Streit um wenige Sekunden auf Twitch: MontanaBlack will vor Gericht wegen eines Streams

Streit um wenige Sekunden auf Twitch: MontanaBlack will vor Gericht wegen eines Streams

Marcel “MontanaBlack” Eris (34) machte Schlagzeilen, als er einen Stream wegen eines richterlichen Beschlusses offline nehmen musste. Nun will er gegen die Entscheidung vorgehen.

Was war das für ein Stream? Am 23. Oktober 2022 überraschte MontanaBlack seine Fans mit einem besonderen Stream aus dem Wildpark Schwarze Berge in Niedersachsen. Der 34-Jährige hatte sichtlich viel Spaß beim Umgang mit den Tieren und wurde mit bis zu 60.000 Zuschauern belohnt.

MontanaBlack veranstaltet „Rentner Stream“ auf Twitch und 60.000 sehen zu

Ausgerechnet diese schöne Aktion hatte jedoch ein recht unschönes Nachspiel: Eine Mutter war unzufrieden damit, zusammen mit ihrer Tochter im Hintergrund des Streams sichtbar zu sein und erwirkte eine einstweilige Verfügung. MontanaBlack musste die Videoaufzeichnung offline nehmen.

Nun meldete er sich mit einem Update und kritisierte die Berichterstattung.

MontanaBlack: “Die meisten Artikel sind Quatsch”

Wieso kam das Thema erst jetzt auf? In einem Stream erklärte MontanaBlack, er habe den Vorfall damals bewusst nicht angesprochen, um niemanden auf die Idee zu bringen, ebenfalls gegen IRL-Streams vorzugehen. Wie das Thema an die Öffentlichkeit gelangen konnte, wisse er nicht.

Plötzlich sei er jedoch im Chat auf die Situation angesprochen worden. Später fand der Streamer heraus: Der Anwalt Christian Solmecke hatte ein YouTube-Video zu dem Fall veröffentlicht, das wurde dann von mehreren Medien aufgegriffen.

Was kritisiert der Streamer? MontanaBlack ist offenbar ziemlich unzufrieden mit der Berichterstattung über den Fall. Da habe es geheißen, er müsse 250.000 € Strafe zahlen. Ein Artikel, der auf Snapchat verbreitet wurde, sprach sogar von bis zu 6 Monaten Gefängnis für den 34-Jährigen.

Das sei jedoch “purer Clickbait”, so der Streamer, die Angelegenheit sei nämlich längst beendet. Die einstweilige Verfügung habe er schon zwei Wochen nach dem Stream erhalten, und das VoD daraufhin offline genommen. Daher drohen ihm auch keine Strafen mehr: “Gefühlt jeder Artikel, der darüber berichtet worden ist, ist Quatsch,” meint MontanaBlack.

Ganz abgeschlossen ist die Sache allerdings nicht, denn der Streamer will sich wehren. Ein Video, in dem MontanaBlack über den Fall spricht, haben wir euch hier eingebunden:

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MontanaBlack sieht einen gefährlichen Präzedenzfall

Das ist der aktuelle Stand: MontanaBlack erklärte, er sei mit seinem Anwalt dabei, “gerichtlich dagegen vorzugehen”. Dabei geht es ihm nicht nur um sich selbst: Als einer der größten IRL-Streamer im europäischen Raum wolle er sich auch für die kleineren Streamer stark machen:

Wenn das jetzt gang und gäbe ist, dass jemand, der in einem Livestream für zwei Sekunden zu sehen ist, zum Richter laufen kann und diesen Inhalt davon runternehmen lassen kann, dann kann ja keiner, sowohl groß als auch klein, noch IRL-Streams machen.

Wie ist die rechtliche Lage? Der Streamer selbst sieht sich jedenfalls im Recht: Die Gesetzeslage in Deutschland sei da eigentlich eindeutig. Wenn jemand für “zwei bis drei Sekunden” im Hintergrund zu sehen sei, ohne explizit gefilmt zu werden oder “der Hauptfokus des Streams” zu sein, dann sei das Beiwerk.

Tatsächlich gibt es eine Regelung dazu. Auf der Website des NRW findet sich zum Thema Beiwerk folgende Erklärung:

Du brauchst auch kein Einverständnis einzuholen, wenn eine Person nur als Beiwerk im Bild zu sehen ist, zum Beispiel in einer Fußgängerzone oder bei einer öffentlichen Veranstaltung. Bei Nahaufnahmen empfiehlt es sich dagegen, die betreffende Personen vor der Aufnahme zu fragen.

via NRWision

Warum sich der Richter, dem die einstweilige Verfügung vorgelegt wurde, dennoch anders entschied und, wie hoch die Erfolgsaussichten von MontanaBlack sind, können wir euch nicht sagen. Wir werden euch allerdings auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues zu dem Thema gibt.

Das Ende der IRL-Streams?

Wie geht es jetzt weiter mit den IRL-Streams? Fürs Erste scheint MontanaBlack die Lust an den IRL-Streams vergangen zu sein, was schade ist, da der Streamer viel Freude an dieser Art Content zu haben schien.

