Der bekannteste Sammler von NFT-Affen fällt auf eigene Fake-Seite herein – Verliert in 15 Minuten rund 150.000 Euro

Der bekannteste Sammler von NFT-Affen fällt auf eigene Fake-Seite herein – Verliert in 15 Minuten rund 150.000 Euro

NFT-Affen gehören zu den beliebtesten digitalen Sammelobjekten. Die Person mit den meisten Affen führt regelmäßig Krypto-Händler an der Nase herum. Doch jetzt ist er auf seinen eigenen Trick hereingefallen.

Was ist das für ein Projekt? Bored und Mutant Apes gehören zu den bekanntesten NFT-Projekten und gelten als Vorzeigeprojekt unter NFT-Spekulanten. Nutzer investieren in kleine Bilder von Affen, die über die Blockchain gesichert werden.

Franklinisbored gehört zu den bekanntesten Sammlern dieser kuriosen Affen. Doch er hat jetzt durch eine blöde Aktion rund 150.000 Euro verloren. Denn er ist auf seinen eigenen Trick hereingefallen, mit dem er normalerweise Twitter-Bots veräppelt.

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Sammler führt Krypto-Händler in die Irre und fällt auf eigenen Trick herein

Wie ärgert der Sammler die Händler? Franklinisbored denkt sich merkwürdige Ethereum Name Service (ENS)-Domains aus. Jeder User kann so eine ENS-Domain registrieren und kann auf diese Weise direkt Geld an einen Händler überweisen. Anstatt einer komplizierten Adresse müsst ihr euch nur noch einen Namen merken.

Franklinisbored gibt anschließend für diese Domain ein absurd hohes Gebot an. Das wiederum ruft Twitter-Bots auf den Plan, die dann den Domainnamen inklusive Gebot an ihre Follower twittern. Das findet der Sammler wohl lustig.

Was ist jetzt schiefgelaufen? Franklinisbored fragte seine Leser auf Twitter, für welche Domain er als Nächstes ein Fake-Gebot stellen solle. Er generierte daraufhin eine Adresse und gab ein Gebot von 100 ETH ab. Das sind rund 150.000 Euro. Zu seiner Überraschung kam eine andere Person hinzu und bot ihm 1,9 ETH (etwa 2600 Euro). Franklinisbored nahm das Angebot an.

Ärgerlich wurde es erst, nachdem der neue Besitzer der Domain das witzige Angebot von Franklinisbored akzeptierte – und Franklinisbored dummerweise vergaß, sein Angebot zu stornieren, das aber weiterhin aktiv war. Der neue Käufer akzeptierte das Angebot und verkaufte die NFT zurück an ihn, wobei er 98 ETH einsteckte. All das passierte innerhalb von 15 Minuten.

Der NFT-Sammler schickte daraufhin dem Käufer die 1,9 ETH zusammen mit einem NFT, in der er um Rückerstattung seiner 100 ETH bat. Doch sein Geld bekam er nicht zurück. Stattdessen erhielt er ein NFT aus der Sammlung “Franklin ENS Nutz” mit dem Namen “Nein, danke für das Geld.”

Wie reagiert der Pechvogel? Der nahm die ganze Aktion ziemlich gelassen. So schreibt er auf Twitter: “Das wird der Witz und Taschenspielertrick des Jahrhunderts. Ich verdiene die ganzen Witze und die Kritik.”

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Was denkt ihr? Hat der Sammler nach seinen Aktionen diesen Verlust verdient? Er ist auch nicht die einzige Person, die viel Geld verloren hat. In einem anderen Spiel haben Hacker eine halbe Milliarde Euro erbeutet.

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Quelle(n): pcgamer.com
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HiveTyrant

Bitte korrigieren und wahrheitsgemäß berichten, die Blockchain ‘sichert’ bei NFTs nichts. Die Blockchain ist das Gegenstück eines Zettels, auf dem draufsteht, das man dafür bezahlt hat. Das Bildchen in diesen Fällen liegen auf einem Server, NICHT in der Blockchain, wenn dieser Server weg vom Fenster ist, war es das.

Das ‘Token’ des NFT ist nur der Nachweis eines ‘Besitzes’ an einem Link, welcher auf diesen Server verweist.

Und jeder kann mit Rechtsklick/Speichern Unter eine lokale Version des Bildchens holen.

Kommt ungefähr einer Situation gleich, wo der Ehepartner einer Person sich mit jedem Fremden intim vergnügt, und der gehörnte sich damit ‘tröstet’, das er ja immer noch die Heiratsurkunde besitzt.

Schuhmann

Und jeder kann mit Rechtsklick/Speichern Unter eine lokale Version des Bildchens holen.

Ja, du kannst auch “Mona Lisa” googlen und das Bild mit Rechts-Click speichern. DAs heißt aber nicht, dass du jetzt Milliardär bist.

Ich versteh wirklich, dass viele skeptisch sind, was Blockchain/NFT angeht und das zurecht kritisieren. Aber das wiederum ist jetzt doch arg unterkomplex.

yoru

dem käufer gehören die informationen auf dem token
da der platz extrem teuer ist, liegt nicht die bildinformation auf dem token, sondern ein link zu einem externen server
dadurch gehört rein rechtlich dem käufer nur der link, nicht das bild

noch interessanter wird es, wenn der inhalt des links geändert oder gelöscht oder mehrere token mit dem gleichen link erstellt werden

lIIIllIIlllIIlII

Oh Leute… warum wird eigentlich immer so viel Unsinn verbreitet?

Dem Sinn nach wirkt ein NFT für ein digitales Objekt wie eine Provenienz für ein physisches Kunstwerk und weißt somit die Geschichte des Objektes nach und belegt die Kette von Eigentümern – man könnte es vielleicht auch mit einem Echtheitszertifikat vergleichen, dass man ebenfalls aus dem Kunsthandel kennt.

Beim NFT ist das Problem, dass ein Konstrukt geschaffen wurde, für dass es im (deutschen) Recht keine Entsprechung gibt. Folglich sind hier alle kruden Behauptungen erstmal nur Geschwafel.

Es gibt einige mögliche Ansätze die denkbar wären: Zum Beispiel § 15 Abs. 2 UrhG

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1.das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

2.das Verbreitungsrecht (§ 17) […]

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe).[…]

Folgt man dieser Argumentation, so kann nur der Urheber des Werkes ein NFT prägen und darauf folgend nach § 31 Abs. 1 UrhG ein Nutzungsrecht einräumen.

Man kann aber auch argumentieren, dass ein NFT gar kein urheberrechtlichen Relevanz besitzt und dem Käufer nur freien Werkgenuss einräumt.

Ich habe aber auch schon andere Argumentationsketten wahrgenommen. Wie dem auch sei, dass ist alles rechtstheoretisch, da es dafür keine sichere Rechtsprechung und Gesetzesgrundlage gibt.

Kleiner Funfact: Wenn es so gewertet wird, kommt der Fairnessparagrafen ins Spiel. § 32a Abs. 1 UrhG besagt, dass nach einer Wertsteigerung des Objektes, der Urheber auch nach dem Verkauf noch das Recht an dieser Wertsteigerung zu partizipieren. Könnte sich als schwierig erweisen.

(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung sich unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen als unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes erweist, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von lIIIllIIlllIIlII
T__T

Wen die Thematik “Weiterverkauf digitaler Werke mittels NFT aus urheberrechtlicher Sicht” interessiert, sei der gleichnamige Aufsatz von Heine/Stang empfohlen (MMR 2021, 755).

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von T__T
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