Ein trauernder Vater hat sich an die Community von Steam auf Reddit gewandt und nach einer Möglichkeit gefragt, die Spiele seines verstorbenen Sohnes weiterzugeben. Leider sind die Regeln von Valve in solchen Fällen ziemlich eindeutig.
Das ist die Geschichte des Vaters: Am 31. Dezember 2024 wandte sich ein trauernder Vater an die Community im Steam-Subreddit. Wie er erklärte, habe sein Sohn eine gewaltige Sammlung von Spielen auf Steam. Im Oktober sei sein Sohn allerdings tragischerweise verstorben.
Nun möchte der Vater wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Spiele seines Sohnes weiterzugeben. Somit könne vielleicht noch irgendjemand einen Nutzen davon haben, und es würde zumindest etwas Gutes aus der Situation entstehen.
Der trauernde Vater betont, dass wohl noch einige Zeit vergehen wird, ehe er sich bereit fühlt, sich damit auseinanderzusetzen. Den Account seines Sohnes einfach zu schließen möchte er jedoch nicht – das würde sich anfühlen, als würde er seine Existenz auslöschen.
Neben Beileidsbekundungen ist die Community schnell mit Ratschlägen zur Stelle – warnt den Vater aber auch.
Community warnt: Steam sollte besser nichts davon erfahren
So sieht Steam das: Die Regeln der Plattform fallen ziemlich eindeutig aus. Grundsätzlich ist es nicht möglich, ein Spiel zu verschenken, das sich bereits in der Bibliothek befindet. Der Vater kann die Games seines Sohnes also nicht einfach so weitergeben.
Darüber hinaus warnt die Community: Der Vater solle Steam keinesfalls wissen lassen, dass der ursprüngliche Besitzer des Accounts verstorben sei. Denn dann könnte das Benutzerkonto einfach geschlossen werden – die Spiele und das Andenken des Sohnes wären damit verloren.
Gemäß den Nutzungsrichtlinien von Steam ist es Nutzern nämlich nicht erlaubt, die Zugangsdaten ihres Accounts weiterzugeben, oder diesen an eine andere Person zu übertragen. Auch eine Vererbung ist somit ausgeschlossen. Das bestätigte Valve erst im Mai auf die Nachfrage eines Nutzers.
Unsere Kollegen von GameStar wollten von einem Experten wissen, wir das eigentlich rechtlich aussieht, und fragten einen Anwalt, ob man seine Spielbibliothek vererben könnte. Die Antwort findet ihr auf GameStar PLUS.
So könnte der Vater das Andenken an seinen Sohn bewahren
Gibt es eine Lösung? Die Community rät dem Vater, eine Steam Familie einzurichten. Auf diese Weise würde der Account seines Sohnes erhalten bleiben, inklusive aller Spielzeiten, Achievements und Leaderboard-Einträge. Gleichzeitig könnten seine Freunde als Mitglieder seiner Familie auf seine Spiele zurückgreifen.
Das ist zwar nicht, wie Valve die Nutzung dieses Features vorsieht, aber wie schon beim Übertragen des Accounts gilt wohl „Was Steam nicht weiß …“.
Der Vater erklärt, dass er noch nicht über sich bringe, auf den PC seines Sohnes zuzugreifen. Für den Moment will er den Account erstmal behalten und eines Tages vielleicht ein paar Spiele darauf zocken – auch wenn er meint, dass sein Sohn sicherlich nicht allzu erfreut wäre, wenn er all seine Statistiken „ruiniere“ (via Reddit).
Die Regeln von Steam sind in solchen Fällen deshalb so knallhart, weil Nutzern die Spiele, welche sie erwerben, streng genommen nicht gehören. Die Plattform selbst erinnert euch beim Kauf mittlerweile daran, dass ihr nur eine Lizenz ersteht. Mit dem Tod verfällt das Nutzungsrecht. Allerdings berichten einige Nutzer auch, dass Steam in solchen tragischen Fällen manchmal eine Ausnahme macht und die weitere Nutzung des Accounts erlaubt.
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Der Grund warum ich bis heute keinen Steam Account besitze ist, das ich eigentlich gar keinen Account besitze! 😂
Wer von euch hat sich die Mühe gemacht und deren “AGB’s” durch gelesen?
“Bei Zustimmung entsagt ihr praktisch eurer eigenen Rechte – Valve “behält sich” alle Rechte vor (Rechts “Vorbehalt”)
Erste wenn “Valve” vor den Europäischen Gerichtshof gezogen wird ändert sich etwas an der Rechtslage und die Steam Accounts gegen über an die User!
So in etwa sieht die Rechtslage zwischen Steam und Privatperson aus!
Wollte ich nie und deshalb bin ich gefühlt einer der sehr wenigen Gamer die kein Steam “besitzen”!
😂
Macht euch mal nicht ins Hemd, dass ihr gekaufte dinge nicht besitzt, das ist doch schon ewig normal und da ist Valve nicht der einzige.
Als Beispiel: Wenn ihr eine Konsole, ein Apple-Gerät oder ein Auto gekauft habt, besitzen tut ihr das immernoch nicht.