Das könne er jetzt aber nicht mehr “auf entspannt” machen, so der 34-Jährige. Besonders ärgert ihn dabei wohl, dass er sich durchaus bemüht hatte, rücksichtsvoll zu sein: wenn jemand deutlicher zu sehen gewesen wäre, seien er und sein Team immer vorher hingegangen und hätten um Erlaubnis gebeten.

Auch, wenn etwa eine größere Gruppe von Kindern in der Nähe gewesen wäre, habe er seinen Kameramann gebeten, “mal die Kamera weg zu machen”.

Ein bisschen Eigenverantwortung fordert er allerdings auch: schließlich sei die große Kamera kaum zu übersehen, sein Kameramann Adam “skyline_tv” Wolke trage zudem eine Cap mit der Aufschrift “Live”. Da müsse man sich eben wegdrehen, wenn man nicht im Bild sein wolle.

Jetzt werde er erstmal abwarten, so wisse er aber nicht, ob er überhaupt nochmal Lust auf IRL-Streams habe.

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Quelle(n): Richtiger Kevin via YouTube
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Ulfar

Tja, die Gesetzeslage ist diesbezüglich ganz klar und diese gilt nunmal für alle auch für einen “Montana black”. Man sollte meinen das gerade jemand der mit VoD und Live streams seinen Lebensunterhalt bestreitet darüber Kenntnisse hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Daniel

Die Frau will nicht in Stream zu sehen sein oder will nicht das ihr Kind im Internet zu sehen ist. Das Recht hat Sie und man sollte es ihr auch gönnen. Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen, nur um Aktuell zu bleiben und so Zuschauer und Follower zu bekommen. Casino Streams sind ja tabu.

Phonkonaut

Es waren 30 Sekunden wo die Frau mit ihrer kleinen Tochter auf dem Arm zu sehen war und DAS lieber MontanaBlack ist dann kein Beiwerk mehr und die Frau hat jedes Recht dazu zu klagen das der Ausschnitt gelöscht wird. Wenn man schon kritisiert sollte man sich erstmal überlegen ob man lügen erzählen will oder lieber von anfang an bei der Wahrheit bleibt. Anwalt Solmecke sagte auch bei Wiederholung oder Missachtung wären THEORETISCH bis zu 250k Schadensersatz möglich. Ich finde nur schade das er das gleich auf jeden irl streamer bezieht obwohl er, wie erwiesenermaßen, halt einfach klein plan von dem hat was er da öffentlich labert. Schade ist auch das er jetzt gegen die Frau vorgehen will, mein Gott, die wollte das vod ausm Netz und gut ist, was ist daran so schlimm. Szene wird zensiert oder gelöscht und das vod wieder online gestellt. Man kann sich auch echt anstellen. Lächerlich der typ

Kaaras

Sehr interessanten Unterstellung mit den 30 Sekunden. Kannste die beweisen? Nein? Liegt vllt auch da dran das du nur haten möchtest um dich so richtig gut zu fühlen 🙂

Bravestarr1701

das mit den 30 sekunden ist fakt. zu dem zeitpunkt wo solmecke das thema aufgriff war überall von 30sec zu lesen und nicht nur 2-3sec, sonst hätte solmecke, der das video auch gesehen hat auch von beiwerk gesprochen. bevor du also jemand andere als hater bezichtigst, selber mal informieren!

Ulfar

Die Länge ist vollkommen irrelevant, es ist rechtlicher Fakt das jede Person die bei Aufnahmen zu sehen ist und keine klare Einwilligung erteilt unkenntlich zu machen ist. Punkt.

Es Ist doch im Artikel sogar der Absatz zu Beiwerk zitiert ? Dort steht ausdrücklich das jemand der nur im Hintergrund als Beiwerk zu sehen ist keine Einverständnis geben muss.

Georg

Würde auch einen harz4 Bezieher vor Gericht zerren am Ende rennst deinem Geld nur hinterher weil die Gegner Partei nicht weiss was sie fressen soll weil der böse monte einen Gerichts Prozess nimmt und die verlierer Partei auf den Kosten sitzen bleibt

Kaaras

Wenn gegen dich jemand gerichtlich vorgeht was würdest du machen? Monte hat damit nicht mal angefangen. Die Frau hat alles losgetreten. Aber Hauptsache blind drauf los kommentieren ohne Sinn und Verstand.

