Ein BMW-Fahrer drängelt auf der Autobahn, bekommt dafür ein Bußgeld von 100.000 Euro

Ein BMW-Fahrer drängelt auf der Autobahn, bekommt dafür ein Bußgeld von 100.000 Euro

Wer in der Schweiz im Straßenverkehr auffällt, sollte lieber arm sein, wie nun auch ein Anwalt mit Urvertrauen in Sportbremsen lernte.

Was hat er getan, um solch eine Strafe auferlegt zu bekommen? Ein Anwalt und Fahrer eines BMW 540d soll laut Gerichtsurteil für Drängeln auf der Autobahn rund 100.000 Euro bezahlen. Im März 2023 näherte sich der 58-Jährige auf der Überholspur seinem Vordermann sehr nah an.

Nah auffahren heißt in diesem Fall: Es lagen teils nur noch acht Meter zwischen den beiden Fahrzeugen, wie die Polizei per Kamera feststellte – und das Ganze bei 110 bis 120 Kilometer pro Stunde.

Er missachtete also drastisch den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand und laut der Staatsanwaltschaft habe eine hohe abstrakte Unfallgefahr bestanden. Hierüber berichtet die Aargauer Zeitung.

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Die Strafe muss wehtun

Wieso ist die Geldstrafe derart hoch? In der Schweiz gilt der Ansatz: Die Strafe muss in solchen Fällen in Relation zum Einkommen stehen. Und da der Anwalt laut dem Bezirksgericht vorliegenden Daten über ein Jahreseinkommen von 1,8 Millionen Euro verfügt, waren Tagessätze zwischen 30 Euro und etwa 3000 Euro möglich. Letzten Endes kamen 50 mal 2000 Euro heraus, also insgesamt 100.000 Euro.

Bleibt dem Anwalt noch eine Option? Der Millionär und bekennender BMW-Fan kann das Urteil noch vor dem Bundesgericht anfechten. Die aktuell über ihm hängende Strafe kam bereits von der zweiten Instanz, dem zuständigen Obergericht für die Region.

Das bestätigte den Strafbefehl des Bezirksgerichts und reduzierte nur die zusätzlich zur eigentlichen Strafe auferlegte „Verbindungsbusse“ von circa 15.000 auf 10.000 Euro. Allerdings kamen dadurch auch umgerechnet rund 5.000 Euro an Gerichtskosten dazu.

Mit welchen Argumenten wehrte sich der BMW-Fahrer denn bei solch einer Beweislast? Er begründet seinen Widerstand gegen das Urteil folgendermaßen:

  • Er sei von der Polizei nicht über seine Rechte aufgeklärt worden. Dem widerspricht aber ein von ihm unterzeichnetes Protokoll.
  • Die Abstandsanalyse sei fehlerhaft, da sie anhand der Linien auf der Straße erfolgt sei.
  • Er habe mit dem Bremsen des Fahrzeugs nicht rechnen müssen und habe außerdem Sport- und Rennbremsen montiert.

Das Obergericht habe sich von all dem laut der Aargauer Zeitung wenig beeindruckt gezeigt.

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Quelle(n): Titelbild: Symbolbild von unsplash.com
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N0ma

Strafe relativ zum Einkommen sollte man bei uns auch einführen.

huhu_2345

Es würde mich schon sehr Wundern wenn er beim Bundesgericht nicht gnadenlos abblitzen wird, sofern er es den weiterzieht.
Ausserdem muss man immer mit einer Abbremsung des vorderen Fahrzeuges rechnen, dafür gibts schliesslich das Abstandsgesetz.
Mit dem Sportbremsen Argument schiesst er sich gleich ins eigenen Bein.

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