Gamer baut ersten PC, kauft auf Amazon eine SSD, bekommt stattdessen gleich 10 Stück – Darf der „Glückspilz“ alles behalten?

Gamer baut ersten PC, kauft auf Amazon eine SSD, bekommt stattdessen gleich 10 Stück – Darf der „Glückspilz“ alles behalten?

Es passiert schon mal, dass Amazon oder andere Verkäufer zu viele Sachen liefern. Doch was macht man mit Dingen, die man gar nicht bestellt hat?

Das Titelbild haben wir dem reddit-Thread entnommen.

Ein Nutzer hatte sich jetzt eine Samsung 980 Pro für seinen Gaming-PC gekauft (via reddit.com). Doch anstatt 1 SSD bekam er gleich 10 Stück davon. Dabei hatte er nur ein einziges Modell für sein neues System bestellt. Doch die Community zeigt sich begeistert:

  • Viele in den Kommentaren bezeichnen ihn als „Glückspilz.“
  • Andere erklären, er habe die „Lotterie“ der PC-Bauer gewonnen.
  • Wiederum andere erklären ihm, dass er mit dem Verkauf der überschüssigen Geräte seinen restlichen PC finanzieren könne.

Doch darf der Nutzer die 10 SSDs überhaupt behalten oder sogar weiterverkaufen?

Update: 24.01.2023: Absatz zur Rücksendung ergänzt.

Wir bei MeinMMO sind eine Redaktion spezialisiert auf Gaming und verfügen nicht über die juristische Expertise. Wollt ihr euch umfangreich über rechtliche Themen informieren, dann fragt am besten einen Anwalt oder schaut beim Bundesjustizministerium vorbei.

Behält man zu viel gelieferte Ware, kann das schnell Ärger geben

Darf man zu viel Ware behalten? Der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte der Kölnischen Rundschau erklärt, dass man sich schnell Ärger einhandeln könne. So erklärt er (via rundschau-online.de):

Hat der Verkäufer irrtümlich zu viel geliefert, sind Sie verpflichtet, ihn zu informieren. Sonst könnten Sie rechtliche Probleme bekommen.

Solltet ihr überlegen, zu viel erhaltene Ware zu verschenken oder sogar zu verkaufen, dann kann das Unternehmen sogar Schadensersatz von euch verlangen:

Handelt es sich um einen Irrtum, müssen Sie vorgehen, wie oben beschrieben. Verkaufen, verschenken oder entsorgen Sie die Sache, kann der Unternehmer Schadensersatz verlangen.

Ebenfalls schwierig ist, wenn ein Paket erkennbar an den falschen Empfänger ausgeliefert wird, ihr also ein Paket bekommt, dass ihr gar nicht kriegen solltet. Auch das solltet ihr zurückschicken, denn ein anderer Kunde wartet schließlich auf seine Sendung.

Anders sehe es nur aus, wenn euch der Händler absichtlich zu viel schickt. Dann kann der Händler weder eine Aufbewahrung noch eine Rücksendung vom Käufer verlangen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch wird man nach zehn Jahren offiziell Eigentümer.

Wer ist für die Rücksendung verantwortlich? Grundsätzlich gilt, dass ihr weder den Rückversand noch die Kosten dafür übernehmen muss. Im besten Fall wird zu viel gelieferte Ware direkt über den Anbieter abgewickelt und dieser muss normalerweise auch die Kosten übernehmen. Denn Amazon oder ein anderer Anbieter darf die Kosten für den eigenen Fehler nicht auf euch abwälzen. Und ihr müsst auch nicht die zu viel gelieferte Spülmaschine ins benachbarte Dorf zur Post bringen. Das wird übrigens so im BGB§ 241a (3) geregelt (via dahag.de).

Durch die zuviel gelieferte Ware wird übrigens auch kein Kaufvertrag abgeschlossen, da ihr die Sachen schließlich nicht bestellt habt.

AMD dominiert Intel mit seinen Prozessoren auf Amazon – trotz Rabatt

Verkäufern fällt auf, dass Waren fehlen

Kommen Verkäufer dahinter? Die Argumentation von solchen „Glückspilzen“ ist dann häufig, dass das ja sowieso niemand wüsste, dass man zu viel geliefert bekommen habe. Warum also Waren melden, von denen eh niemand etwas weiß?