Lukasm

Was man machen würde? Vielleicht akzeptieren und den Fehler einsehen? Es gibt halt Leute, die nicht in Videos gesehen werden wollen, besonders wenn Kinder dabei sind und es ist ihr gutes Recht, dagegen vorzugehen. Aber als Fanboy, ist das leider für dich nicht zu verstehen 🙂

Browgas

Defacto wird man in alles Städten irgendwo aufgenommen, da regt sich auch kaum jemand auf, nur weil es nicht, jedenfalls nicht wissentlich, online gestellt wird.
Wie soll man das bei Filmen halten? Vor 40 Jahren hat kein Hahn danach gekräht wenn er Mal kurz im Fernsehen war. Und wie soll man es rechtfertigen wenn beispielsweise auf einer Demo live gefilmt wird, oder besseres Beispiel: bei der Beerdigung der Queen, da wollten mit Sicherheit auch nicht alle die irgendwo zu sehen waren ins TV, bzw haben ihre Zustimmung dafür gegeben. Die meisten streams kann man auch noch online irgendwo abrufen also ist der Sachverhalt ähnlich.
Ich bin kein Monte Fan aber in dem Punkt stehe ich hinter ihm. Es ist ja nicht so das er die Frau absichtlich gefilmt hat um es ggfs noch zu kommentieren. Er hat dort sein stuff gemacht, mehr nicht.
Der komplette Sachverhalt könnte für kleinere Streamer tatsächlich existenzbedrohend sein, auch wenn dies für ihn nur eine zurechtgelegte Rechtfertigung sein mag hat er nicht unrecht.

Lukasm

Der Unterschied liegt ganz klar darin, dass es bei Filmproduktionen eine Drehgenehmigung geben muss und nicht irgendwer im Hintergrund gefilmt wird. Bei der Beerdigung der Queen, das eine öffentliche Veranstaltung ist, genauso wie bei Sportveranstaltungen weiß man auch, dass man gefilmt werden kann. Steht teilweise sogar auf den Eintrittskarten. Bei den Streamern verhält es sich anders. Die gehen irgendwo hin und filmen sich. Ich möchte auch nicht in so einem Stream auftauchen, wenn ich nur einen gemütlichen Tag mit meinem Kind verbringen will. Dabei geht es nicht nur um Monte, sondern alle Streamer, Tiktoker usw egal wie groß oder klein. Die Privatsphäre aller anderer die sich im öffentlichen Raum bewegen, wird von ihnen mit Füßen getreten und dem gehört ein Riegel vorgeschoben.

Browgas

Deswegen bezog ich es primär auf die ‘vir 40 jahren’ Aussage. Da war es eben nicht so das jeder Lurch gefragt wurde weil er 50 Meter im Hintergrund zu sehen war.
Gut schlechtes Beispiel mit der Queen, aber was ist mit Demonstrationen? Dort werde ich gefilmt ohne mein Einverständnis gegeben zu haben. Was ist mit öffentlichen und privaten Sicherheitskameras? Kann ich mir zu 100% sicher sein das jeder mit Zugriff meine Privatsphäre respektiert? Der Handel mit Daten ist ganz groß und Milliarden schwer.

Wenn du es mit Privatsphäre begründen willst und du dies bei öffentlichen Veranstaltungen erlaubst muss es im öffentlichen Raum auch gewährt werden. Ansonsten ist es bissl fadenscheinig. Ist ja nicht so das man Gestalkt wird sondern da taucht man irwo im Hintergrund Mal auf. Bei der Menge an Videomaterial welches tagtäglich hochgeladen wird ist dies fast schon obsolet. Das man da so ein Fass aufmachen muss lässt ehr vermuten die Frau hätte was zu verbergen und lustigerweise nutzen die gleichen Leute ohne große Bedenken Facebook, WhatsApp, TicToc &co während alles brav im OneDrive gespeichert wird…

Zuletzt bearbeitet vor 1 Jahr von Browgas
Ulfar

Vor 40 Jahren ist doch wohl kein adäquates Argument…. Soll man das ernst nehmen?! Es wäre traurig, bedenklich und sogar schokierend erschreckend wenn die gesetzliche Lage noch so wäre wie vor 40 Jahren. Die heutige rechtliche Situation ist nunmal so gelegen das MontanaBlack gegen geltendes Recht verstoßen hat und die Frau hat wiederum ihr gutes Recht genutzt rechtlich vorzugehen. Alles darüber hinaus ist irrelevanter Quatsch und das MontanaBlack daraus einen Szene machen will, obwohl er hier ganz klar im unrecht ist, zeigt nur wieder die grassierende Doppelmoral und kindliche Ignoranz.

Kaaras

Sagtest du Dreh Genehmigung? Lustigerweise hatte Monte die im Park 🙂

De

Keine Ahnung wie man sich den Typ freiwillig anschauen kann.

Ahennys

Mal ein Tipp dazu. Mal schauen, wo die Verfügung eingereicht wurde. Wenn die aus Hamburg kommt, ist es schon fast klar. Vor ein paar Jahren kamen alle Abmahnungen für Audio und MP3 Mitschnitte oder Veröffentlichungen aus Hamburg. Hamburg galt damals bei Abmahnrechtsanwälten als sehr entgegenkommend. Ob die Praxis noch immer gilt, kann ich nicht sagen.

Monfyre

Das ist aber oft so. Wenn es um Medienrechte geht, ist Köln bei den Klägern beliebt, da die Urteile in der Regel immer für die Kläger entschieden werden.
Da wurde auch eine 70-Jährige, die keinen eigenen PC besaß, wegen Filesharings verurteilt als Warner Bros dagegen in Köln geklagt hatte.

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