Xbox Series X: Freche Abzocker verlangen Mondpreise auf Amazon

Xbox Series X: Freche Abzocker verlangen Mondpreise auf Amazon

Die neuen Konsolen Xbox Series X und S waren kurz erhältlich und sind schon wieder überall ausverkauft. Es sei den, man geht auf unverschämte Angebote von Drittanbietern bei Amazon ein, die teilweise den dreifachen Preis oder mehr verlangen.

Wie ist die Situation? Die neuen Microsoft-Konsolen Xbox Series X sowie die kleinere S-Version kamen am 10. November 2020 endlich auf den Markt. Doch dank der hohen Nachfrage waren die Geräte schnell vergriffen. Besonders unschön waren dabei Lieferschwierigkeiten beim Online-Riesen Amazon, die hunderten von Xbox-Fans statt einer Konsole einen Brief schickten, in dem sie bedauerlicherweise die Verzögerung der Auslieferung um einige Wochen bekannt gaben. Diese Situation und andere Reaktionen zum Launch findet ihr hier:

Xbox Series X|S: Da sind die ersten Reaktionen zum Release der Konsole

Wer allerdings auf der US-Seite von Amazon nach der Xbox Series S oder X sucht, der findet dennoch Konsolen, allerdings zu absurden Mondpreisen.

1.300 Dollar für eine Konsole? So teuer wird die neue Xbox gehandelt

Was wird derzeit auf Amazon verlangt? Neben dem offiziellen Amazon-Angebot können auch Drittanbieter Waren dort feilbieten. Daher verticken einige glückliche Besitzer einer neuen Xbox-Konsole diese als „Sammlerstücke“ auf Amazon. Und zwar zu gesalzenen Preisen, direkt vom Mond:

  • Die “günstigste” Series X könnt ihr für 985 US-Dollar bekommen. Fast der doppelte Preis der Retail-Version
  • Das nächste Angebot beträgt schon 1.297 US-Dollar
  • Der übliche Preis liegt bei 1.399 Dollar
  • Das teuerste Angebot geht für 1.590 US-Dollar über den Tresen. Das ist mehr als das Dreifache des regulären Preises!
xbox mondpreise 01

Was ist mit der Series S? Bei der kleinen Schwester der Series X sieht’s nicht besser aus. Auch hier werden absurde Preise verlangt. Die gehen 629 US-Dollar bis zu völlig abgehobenen „Angeboten“ über 1.423 Dollar. Da die kleine Series S regulär nur 299 Dollar kostet, wäre das fast der 5-fache Preis!

Ähnliche Situationen gab es übrigens schon bei der neuen PlayStation 5, die aber noch nicht mal erscheinen ist:

Skrupellose Wucherer verkaufen PS5 auf eBay zu Mondpreisen

Bei solch unverschämten Angeboten bleibt nur zu hoffen, das niemand diese Möglichkeit nutzt und stattdessen wartet, bis Microsoft neue Geräte nachliefert, um die Nachfrage zu befriedigen. Wenn ihr eine Konsole kaufen wollt, dann schaut doch in unserem Artikel zur Verfügbarkeit der Xbox Series X oder S nach, vielleicht habt ihr Glück und bekommt noch eine.

Quelle(n): GameRant
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Antester

Amazon hat da wohl schon eingegriffen, ich bekomme solche Angebote nicht angezeigt.
Ich hoffe solche Leute werden auch gebannt.

Craine

Ok bei mir in der Stadt in der Schweiz steht noch ein ganzer Berg von der S im Media Markt nur die X ist ausverkauft

N0ma

alles aufkaufen 😉

ObezahrarStrizzi

Muahaha, ich warte ganz elegant ab und kaufe mir dann die X und 5 als Bundle, auch wenn es Ostern 21 sein sollte. Ich habe noch eine riesige pile of shame abzuarbeiten.

Chris

Was ich mir da wünschen würde: Dass MS sowie Sony solche Leute in Grund und Boden verklagen. Da haben einzelne Personen dank Bots etc. Zich Konsolen um so nen Müll abzuziehen und andere schauen in die Röhre. So ein Verhalten sollte bestaft werden. Gleichzeitig denk ich mir dann aber wieder: Die, die solche Preise Zahlen sind aber auch selten dämlich bzw. haben ihr Konsumverhalten 0 im Griff.

auf welche Grundlage willst du die denn verklagen? Gegen welches Gesetz verstoßen diese? Wenn die Hausregeln von Amazon so etwas erlauben, dann kann man absolut nichts dagegen tun.
Dieses Problem gibt es ja im Eintrittskartenverkauf seit Jahrzehnten und bis heute gab es noch keine juristische oder technische Lösung hierfür.

