Gericht befindet: Emojis können Verträge besiegeln, sorgt für zehntausende Euro Strafe

Gericht befindet: Emojis können Verträge besiegeln, sorgt für zehntausende Euro Strafe

Ein Landwirt schloss einen Handel mit einem Käufer ab. Dabei setzte er ein Emoji ein, welches ihm jetzt zum Verhängnis wurde.

Ein kanadischer Landwirt verhandelte mit einem Kunden um einen großen Deal. Konkret ging es um 87 Tonnen Flachs, den er an den Kunden verkaufen wollte. Flachs zählt zu den wichtigsten Materialien in der Textilindustrie, entsprechend hoch wird darum gehandelt.

Doch während der Verhandlung beging der Landwirt einen „Fehler“, der ihn nun viel Geld kostet (via The Guardian).

Emoji unter einem Dokument sorgt für Geldstrafe

Was war genau das Problem mit dem Emoji? Während der Verhandlungen erhielt der Landwirt das Bild eines Vertrages mit der Bitte darum, diesen zu bestätigen. Er schickte den berühmten Daumen nach oben als Antwort.

Für den Landwirt sei das laut eigenen Aussagen nur dazu da gewesen, um zu zeigen, dass er die Nachricht erhalten habe, keine Zustimmung zum Vertrag. Er hätte nicht einmal die Zeit gehabt, sich diesen anzusehen.

Sein Vertragspartner aber sah in dem Emoji die Bestätigung seiner Anfrage und damit des Vertrages. Auch das Gericht erkannte an, dass dieses Symbol „ein nicht traditionelles Mittel zur Unterzeichnung eines Dokuments“ sei. In dieser besonderen Situation sei es gültig, da es „den Zweck einer Unterschrift erfüllt“.

Warum muss er eine Strafe zahlen? Der Kanadier war am Ende der Frist nicht in der Lage, die abgesprochenen 87 Tonnen Flachs zu liefern. Daraufhin reichte der Kunde Klage ein und berief sich darauf, dass der Landwirt die Vereinbarung durch das Senden des Emojis akzeptiert habe.

Daher beschloss das Gericht, dass der Landwirt eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 56.000 Euro zahlen müsse, weil er die Vereinbarung mit dem Käufer nicht einhalten konnte.

Emojis gibt es seit über 20 Jahren, der Smiley ist noch älter

Wer hat die Emojis überhaupt erfunden? Als Erfinder der Emojis gilt der Japaner Shigetaka Kurita. 1999 programmierte er für ein Telekommunikationsunternehmen 176 kleine Bilder, die man zusätzlich zum Text in einer SMS verwenden konnte. Emoji ist japanisch und heißt übersetzt „Bildschriftzeichen“.

Die Idee hinter solchen Gesichtern, die Emotionen transportieren können, ist jedoch noch älter. Am 19. September 1982 verschickte der Informatikprofessor Scott Fahlmann den ersten elektronischen Smiley, gebildet aus drei Satzzeichen. Den Smiley dürften die meisten Nutzer vermutlich kennen.

Heute gibt es hunderte solcher kleinen Bildchen, die in Nachrichten integriert werden können. Je nach Betriebssystem oder Hersteller unterscheiden sich die Bilder noch einmal in Details voneinander, bedeuten aber das Gleiche. Unter iOS sehen Emojis etwa anders aus als auf einem Android-Handy.

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Todesklinge

Ich bin der Meinung das ein Vertrag erst zustande kommen soll wenn man diesen mit seinem Namen (leserlich) unterschreibt. Damit eben klar ersichtlich ist das diese Person (+schreibweise) auch den Auftrag akzeptiert.

Bei allem anderen könnte man ja sonst etwas hinein interpretieren.
Ab gesehen davon ist man nicht vor Betrug sicher, ohne namentliche Unterschrift/Bestätigung.

So könnte man sache X für Person Y bestellen und einfach mit XYZ unterschreiben/bestätigen, siehe Thema mit dem Emoji.

