Wer Baldur’s Gate 3 spielen will, muss einem seltsamen Vertrag zustimmen und dem Bösen abschwören

Wer Baldur’s Gate 3 spielen will, muss einem seltsamen Vertrag zustimmen und dem Bösen abschwören

Larian Studios hat mal wieder in den AGBs von Baldur’s Gate 3 herumgeblödelt. Wenn ihr das lest, verdient ihr einen Orden. Welchem mysteriösen Vertrag ihr zustimmt, erfahrt ihr auf MeinMMO.

Was steckt hinter dem Vertrag? Baldur’s Gate 3 ist ohne Zweifel ein riesiger Erfolg, mit dem sogar die Entwickler nicht gerechnet haben. Aber Larian Studios zeigt, wie wichtig es ist, die gesamten Nutzervereinbarungen durchzulesen.

Wenn ihr das RPG spielt oder es vor habt, werft unbedingt einen Blick auf die AGBs (ja, wirklich!). Die lästigen Nutzervereinbarungen, die normalerweise jeder überspringt. Larian Studios hat eine nerdige Überraschung für euch in den AGBs versteckt.

Welchem Vertrag stimmt ihr zu? Spieler entdeckten ein clevere Botschaft von Larian Studios in den langen AGBs von Baldurs’s Gate 3. Mitten im Text steckt ein Wink: Die Entwickler warnen die Spieler, Geschäfte mit übernatürlichen Wesen feyischer, infernaler oder anderer Eldritch-Herkunft abzuschließen. Besser Finger weg, so die humorvolle Nachricht von Larian Studios.

Ähnlicher Pakt wie in Dungeons & Dragons

Die AGB von Baldur’s Gate 3 zwinkert „Dungeons & Dragons“-Fans zu und zaubert ein Schmunzeln ins Gesicht. Einen ähnlichen Vertrag gibt es in der fünften Edition von Dungeon & Dragons. In D&D versucht quasi jeder, euch ständig zu irgendwelchen Pakten zu verleiten. Vor allem Hexenmeister beziehen ihre Kräfte speziell aus einem solchen Pakt mit einem mysteriösen Wesen. Aber keine Sorge, ein Warlock wird wohl keine Klage kassieren.

Wie sehen die Reaktionen aus? Larian Studios Liebe zum Detail und den Wunsch mit Fans zu lachen, beweisen die Entwickler selbst bei ihren AGBs von Baldur’s Gate 3. Die Spieler reagieren begeistert auf die kleinen Details in den Nutzerbedingungen.

Es kursieren zahlreiche Screenshots der AGBs durch die sozialen Medien. Hier könnt ihr Abschnitt fünf nochmal durchlesen:

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Alwayslookingout schrieb beispielsweise (via reddit.com): „Ich weiß nicht, was beeindruckender ist. Dass Larian das eingebaut hat oder dass jemand tatsächlich die AGBs gelesen hat.”

User demoninadress kommentierte (via reddit.com): Als Anwalt bin ich besessen davon.

Chesidia äußert folgenden Kommentar (via reddit.com): Das erste Mal seit langer Zeit (wenn überhaupt, muss ich zugeben), dass ich die AGBs tatsächlich gelesen habe. Ich bin ganz verliebt in dieses Studio, um ehrlich zu sein.

In Baldur’s Gate 3 selbst gibt es aber durchaus die Möglichkeit zu ziemlich interessanten, wenn auch zwielichten Geschäften:

Baldur’s Gate 3: Die persönliche Fehde mit einer Hexe kostete mich 3 Stunden Lebenszeit – Die Lösung dauerte keine 30 Sekunden

Quelle(n): IGN
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kjtten

Überfliege ich in der Regel auch nur (wg. Regeln zu Modding etc.), aber die schon etwas spezielle Sprache am Anfang hat mich ein bisschen genauer hinschauen lassen. Das Gros war ernüchternd normal, aber der Absatz war es wert mal querzulesen.

Sphirox

Das Studio ist bisher sehr sympathisch. Ich hab mir das jetzt Spiel gekauft (und nicht darauf gewartet, dass es billiger wird), da ich deren Konzepte bisher gut finde.

Stellen in AGBs, die nicht der Norm entsprechen, kann man in der Regel ja ignorieren.
Ich frag mich nur, wie ich jetzt eine Infernale finden könnte….

Ich glaube nur, dass so welche Passagen die AGB im ganzen unwirksam werden lassen. Zumindest in Deutschland und würde mit § 307 BGB argumentieren. Bin aber kein Jurist.

GreyWolf

Das war die deutscheste Antwort, die ich mir vorstellen kann 😃

Fimmulfin

Der Jurist würde in dem Fall auf §306 (1) BGB verweisen
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 307 BGB ist jeweils auf die einzelnen Bestimmungen der AGBs und nicht deren Gesamtheit hin zu prüfen

mal so als Laie zu dem Thema 😉

Nach meinem Verständnis dreht sich 306 vor allem darum, dass die Wirksamkeit von AGB möglichst erhalten bleiben und unwirksame Bestimmung durch formulierungen aus Gesetzten ersetzt werden.