Chris

Die Grundlage nennt sich Wucher. Warenknappheit für völlig überteuerte Preise auszunutzen ist nicht rechtens. Du wirst da zwar nie alle erwischen, aber genug Leute kann man damit schon abschrecken.
Eintrittskarten im Falle von Tickets musst du teilweise zustimmen diese nicht über den Kaufpreis zu verkaufen. Dort wurdem auch schon einige wegen verklagt oder von Anbietern verwarnt. Die hausregeln dürfen sich im übrigen nicht über das Gesetz hinweg setzen. Wo Amzon sitzt macht da auch keinen Unterschied. Man kann die Leute also verklagen, wenn man halt auch will.

Blueshell

naja man könnte Sie ja wegen “Wucher” verklagen?, da der Zuschlag zum Preis, ja oft mehr als 100% entspricht. Kenn mich da auch nicht so aus aber denke da sollte es schon Wege zur Regulierung geben. Oder man muss halt gleich beim Kauf eine Beschränkung pro Haushalt o.ä einführen aber letztlich ist es den Herstellern ja egal, die haben ja Ihren Umsatz gemacht und die meisten, die sich aufregen, kaufen dann später trotzdem?

Chris

Vollkommen richtig.

Mapache

 Dass MS sowie Sony solche Leute in Grund und Boden verklagen.

Du kannst niemanden einfach so verklagen weil eine Person Waren auf dem freien Markt überteuert anbietet.
Ist so eine “Abzocke” mies? Ja.
Aber wenn da niemand drauf anspringt dann bleiben die eben auf ihren Konsolen sitzen. Da es aber wohl immer wieder wen gibt der die Konsolen dann auch zu diesen Mondpreisen kauft wird es solche Methoden auch weiterhin geben.

Chris

Einfach mal Thema Wucher anschauen. Wucher ist hier auf jeden Fall gegeben und darauf stehen bis zu 3 Jahre Haft.

Mapache

Da ich kein Rechtsexperte bin, du aber anscheinend schon, kann ich das nicht zu 100% beurteilen.
Doch habe ich deinem Rat nach mal gegoogelt und bin der Meinung, dass ein grundlegender Bestandteil für eine Strafverfolgung fehlt und zwar entweder Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche.

Ausbeutung einer Zwangslage ist schon mal nicht wirklich gegeben da es sich um ein Luxusgut handelt das nicht notwendig ist.
Die Punkte Unerfahrenheit, Mängel an Urteilsvermögen können durch eine kurze Internet-Recherche der Preise behoben werden. Und da auch keine Abhängigkeitskrankheit vorliegt ist das mit der Willenschwäche wohl auch vom Tisch.

Könnte sich also alles erheblich schwerer gestalten als du dir das ausmalst.

Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren von Mapache
Chris

Das hat mit Luxusgut nichts zu tun. Bei einer Zwangslage muss es nicht erst um Leben oder Tot gehen. Dass ein Güter vollkommen vergriffen ist, reicht da auch aus. Ein Kunde ist dann ebenfalls gezwungen auf dieses Angebot umzusteigen. Ob das ein Luxusgut ist oder nicht. Und diesen herablassenden Spruch mit von wegen Rechtsexperte kannst dir schön sparen. Ich hab mich einfach vorher schlau gemacht, genau wie du. Habe auch mit nem Kollegen beim Daddeln gesprochen, der Rechtsanwalt ist. Er meinte ebenfalls, dass das gehen würde. Aber in der Realität juckt das halt zu wenig um Relevant zu sein für MS/Sony und für einzelne Privatpersonen würde sich der Aufwand kaum Lohnen.

Mapache

Ein Kunde ist dann ebenfalls gezwungen auf dieses Angebot umzusteigen

Das würde aber eine dringende Notwendigkeit voraussetzen. Diese ist bei dem Kauf einer Spiele-Konsole in keinem Fall gegeben.

Chris

Kannst du nicht lesen? Eine Zwangslage ist nicht erst gegeben wenn Leib und Leben in Gefahr ist bzw. man anderweitig nicht an Essen ran kommt etc.. Selbst in dem Musterbeispiel von Wikipedia droht “nur” jemandem sein Haus zu verlieren und ein Kreditgeber nutzt dieses Wissen über die Zwangslage aus mit Wucherzinsen. Wenn es nach deiner Logik ginge, wäre das auch keine Zwangslage weil er braucht ja kein Haus. Der könnte dann ja in ne Mietwohnung ziehen. Es steht nirgens im Gesetz, dass die Ware, um Wucher vorrauszusetzen, Notwendig für Leib und Leben sein muss.
Vor 3 oder 4 Jahren war ich mit 2 Kollegen auf nem Hollywood Undead Konzert in München. Die 2 Kollegen haben je 2 Extra Tickets gekauft und als alle ausverkauft waren, haben sie diese versucht mit fast 100% Gewinn zu verkaufen. Ende vom Lied: Beide dürften 1 1/2 Jahre später ne Geldstrafe zahlen, weil Eventim geklagt hat und oh Wunder, es war wegen Wucher. Waren die Tickets denn Notwendig?

