Arbeitsspeicher wird immer teuer. Doch was passiert, wenn RAM kaputtgeht? Ein Spieler musste das jetzt die harte Tour erfahren: Der Verkäufer weigert sich, das defekte Modell auszutauschen, weil die Preise so hoch sind.
RAM und Speichermedien werden seit Monaten immer teurer und laut Experten werden die Preise noch weiter steigen. Doch einem Nutzer ging jetzt der Arbeitsspeicher kaputt. Ärgerlich, aber im Normalfall kann man dank Garantie das beschädigte Modell austauschen lassen.
Doch in einem Fall klappte das nicht. Der YouTube-Kanal Hardware Unboxed berichtet, dass ein Verkäufer den Austausch von beschädigtem RAM verweigerte. Mittlerweile hat sich der Verkäufer auf das Video gemeldet, doch das Problem scheint laut YouTuber kein Einzelfall zu sein.
Falls ihr gerade RAM kaufen wollt: Ihr könnt die aktuellen Preise für Arbeitsspeicher in unserem RAM-Preisticker live mitverfolgen.
Verkäufer weigert den Austausch von beschädigtem RAM, will lieber alten Kaufpreis erstatten
Was ist genau passiert? Ein Nutzer schickte seinen kaputten Arbeitsspeicher zu dem Händler ein. Dieser bestätigte den Defekt mit einem PassMark-Test, teilte dem Nutzer dann jedoch mit, dass er kein Ersatzkit erhalten würde. Stattdessen bot er eine Rückerstattung des ursprünglichen Preises von 155 AUD an. Das sind umgerechnet knapp 100 Euro. Der heutige Kaufpreis liegt jedoch beim vierfachen Preis und zwar bei etwa 7600 AUD.
Obwohl derzeit viele ähnliche Sets auf Lager sind, teilte das Geschäft dem Käufer mit, dass ein Ersatz ein „Upgrade” sei. Hätte er das Angebot angenommen, hätte er im Anschluss weitere 400 AUD oder mehr für ein ähnliches Set bezahlen müssen. Deswegen lehnte er die Erstattung ab.
Wie hat der Verkäufer reagiert? Mittlerweile hat sich der Verkäufer direkt unter dem Video des Kanals gemeldet und erklärt, dass man noch einige Informationen ergänzen wolle. In diesem Fall sehe man den Fehler aber beim Kunden und nicht beim Verkäufer:
Hallo! Ich verstehe die Frustration in diesem Fall vollkommen und möchte Ihnen hier einige weitere Informationen zur Bearbeitung dieses Garantiefalls geben. Wenn ein Produkt im Rahmen der Garantie bei Umart eingereicht wird, bieten wir dem Kunden gemäß unserer Richtlinie je nach Wunsch einen Ersatz oder eine Rückerstattung an, sofern Ersatzware verfügbar ist.
In diesem speziellen Fall war zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Garantieantrags leider kein Ersatzartikel für das Produkt verfügbar. Daher wurde der Antrag gemäß unserem Garantieverfahren mit einer Rückerstattung abgeschlossen.
Wir verstehen, dass solche Situationen frustrierend sein können, insbesondere wenn sich die Produktpreise seit dem ursprünglichen Kauf möglicherweise geändert haben. Unser Team ist stets bestrebt, Garantiefälle gemäß unseren Richtlinien so fair und schnell wie möglich zu lösen.
Ist das ein Einzelfall? Die Vorgehensweise des australischen Einzelhändlers scheint außerdem kein Einzelfall zu sein: In einem Kommentar direkt unter der Reaktion des Händlers, erklärte Hardware Unboxed, dass er mehrere ähnliche Fälle vorliegen habe, wo Käufer ähnliche Probleme mit genau diesem Händler hätten. Er empfiehlt, dass man sich lieber direkt an den Hersteller es Produktes wenden solle.
Arbeitsspeicher ist richtig teuer geworden. Einige Nutzer gehen jetzt so weit, dass sie teilweise 18 Jahre alte Hardware kaufen: DDR3-RAM und passende Prozessoren sind nämlich deutlich günstiger. Händler berichten, dass die Verkaufszahlen für alte Hardware rapide gestiegen sein sollen: Nutzer kaufen gerade aus Verzweiflung 18 Jahre alte Hardware, weil moderner Arbeitsspeicher gerade viel zu teuer ist
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155 AUD damals. Jetzt das vierfache… 7600 AUD… Genau xD
Naja kann der verkäufer das im normalfall nicht selbst entscheiden obs einfach geld zurück gibt oder die wahre?
Ich mein theoretisch wenn die garantie noch läuft und das wird nichtmal mehr hergestellt muss man sowieso das geld wollen sonst hast halt pech
Kommt auf die Rechtslage an.
In Deutschland können beide Parteien nicht einfach so von einem Kaufvertrag abspringen, weil zum Beispiel hier der Kunde innerhalb der Gewährleistung zum Beispiel das Recht auf Nachbesserung hätte oder man sich je nach ausgesprochener Garantie eben vertraglich an den Garantievertrag halten muss. Usw.
Das Ding ist halt, dass in D viele Garantie und Gewährleistung gleichsetzen. Aber das stimmt halt nicht.
Garantie ist i.d.R. eine freiwillige Leistung es Herstellers, Gewährleistung hingegen eine gesetzliche Pflicht des Händlers/Verkäufers.
Dadurch sind die Optionen/Möglichkeiten meist deutlich unterschiedlich.
Wobei man hier in D vermutlich, wenn man bereit ist den Weg bis zum Ende zu gehen, Ersatz statt Erstattung erhalten würde, denn meistens entscheiden die Gerichte hier zugunsten der Verbraucher.
Aber den Weg muss man halt auch gehen (wollen) und der kann lang sein.