Bei AGB die unerwartete Inhalte haben (z. B. dass ich bei einem Kauf im Schreibwarengeschäft automatisch ein Auto mit kaufe) oder Inhalte die einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen, so können die AGB als ganzes unwirksam werden.

Meine Argumentation wäre wie folgt:

  1. Bestimmtheit und Klarheit der Klausel: Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB müssen Klauseln in AGB klar und verständlich sein. Wenn eine Klausel zu vage oder mehrdeutig ist, kann sie unwirksam sein. Die Begriffe “feyisch”, “infernaler” oder “Eldritch-Herkunft” sind nicht allgemein bekannt und könnten daher als unklar oder mehrdeutig angesehen werden.
  2. Unangemessene Benachteiligung: Nach § 307 BGB sind Klauseln in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine Klausel, die Geschäfte mit übernatürlichen Wesen verbietet, könnte als unsachlich oder unangemessen angesehen werden, da sie keinen erkennbaren sachlichen Grund hat.
  3. Durchsetzbarkeit: Selbst wenn eine solche Klausel als wirksam angesehen würde, wäre ihre Durchsetzbarkeit in der Praxis fraglich. Wie würde man beweisen, dass jemand einen Pakt mit einem übernatürlichen Wesen abgeschlossen hat? Und welche rechtlichen Sanktionen könnten angewendet werden?
  4. Öffentliche Ordnung: Vertragsbestimmungen, die als absurd oder lächerlich angesehen werden, verstoßen gegen die öffentliche Ordnung.

Wo ist der Fachanwalt wenn man ihn mal braucht? 😩

Roan

Ich habe mir 307 BGB durchgelesen und kann dir versichern, dass du es falsch interpretierst. Es geht dabei immer nur um einzelne Bestimmungen in den AGB:

“Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.”

Mit dem Satz sind klar immer nur einzelne Klauseln gemeint. Eine unwirksame Klausel führt dabei nicht automatisch zur Unwirksamkeit der gesamten AGB. Die sonstigen AGB bleiben dann so wirksam wie sie dastehen. Etwas anderes lässt sich schlicht nicht aus dem Gesetz entnehmen, es wird nirgends explizit aufgeführt, dass bei unwirksamen Bestimmungen alle anderen Bestimmungen ebenfalls unwirksam werden (und das müsste explizit geschrieben werden, damit das der Fall wäre). Nur in Härtefällen, wenn ein Großteil der AGB unwirksam ist bzw die AGBs ohne die unwirksamen Bestimmungen keinen Sinn mehr ergibt, werden sie insgesamt unwirksam.

Ein Tipp in Bezug auf Gesetze: niemals mehr hineinlesen, als dort explizit steht. Im übrigen hat eine kurze Googlesuche gereicht um mehrere Seiten zu finden, in denen Anwälte dies erklären.

Eine AGB, die gegen eines der Klauselverbote verstößt, bleibt nicht in dem Umfang wirksam, in dem sie mit den §§ 307 ff. BGB noch vereinbar wäre. Sie ist vielmehr im Ganzen unwirksam. Dieser, in der Rechtsprechung als “Verbot der geltungserhaltenden Reduktion” bekannte Grundsatz führt dazu, dass der Verwender, dessen Klausel den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, nicht auf das “gerade noch angemessene”, sondern auf das gesetzliche Niveau zurückfällt.

Quelle: Haufe

Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren von lIIIllIIlllIIlII
Roan

Es ist zugegeben etwas missverständlich formuliert, aber auch hier bezieht es sich nur auf eine einzelne Klausel. Mit eine AGB ist hier “Eine Allgemeine Geschäftsbedingung” (also Einzahl) gemeint, nicht die Gesamtheit der AGB. Die einzelne Klausel wird dann in ihrer Gesamtheit unwirksam und fällt eben nicht auf das gerade noch erlaubte Maß zurück. Der restliche Vertrag (zu dem eben auch die übrigen AGB gehören) bleiben aber trotzdem wirksam.

Auf der Seite, wenn du da ein wenig weitergelesen hättest, dann hättest du dort auch folgendes gelesen:

“Der BGH lässt aber die Zerlegung in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil zu, wenn der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils darunter leidet. Das ermitteln Gerichte durch den sogenannten Blue Pencil Test, indem der unwirksame Teil der Klausel gestrichen wird und dann beurteilt wird, ob der Rest der Regelung noch einen Sinn macht.”