Huehuehue

Abnehmer telefoniert mit dem Bauer und vereinbart, ihm per Nachricht einen Vertragsentwurf zu senden. Abnehmer sendet den Vertragsentwurf und bittet darum, dass der Bauer den checkt und dann bestätigt. Bauer antwortet mit dem “Daumen hoch”-Emote auf diese Nachricht. Abnehmer nimmt das als die Vertrags-Bestätigung an, Bauer argumentiert, das Emote wäre die Antwort auf die Aufforderung gewesen, zu checken, ob das so passt und dann zu bestätigen und hätte gemeint “Ok, mach ich”.
Das kann schon untereinander mißverstanden werden

Zuletzt bearbeitet vor 10 Monaten von Huehuehue
Monfyre

Mh, er muss die Strafe ja nicht zahlen, weil er das Emoji verschickte, sondern weil er den Vetrag nicht einhielt. Hätte er Text stattdessen genutzt, ständen eine Zustimmung oder die Unterschrift da, was an der Strafe nichts geändert hätte.
Er wird mit Sicherheit dieses “Daumen-hoch” nicht mit der Absicht geschickt haben, die Bedingungen nicht zu erfüllen. Er wird sich jetzt nur versucht haben, vor Gericht raus zu reden.

Ich hab das Gefühl, es fehlen da einige Hintergrundinformationen in dem Text zu.
Z.B. steht im Quellentext:

Was sich am meisten gegen den Landwirt auswirkte, waren seine üblichen lakonischen Antworten bei früheren Textnachrichten. Beispielsweise hatte Chris in der Vergangenheit seine Verträge bereits mit einem einfachen “Yep” oder einem kurzen “Ça me va” bestätigt. Der Magistrat hielt es daher für wahrscheinlicher, dass der Daumen nach oben eher eine Einverständniserklärung als eine einfache Empfangsbestätigung bedeutet.

Wenn es nicht gerade um behördliche Unterschriften geht, könnte man auch Verträge mit XXX unterzeichnen oder einen Fantasienamen wählen.
Hab per WhatsApp auch schon Bestellungen mit “dann nehme ich dies” abgesegnet.

Benedict Grothaus

Habe den Text angepasst, sollte nun alles stimmen.

OMWG

Wenn es nicht gerade um behördliche Unterschriften geht, könnte man auch Verträge mit XXX unterzeichnen oder einen Fantasienamen wählen.

So wurden früher tatsächlich gültige Verträge abgeschlossen. Selbst ein Handschlag gilt heute noch als rechtsverpflichtender Vertragsabschluss.

noom

Bin ich einfach zu blöd oder ist dieser Artikel komplett irreführend geschrieben? So wie ich es verstehe musste er nicht wegen des Emoji die Strafe zahlen sondern wegen der Nichteinhaltung des Vertrages. Dabei hätte es überhaupt keine Rolle gespielt ob er die Zustimmung nun per Emoji oder per Text gegeben hätte. Das Gericht entschied, dass es eine Zustimmung war.

Zuletzt bearbeitet vor 10 Monaten von noom
Benedict Grothaus

Nicht irreführend, nur falsch aufgefasst. Ich habe den Artikel angepasst, sollte nun stimmen.

noom

natürlich, nicht der Titel war irreführend nur der “Kunde” zu blöd um es richtig aufzufassen.

Benedict Grothaus

Ich meinte nicht dich, sondern die Sachlage beim Schreiben.

Lupidu

Hä?

Ob die jetzt im Chat schreiben.
K: Garantierst du mir 87t Flachs zu liefern, dann kaufe ich den Kram zu deinem Preis.
V: 👍
Oder das ganze mit einem Vertrag schriftlich festhalten und unterschreiben? Es ist das gleiche Geschäft.

Der Smiley hat doch genau das gemacht, was er sollte?
Er hat dem Geschäft mit dem 👍 zugestimmt. Und das Gericht war der Meinung, dass das genau so gültig sei, wie eine Unterschrift unter dem Vertrag.

Wo genau ist das jetzt der Fehler des Emoji. Ich finde das sogar super so. Das geht wieder in Richtung ein Handschlag ist ein gültiges Geschäft, hier hat man es dann sogar irgendwo nachvollziehbar, statt nur geredet.

Zuletzt bearbeitet vor 10 Monaten von Lupidu
noom

uff ich bin also nicht einfach zu blöd es zu verstehen 😅

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