Mapache

Selbst in dem Musterbeispiel von Wikipedia droht „nur“ jemandem sein Haus zu verlieren.Wenn es nach deiner Logik ginge, wäre das auch keine Zwangslage weil er braucht ja kein Haus.

Gute Idee, den Verlust der Wohnhaft mit dem Kauf einer Spiele-Konsole auf ein Level zu stellen. 😀
Zudem habe ich nie behauptet, dass eine Wohnhaft nicht notwendig ist. Du solltest die Dinge nicht verdrehen nur damit sie dir ins Bild passen.

Es steht nirgens im Gesetz, dass die Ware, um Wucher vorrauszusetzen, Notwendig für Leib und Leben sein muss.

Es war auch nie die Rede davon, dass es sich bei einer Notwendigkeit um Leib und Leben handeln muss. Das hast du dir da ganz alleine reininterpretiert.
Und bei deinem Beispiel mit dem Konzert ist es auch eine ganz andere Sachlage, da so ein Konzertticket zeitlich und örtlich eng begrenzt ist. Was bei dem Kauf einer Spiele-Konsole aber nicht der Fall ist. Dein Ticketbeispiel passt wieder in die Situation der Zwangslage, weil sie dadurch das diese Band vllt nur ein einziges mal jemals in diesen Ort kommt eine Druck- /Zwangsituation erschaffen nach dem Motto “Jetz oder nie.” Die neuen Konsolen werden stetig nachproduziert und können auch später noch erworben und genutzt werden.

Kannst du nicht lesen?

Wer im Glashaus sitzt und so, ne. 😀

Chris

Du hast gesagt, dass der Kauf einer Konsole nicht Notwendig ist. Ich vergleiche nicht die Möglichkeit zu Wohnen mit dem Besitz ekner Konsole, ich vergleiche den Besitz eines Hauses mit dem Besitz einer Konsole.
Ein Haus zu besitzen ist auch nicht notwendig. Ich folgerte daraus, dass wenn man nach deiner Logik geht das Beispiel dann ja auch nicht passen würde. Ich habe aber nie gesagt, dass du das Behauptet hast. So viel zum Thema verdrehen/Glashaus.

“Dein Ticketbeispiel passt wieder in die Situation der Zwangslage, weil sie dadurch das diese Band vllt nur ein einziges mal jemals in diesen Ort kommt eine Druck- /Zwangsituation erschaffen nach dem Motto „Jetz oder nie.“”
Ok das konntest du nicht wissen, hab ich nicht erwähnt:
Die Band spielt regelmäßig in Deutschland und auch waren Tickets für Konzerte an ähnlichen Orten noch nicht vergriffen.

“Es war auch nie die Rede davon, dass es sich bei einer Notwendigkeit um Leib und Leben handeln muss. Das hast du dir da ganz alleine reininterpretiert.”
Ich habe bei dir rein gar nichts rein interpretiert, das war eine Hyperbel als verdeutlichung, dass ne Zwangslage deutlich schneller zu Stande kommt.
Du hast lediglich von keiner Notwendigkeit gesprochen. Da aber im Gesetz zum Punkt Wucher rein gar nichts bezüglich der Notwendigkeit einer Ware steht, ist das eigentlich so oder so hinfällig. Zudem unterscheiden sich auch Day1 Konsolen von welchen die später erscheinen.

Die gnaze Geschichte war sowieso ein “Die sollten das mal tun. ” . Weil selbst wenn das ohne Probleme rechtlich umsetzbar ist, werden die das sowieso nie tun.

Mapache

Du hast gesagt, dass der Kauf einer Konsole nicht Notwendig ist. Ich vergleiche nicht die Möglichkeit zu Wohnen mit dem Besitz ekner Konsole, ich vergleiche den Besitz eines Hauses mit dem Besitz einer Konsole.

Ein Haus zu besitzen ist auch nicht notwendig

Ein Haus zu besitzen wenn man auch die Wahl der Miete hat ist nicht notwendig das stimmt. Jedoch hast du in deinem Beispiel selbst explizit das Beispiel von Wikipedia angegeben.
Und da geht es nicht um das entweder oder sondern um den expliziten Verlust der Wohnhaft.