Hier geht eindeutig hervor, dass nur eine einzelne Klausel gemeint ist. Und selbst diese kann unter Umständen wirksam bleiben, wenn man den unwirksamen Teil heraus streichen kann, ohne dass der übrig gebliebene Teil dann an Sinn verliert. Dass nach streichen einer gesamten Klausel die übrigen AGB weiterhin Sinn ergeben ist wohl offensichtlich.

Ich empfehle ansonsten den Artikel von bpb bzgl AGB:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/322988/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb/

Aus diesem geht auch deutlicher hervor, dass bzgl der Unwirksamkeit immer nur die einzelnen Klauseln gemeint sind.

Das habe ich gelesen. Allerdings und das steht ebenfalls auf der Seite, dass es durchaus Fälle gibt, bei denen, aus oben genannten Gründen, alles ungültig wird.

Roan

Wie ich schon in meinem ersten Kommentar auch schrieb:

“Nur in Härtefällen, wenn ein Großteil der AGB unwirksam ist bzw die AGBs ohne die unwirksamen Bestimmungen keinen Sinn mehr ergibt, werden sie insgesamt unwirksam”

Dies trifft hier aber eindeutig nicht zu, man kann die unwirksame Regelung rausnehmen und die restliche AGBs behalten weiterhin ihren Sinn und somit bleibt es im ganzen gültig. Ob diese eine Bestimmung dabei unwirksam ist oder nicht ist dabei nicht mal relevant, da der ganze Rest ohne diese Bestimmung funktioniert, gelten diese auf jeden Fall.

bmg1900

Solche AGBs werden im vorhinein von Juristen auf Rechtsgültigkeit geprüft.

Aha, noch nie in der Geschichte der Menschheit gab es also fehlerhafte / ungültige AGB?

Habe ich wohl erträumt, dass ich selber schon welche erfolgreich angefochten habe. Viele Unternehmen loben sogar Prämien aus, für Hinweise auf fehlerhafte AGB.

Wie viele Verträge und ABG wurden in der Vergangenheit schon von Verbraucherzentralen gefressen. Wie viele Kreditverträge waren in den letzten Jahren ungültig wegen falscher Widerrufsbelehrungen? 80 %?

So viel zu “von Juristen geprüft”.

Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren von lIIIllIIlllIIlII
bmg1900

Jesus. Haste deinen Kaffee noch nicht gehabt oder wieso so grimmig? 😄

  1. Natürlich wird nicht jede AGB juristisch geprüft. Der Online Shop vom Hofladen aus dem Dorf wird sich ne vorgefertigte aus dem Internet genommen haben, da können natürlich Fehler drin sein.
  2. Eine juristische Prüfung findet natürlich unter den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Gesetze statt. Gesetze verändern sich, werden gestrichen oder neue kommen hinzu. Also kann eine AGB die vor 3 Jahren noch völlig i.O. ist plötzlich Schlupflöcher bieten aufgrund von Gesetzesänderungen.
  3. Hier geht es um eine ziemlich offensichtliche Sache “Hey Anwalt, habe da diesen lustigen Absatz in unsere AGB gepackt, kann ich das so machen oder besteht da irgendeine Gefahr für uns, dass der Rest dadurch ungültig wird?”, und nicht um etwaige Schlupflöcher die durch einen unbekannten Sonderparagraphen o.ä. aufgehebelt werden.

Ich glaube, ich habe lange genug in einer Bank als Produkt und Projektmanager gearbeitet habe, um zu wissen, wie viele Fehler in AGB und Verträgen von Banken sind und später vor Gericht gekippt werden. Und die die ich kenne wurden alle von Juristen verfasst.

bmg1900

Das freut mich für dich.
Aber nochmal, hier geht es nicht um irgendwelche Schlupflöcher sondern um einen ganz offensichtlichen Spaß mit der simplen Frage ob dieser Witz dazu führt ob die gesamte AGB dadurch unrechtsmäßig wird. Und das wird geprüft sein ansonsten würde Larian sowas nicht veröffentlichen.
Gab es übrigens auch schon bei deutlich größeren Konzernen wie beispielsweise Apple.

Aber hey, als langjähriger Produkt- & Projektmanager einer Bank verstehst du ja ohnehin alles besser als andere 😉

Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren von bmg1900

Aber hey, als langjähriger Produkt- & Projektmanager einer Bank verstehst du ja ohnehin alles besser als andere 😉

Das habe ich nicht behauptet und ist auch kein Grund schnippisch zu werden.

Die Frage ob es ein lustiger Spaß sein soll oder nichts, hat nichts damit zu tun ob etwas unwirksam wird oder nicht.

Ich hatte extra betont, dass ich kein Jurist bin und ich es nicht weiß. Man kann aber zum Spaß einfach mal ein bisschen herum diskutieren. Scheint aber ein Problem zu sein, wenn man einen Stock im Arsch hat und sich direkt angegriffen fühlt.

Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren von lIIIllIIlllIIlII
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