Oftmals sichern sich Verkäufer oder Dienstleister gegen solche Fehler ab. So werden Pakete etwa gewogen und bereits hier kann auffallen, dass das verschickte Paket zu schwer ist. Oder früher oder später fällt im Buchungssystem der Fehler auf. Vor allem teure Modelle werden gerne gesichert.

Es gibt übrigens auch Ausnahmen: Bei manch einer Fehllieferung oder Rückgabe zeigt sich jedoch auch Amazon schon einmal kulant. So erklärt etwa businessinsider, dass Amazon bei bestimmten Warenwerten von einer Rücksendung absieht. Denn laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen soll die Rücksendung dann teurer sein als der eigentliche Gegenstand. Die Kosten dafür sollen irgendwo bei 15 Euro liegen.

Daher handelt es sich oftmals um Warenwerte von weniger als 20 Euro, wo Amazon oder andere Verkäufer sich kulant zeigen. Häufig kann der Käufer damit dennoch nichts anfangen, weil es sich etwa um das falsche Armband für eine Smartwatch oder um ein Ersatzteil handelt, welches dann doch nicht gepasst hat.

Bei deutlich höheren Sachwerten dürfte das aber nicht passieren, dass Amazon euch einen teuren Prozessor oder eine Grafikkarte freiwillig überlässt, auch wenn die Vorstellung manch einem sicher gefallen dürfte.

Wir hatten übrigens auf MeinMMO schon einmal über so einen Fall berichtet, wo eine Person zu viel Ware bekommt. Anstatt SSDs gab es hier gleich zwei Intel-Prozessoren:

Gamer kauft teuren Prozessor, bekommt versehentlich gleich 2 davon – Hat er das Recht, beide zu behalten?

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Belpherus

Ich mein, er könnte sie einfach in den Müll schmeißen. Amazon machts ja eh nicht anders

Beast

Ich hatte auch mal Glück mit Festplatten. Damals hatte ich mir eine 2 TB Firecuda SSHD von Seagate bestellt und bekommen habe ich die sehr viel teurere Ironwolf mit sagenhaften 8 TB.

MajikkuHitomi

Ist halt immer so eine Sache. Für mich ist die rechtliche Lage scheiß egal. Das Problem ist der Mensch.

Erhält man zu wenig, dann ist der Teufel los.

Erhält man zu viel, dann ist man der Glückspilz oder denkt sich halt, es gleicht sich aus, weil man zuvor eventuelle Probleme hatte whatever.

Fehler können passieren und jeder sollte in selbiger Verantwortung dementsprechend handeln.

—-

Letztes Jahr hatte ich 6 Booster Energy Drink gekauft. Am Abend dann gemerkt (Online Kassenbon), dass ich nur 5 bezahlt habe. Da es Wochenende war, war die Situation besonders kacke.

Habe die Dose dann so lange nicht getrunken, bis ich die Dose bezahlt habe. Bin dann dementsprechend zum Supermarkt hingegangen und habe gesagt, ich hatte 6 Dosen “gekauft”, aber nur 5 bezahlt und ich möchte daher die letzte Dose zahlen, damit ich es in Ruhe trinken kann.

Die waren dann verwundert, weil sowas kaum bis gar nicht vorgekommen ist. Somit habe ich die letzte Dose bezahlt.

Möchte hier nicht der Super Mensch dargestellt werden, aber, wenn man zuviel zahlt ist man auch die erste Person die sich beschwert.

Somit sollte nicht das rechtliche in Vordergrund stehen, sondern das eigene Gewissen.

Das war’s von mir. Schönen Abend noch.

Coreleon

Das passiert bei Amazon recht häufig, haben Händler z.B. angekündigte Ware im Lager verschicken die solche Pakete da die Lagerung bzw. Entsorgung/ Aftermarket viel teurer wären.
Bisweilen eskaliert das auch massiv und die Leute bekommen Paletten voller Zeug geschickt.

Jens Wiegand

Nein, das darf man nicht.
Und es ist auch ziemlich schäbig eine Belohnung für ehrliches Verhalten zu erwarten, oder gar zu fordern.

Handrik

Ich hatte mal einen Celeron PC 266 mhz bestellt irgendwann 2000 oder so und geliefert wurde mir ein Intel Pentium 333 Mhz…da sage ich nicht nein und habe mich gefreut.. Probleme gab es nie.

Ansonsten habe ich mal Kokosmilch bestellt und statt 2 Paletten wie bestellt, 4 Paletten bekommen und habe danke gesagt… Passiert ist nie etwas…

Wenn der gute hier 10 SSDs bekommen hat, würde ich schweigen und abwarten..