Um die drohende Zwangsversteigerung seines Hauses zu vermeiden

Und schon haben wir in diesem Fall wieder eine andere Zwangslage als beim Kauf/Besitz einer Konsole.

Da aber im Gesetz zum Punkt Wucher rein gar nichts bezüglich der Notwendigkeit einer Ware steht

Ich habe die Notwendigkeit auch nie auf das Gesetz direkt bezogen sondern diese Umschreibung lediglich verwendet um dir den Punkt der Zwangslage zu verdeutlichen.

Da man an dem Beispiel mit dem Haus aber erkennt, dass du dir die Dinge immer wieder anders drehst damit sie in deine Argumentation passen, macht das hier wenig Sinn. Erinnert ein wenig an Don Quixote und den Kampf gegen die Windmühlen.

In diesem Sinne dir noch eine angenehme Restwoche. 😁👍

P.S. : wenigstens hast du einen guten Musikgeschmack. 😁

Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren von Mapache
Chris

Erstmal noch schön dem Anderen was unterstellen und dann aber direkt die Diskussion beenden wollen, sowas Liebe ich ja…

Ich drehe mir überhaupt nichts so, dass es passt. Eine Drohende Zwangsversteigerung bedeutet nicht automatisch auch den Verlust der Wohnmöglichkeit. Ist ja schließlich nicht so, als wenn man von Heute auf Morgen sein Haus verliert. Die Zwangsversteigerung etc. kündigt sich vorher an. Wäre sie Rechtskräftig und schon beschlossen, würde der Kredit auch nichts mehr bringen. Der Betreffende hätte also die Möglichkeit sich noch eine Bleibe zu suchen bzw. sich dank diverser Anträge sogar Monate Zeit zu verschaffen. Da drehe ich mir nichts jedes mal anders hin. Ich habe schlichtweg vorher bei dem Punkt nichts dazu gesagt, weil dieser Zusatz mit Verlust der Wohnmöglichkeit erst in dem von dir vorangegangenen Kommentar zum Thema gemacht wurde. Ich habe weder vorher irgendwas anderes als jetzt Behauptet, noch habe ich das Beispiel in irgendeinener Form anders dargestellt, als es das auf Wikipedia ist. Auch vorher habe ich nicht einmal die Dinge “anders gedreht”.
Wenn aber Aussagen wie:
“Zudem habe ich nie behauptet, dass eine Wohnhaft nicht notwendig ist. Du solltest die Dinge nicht verdrehen nur damit sie dir ins Bild passen.”
kommen, obwohl ich nie mit einer Silbe erwähnt habe, dass du solch eine Aussage getätigt hast. <- Toller Move. Vor allem, weil du damit just in dem Moment genau das tust, was du mit selbigen Kommentar kritisierst.
Ich gestehe mir auch fehler ein bzw. erkenne klar an, wenn du z.B. im Vorfeld etwas nicht wissen konntest. Das ist alles andere, als mir alles so hinzudrehen wie ich es brauche.

Da können wir uns ewig im Kreis drehen, da deine Auffassung von Zwangslage eine andere ist als meine, gebe ich dir vollkommen recht. Ich verlass mich nunmal auf die Aussage eines Rechtsanwaltes. Davor war ich der selben Auffassung wie du: Man muss doch nur warten und dann kann man irgendwann eine Konsole kaufen, rein rechtlich kann hier kein Wucher vorliegen. Aber anscheinend soll wohl auch eine vorrübergehende Warenknappheit als Zwangslage ausreichen. Ist im Gesetz aber leider sehr schwammig definiert. Deswegen hab ich mich ja überhaupt erst mit besagtem Kollegen unterhalten.

Im allgemeinen ist meine Denkweise aber sowieso falsch gewesen bzw. nicht weit genug gedacht, was mir im Nachhinein aufgefallen ist. Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass überall die gleichen Gesetze gelten wie hier in Deutschland.

Wenn es Idioten gibt die es bezahlen dann würd ich das genau so machen.

Tapir

Das Problem sind weniger die Anbieter, sondern eher die “muss…haben…SOFORT!…”-Kunden.

N0ma

Ist bei Amazon eher die Regel, hat man bei vielen Produkten.
Angebot und Nachfrage ist das Grundprinzip dieser Wirtschaft, weiss nicht warum sich die Leute immer wieder drüber aufregen. Wenn man dagegen für eigene Produkte Höchstpreise kriegt, hällt man sich für einen tollen Hecht.

weeKael

siehe zB aktuell Webcams.
Logitech C920 für ca 50-60€ bis März. Seit April nicht lieferbar oder für 150-180€ 🙂

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