Ein Spieler bestellt Arbeitsspeicher und wird wenig später von einer neuen Rechnung konfrontiert. Entsprechend wütend und enttäuscht ist er. Die Community hält so ein Vorgehen für illegal und fordert den Betroffenen auf, sich an den Verbraucherschutz zu wenden.
Ein Spieler berichtet auf Reddit, dass er sich am 31. Dezember 2025 über einen Anbieter Arbeitsspeicher bestellen wollte. Der Originalpreis lag laut Nutzer bei 446,99 kanadischen Dollar (ca. 275,80 Euro). Konkret geht es um ein DDR5-Kit von Kingston (2 x 16 GB), also nicht um den Arbeitsspeicher, der auf dem Titelbild abgebildet ist.
Er erklärte, dass er die Bestellung zwar aufgegeben habe, der Verkäufer den Versand jedoch stark verzögerte. Den Grund für die Verzögerung erfuhr er dann eine gute Woche später, am 7. Januar 2026: Eine förmliche Mail des Verkäufers erklärte ihm, dass der Preis für den Arbeitsspeicher angepasst werde: Anstatt 446,99 müsse er jetzt 507,99 kanadische Dollar zahlen (ca. 315 Euro). Das ist immerhin eine satte Erhöhung um 13,65 %.
In der förmlichen E-Mail nennt man als Grund für den Preisanstieg: Aufgrund von durch KI verursachter Knappheit bei Komponenten seien Hersteller nicht mehr verpflichtet, Liefertermine einzuhalten oder Preise zu garantieren.
Die Preisanpassung ist dank Google weiterhin sichtbar
Die Preisanpassung lässt sich auch auf der Webseite sehr gut nachvollziehen: Auf Google wird noch der alte Preis von 446,99 kanadischen Dollar angezeigt. Klickt man jedoch auf die Webseite von PC Canada, dann sieht man bereits den angepassten Preis, den nun auch der Nutzer zahlen soll. Wir haben zwei Bilder mit den Preisen für euch eingefügt. Auf diese Weise lässt sich der Preissprung gut nachvollziehen.


Wie reagiert die Community? Viele Personen aus der Community halten diese Vorgehensweise für illegal und verweisen darauf, dass der betroffene Nutzer unbedingt den Verbraucherschutz kontaktieren solle. Denn die Preise nach einer Bestellung noch anzupassen, sei nicht in Ordnung:
Die eigentliche Frage lautet: Würden sie dir den Preis erstatten, wenn der Preis gefallen wäre? Die Antwort lautet ganz klar „Nein“ … Das ist unmoralisch und wahrscheinlich illegal.
Ein anderer Nutzer fügt hinzu:
Das ist ja total beschissen, verdammt noch mal. Du hast bereits bestellt, Preiserhöhungen sind das Problem des Unternehmens, nicht deins. Das haben sie davon, wenn sie RAM verkaufen, den sie noch gar nicht haben.
Ein Action-Spiel hat jetzt seine Systemanforderungen vorgestellt, doch die haben es in sich: Immerhin 32 GB Arbeitsspeicher werden bereits in Full-HD gefordert. Spieler in der Community zeigen sich alles andere als begeistert: Arbeitsspeicher ist kaum bezahlbar, doch ein neues Action-Spiel verlangt jetzt für Full-HD mindestens 32 GB RAM
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Ist zwar ein azoziales Verhalten aber zumindest nach deutschen Recht ( und ich geh mal davon aus das es in Kanada ähnlich sein wird) Legal.
Der Kaufvertrag kommt halt erst zu Stande wenn man bestellt und die Bestätigigung erhält vom Verkäufer. Das in den Waren Korb legen und bestellen ist quasi erst die erste Willenserklärung. Die zweite ist da noch nicht vorhanden.
Bringt halt nur Verkäufern nichts weil man dann dennoch natürlich “Nö fiick di ch ” sagen kann
Händler dürfen die Lieferung bestellter Ware natürlich nicht bewusst verzögern, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde oder aus den Umständen erkennbar ist. Bei unkonkreten Lieferterminen müssen Händler eine Nachfrist setzten…. Außerdem, ein Kaufvertrag ist rechtlich bindend, sobald zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen: ANGEBOT und Annahme. Ein rechtlich bindendes Angebot muss konkret, bestimmt und ernst gemeint sein! Ein geschlossener Kaufvertrag ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht einseitig widerrufen werden, es sein denn, es gibt einen gesetzlichen Grund. Mehr verdienen zu wollen, gehört da meines Wissens nicht dazu….
Nur in den Warenkorb ist natürlich zu wenig, davon steht aber nichts im Artikel…. Der Verkäufer hat ja verzögert, und das mit dem Vorsatz dadurch mehr verlangen zu können, das ist schlichtweg Betrug….
Ich kenne mich nicht mit Verbraucherrecht in Kanada aus, aber in Deutschland wäre sowas ganz eindeutig unzulässig. Zum Zeitpunkt der Bestellung gehen beide Seiten einen verbindlichen Kaufvertrag ein, dessen Konditionen danach nicht mehr einseitig geändert werden können. In Deutschland können zwar Käufer bei einem Kaufvertrag aus dem Internet in aller Regel innerhalb von 2 Wochen widerrufen, dies gilt aber nicht für den Verkäufer, dieser ist an den Vertrag gebunden und kann nicht ohne weiteres von diesem zurücktreten. Also wenn das jemandem in Deutschland passiert, sollte man sich definitiv an Verbraucherverbände wenden, da hat man sehr gute Chancen gegen den Verkäufer vorzugehen und auf die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu pochen.
Ist in Kanada genauso
Das stimmt nicht ganz. Der Preis im Internet zählt als invitatio ad offerendum und sobald man etwas bestellt, ist das ein Angebot des Käufers. Sobald der Verkäufer an den Käufer eine Bestätigung versendet, wird daraus erst ein geschlossener Kaufvertrag. Sollte der Verkäufer also den Preis vor Bestätigung erhöhen, ist das legitim. Der Käufer kann aber im Falle einer Erhöhung einfach aussteigen, da die Erhöhung als neues Angebot gilt.
Das ist zwar korrekt, doch wenn man den Text richtig interpretiert, in dem von einem verzögerten Versand, nicht von einer verzögerten Bestätigung und einer neuen Rechnung gesprochen wird, kann man davon ausgehen, dass hier bereits eine Bestätigung erfolgt ist. Ein Versand wird allgemein erst nach einer Bestätigung festgesetzt. Das eine neue Rechnung erwähnt wird lässt mich schließen, dass es bereits eine erste Rechnung gab, was eine bereits stattgefundene Bestätigung untermauert. Der erste Vertrag wäre somit also rechtlich bindend. Ansonsten ist dein Kommentar absolut korrekt.
Der Verkäufer/Händler bietet an (und das nicht erst ab dem Zeitpunkt wo wer was bestellt, der erste Schritt setzt ja der Händler), ich sage ja, ich bestelle/kaufe und bestätige die Bestellung, somit ist ab diesem Zeitpunkt der Vertrag abgeschlossen und keiner darf mehr Änderungen vornehmen, das wäre ja noch schöner…. Sobald der Kunde vom Händler bestellt ist es bindend, das der Händler verkaufen will, ist ja klar…. Die Verkaufsabsicht war ja klar, sonst könnte ja kein Kunde bestellen….