Ich habe erst letztes Jahr eine Lieferung bekommen, da war auf einmal noch ein Paket dabei. Ich hatte sofort eine Vorahnung das da was nicht hinhauen wird.
Da es sich um frische Lebensmittel gehandelt hatte die ich bestellt habe, gab es oben drauf ein Paket das 800 Km woanders hingehen sollte auch mit Obst und Gemüse gepackt.
Ich habe darauf hin aber eine eMail an den Online Shop geschrieben und binnen 2 Stunden, gab es neben dem Aufkleber den ich ausgedruckt habe, auch die Abholung der Ware durch den Versanddienstleister.
In dem Falle war es mir wichtig, dem eigentlichem Empfänger zu helfen.. Da ich die Ware ja sowieso nicht hätte liegen lassen können.. wäre verdorben und es war mir auch ein Anliegen, dies abzuklären.

Hat dann wohl alles gut geklappt und der Shop hat mir einen netten Gutschein für meine Hilfe und schnelle Reaktion und Ehrlichkeit ausgestellt.

K-ax85

Wenn man sich für die Lieferung bedankt kann das rechtlich übrigens als Einwilligung zu einem Kaufvertrag für die Mehrlieferung oder Falschlieferung gewertet werden. In so einem Fall würde ich sagen “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold” – nur so für die Zukunft 🙂

Marc

Ich hatte auch schon so ein Glück: Statt einem Ablaufbogen für einen Siphon habe ich eine komplette VPE geliefert bekommen. Ich mein wer braucht keine 20 Ablaufbögen. Der Händler hat mir übrigens nie geantwortet, dass ich das nicht gebrauchen kann. Ist im Müll gelandet.

Wo ich aber tatsächlich mal was von hatte: Bei Amazon haben mehrere Marketplace Händler unter der offiziellen EAN eines Bremsscheiben-Sets nur eine Bremsscheibe verkauft. Amazons passte sich preislich an, lieferten aber wirklich 2 Scheiben.

K-ax85

Genau das Thema hatten wir hier vor nicht all zu langer Zeit schon mal mit Prozessoren (glaube ich) – hier wurde schnell Verbraucherunfreundlich argumentiert, dass man ja moralisch und rechtlich verpflichtet wäre, die Ware quasi sofort zurück zu senden.

Das ist falsch – man ist weder moralisch noch rechtlich verpflichtet die Ware selbstständig und auf eigene Kosten zurück zu senden. Man muss den Verkäufer informieren und darum bitten, dass die Ware entweder A. abgeholt wird oder B. kostenfreie Versandetiketten bereitgestellt werden – wenn die Ware neu verpackt werden muss kann man dem Verkäufer auch die entsprechenden Materialkosten in Rechnung stellen.

Für die Bereitstellung der Etiketten, oder die Abholung der Ware, sollte man eine Frist setzen – hört man 4 Wochen nichts vom Verkäufer lagert man die Ware bei sich zu Hause nach bestem Gewissen ein und bietet nur noch Abholung der Ware an – ohne die Ware zu nutzen natürlich – sie muss nach der Einlagerung “neuwertig” bleiben. Nun kann man dem Verkäufer eine erneute Frist setzen, bis man die Ware vernichtet – das ist legitim, weil kein Verkäufer verlangen kann, dass Ware langfristig privat eingelagert wird – in der Regel sind das Fristen zwischen 1-3 Jahren – je nach Ware auch kürzer (Lebensmittel z.B.). Danach kann man die Ware dann vernichten oder damit tun was man sonst so möchte.

Auch muss z.B. eine Single-Mutter, die auf dem Land wohnt, nicht 30km in die nächste Postfiliale fahren um zu viel gelieferte Waren zurück zu senden. Hier gibt es mittlerweile bei vielen Versanddienstleistern die Möglichkeit eine Abholung zu organisieren und man kann die Abholung, gerade bei sperriger Ware wie Möbeln, Elektrogroßgeräten etc. verlangen! Auf die Abholung würde ich in so einem “Härtefall” immer pochen. Amazon z.B. bietet mittlerweile bei fast jeder Retoure eine Abholung durch UPS an, wenn man dies beim Kundensupport anspricht.

Die doppelte Sendung bedeutet in der Regel am meisten Stress für den Empfänger – und der sollte die Schludrigkeit des Versenders nicht ausbaden müssen.

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