Wenn man es besitzt, dann darf man damit machen, was man will, solange man damit niemanden 3tes Schadet.
So, wenn man also eine Konsole Modifiziert, ist das bereits nicht erlaubt, weil Geistiges Eigentum.
Wenn ihr ein Apple Gerät Reparieren wollt, wird Apple alles tun, dass das nicht geht, also euer “Besitz” ist damit auch hinfällig.
Wenn man seine Fehler in seinem Auto selber auslesen möchte, reagieren die Hersteller äußerst allergisch darauf.
Alles wird mit “Geistigem Eigentum” begründet, denn sonst wären viele Emulatoren erlaubt, die auf eigenem Code basieren, trotzdem werden diese von z.B. Nintendo untersagt.
Das was du nennst hätte doch nur zur Folge das du jeglichen Anspruch auf Gewährleistung, Garantie, Kulanz etc verlierst? Klar gehört dir das Auto wenn du es kaufst.
Schwachsinn.
Besitz und Eigentum sind klar geregelt.
Ich verstehe dass du, wie viele Steam-Ritter Steam in Schutz nehmen willst, aber Geräte oder Autos als Beispiel machen null Sinn.
Sich generell mit sowas anzufreunden dass du Dinge nur noch als Service von Großkonzernen erhälst ist mehr als beunruhigend.
sorry, aber das ist kompletter nonsens.
du solltest bevor du sowas schreibst erstmal schauen, was “besitz” und “eigentum” eigentlich ist.
wenn du dir eine konsole oder ein apple-gerät oder ein auto kaufst, also die komplette summe an den verkäufer gegeben hast, dann ist der gegenstand sowohl dein besitz als auch dein eigentum.
wenn du dir ein gerät z.B. leased, dann bist du der besitzer, weil der gegenstand bei dir ist, der eigentümer ist aber der verleiher.
wo steht das? das ist auch völlig falsch. ich kann mit meinem gerät machen was ich will. ich verliere dadurch nur jegliche support-, garantie und gewährleistungsansprüche. wie will der hersteller das auch feststellen? kann er nicht und es gibt auch kein gesetz das einem das jailbreaken verbietet.
das ist zwar in dem sinne korrekt, dass apple da kein interesse dran hat, dass man es selbst repariert, aber möglich ist es dennoch und mit den neuen regularien müssen sie ja ersatzteile selbst bereitstellen (wenn auch überteuert, aber es geht).
und mit “besitz” hat das alles null komma null zu tun, nur mal so nebenbei.
sie basieren nicht auf eigenem code weswegen die auch immer wieder verboten werden.
also für mich strotzt dein kommentar nur vor unsinn und unverständnis.
Ich finde Steam ist hier auf der richtigen Seite… sonst könnte man ja Accounts mit Spielen endlos weiter vererben, verschenken oder verkaufen. Das wäre absurd.
Nicht viel anders ist es bei Nintendo, Sony und Apple nehme ich an. Deren Accounts kann man offiziell auch nicht weiter geben.
Warum wäre das ABSURD?
Physische Games, Geld, Gold, Immobilien, Autos, Aktien, etc. das alles lässt sich vererben. Und genau das ist eben der Sinn eines Erbes, dass ich eben mein Hab und Gut, völlig egal was, an den/die wichtigsten Menschen weitergeben kann.
Genau! Du hast dir ja schon selbst die Antwort auf die Frage gegeben. Weil man digitale Inhalte nicht weiterverkaufen kann, da man diese endlos kopieren könnte. Nur wäre jede Kopie ein Original, daher exakt gleich.
Autos, Immobilien, Gold kann man nicht kopieren.
Zusätzlich wird bei Steam ein Nutzungsrecht erworben, wie bei einer Wohnung. Ich kann auch das Nutzungsrecht meiner Wohnung nicht weiter verkaufen. Nur der Vermieter kann die Wohnung jemand anderem weiter vermieten.
Genau das ist aber mit so ziemlich allem was man sonst so hat erlaubt. Sobald man es gekauft hat, kann man es nach Belieben verkaufen, verschenken oder sonst was.
Im übrigen dürfte diese Regelung auch nicht erlaubt sein, das dürfte weder deutschem noch europäischen Recht entsprechen. Was das verkaufen betrifft hat ja bereits ein französisches Gericht geurteilt, dass Steam das erlauben muss, bisher weigert sich Steam aber.
Und ja, man erwirbt nur Lizenzen bei Steam. Aber auch wenn man ein Spiel in physischer form kauft, erhält man rein rechtlich immer nur die Lizenz für das Spiel, man kauft ja nie das Spiel an sich. Trotzdem stellt niemand in Frage, dass man diese Lizenz in physischer form weiterverkaufen oder verschenken kann. Warum sollte dies bei digitalen Inhalten nicht möglich sein? Sicher steam (und auch die Spieleentwickler) haben daran kein Interesse, aber Autohersteller haben auch kein Interesse daran, dass gebrauchte Autos verkauft werden, soll deshalb jetzt der Gebrauchtwagenhandel verboten werden?
Du vergleichst ein Auto mit digitalen Inhalten. