es muss ja jeder Otto irgendeinen Schund auf seiner InstaStory (oder sonst einer unnötigen Selbstdarstellungsplattform) posten.

Ich empfinde den Sitten- und Moralverfall in unserer Gesellschaft mehr als bedenklich. Großes Ego, wenig Ahnung, breite Ellenbogen und die anderen sind egal.
Pfui.

Browgas

Dann Mal so gefragt: denkst du ein Konzern wie Intel rennt auch seiner Reinigungskraft hinterher wenn die nen Tag zu wenig abgerechnet hat? Ich glaube ehr nicht.
Betrug ist in der heutigen Geschäftswelt eine Art Norm geworden, die Frage ist halt nur wie weit man ihn treiben kann bis es auffällt.

Kanone

Für Ehrlichkeit wird man in dieser Gesellschaft nicht belohnt. Früher war ich auch mal so. Die Gesellschaft hat mich eines anderen belehrt. Lügen betrügen, das ist es womit man in dieser Gesellschaft nach vorne kommt. Die Politik macht es vor 😉

Kanone

Ganz ehrlich wäre ich so wie du mich gerade beschreibst hätte ich deutlich mehr Geld in der Tasche und vermutlich deutlich beliebter. Mitmenschen meide ich inzwischen grundsätzlich, gerade wegen den “tollen” Erfahrungen.

Kanone

Achja und wenn du dich Fragst was ich mit “Früher war ich auch mal so.” meine dann nur das, das ich früher auch mal gutgläubig war.

Scaver

Sorry, es ist doch nicht meine Aufgabe, deren Fehler auszubügeln.
Die können sich gerne melden.

Aber das Problem ist, wenn ich das einfach zurück schicke, kostet es ggf. mein Geld und die können nicht mal irgendwo den Eingang verbuchen. Somit bin ich dann am Ende der Dumme und zudem haftbar ein Leistung zu ersetzen, das ich bereits zurück geschickt habe, nur weil es in deren System nicht auftaucht.
Und im Zweifel wäre der Kunde dann in der Beweispflicht.

Nils

Nicht ausbügeln, aber drauf hinweisen. Deswegen sagte ich ja: In Kontakt treten. Mail ist ja wohl schnell geschrieben. Und wenn die Ihr Eigentum zurück haben wollen, werden die mit Sicherheit ein Rücksendelabel bereitstellen. Und wenn die es nicht zurück haben wollen, DANN hat man Glück gehabt. Machst du nix, ist und bleibt es per Definition Diebstahl.

K-ax85

Das ist faktisch falsch. Machst du nix ist das rechtlich absolut okay. Möchte der Verkäufer den Artikel zurück und du gibst ihn nicht zurück – DANN ist das erst Diebstahl. Vorher musst du rein gar nichts tun.

Maximus106

Es ist eher eine Unterschlagung. Aber natürlich genauso strafbar.

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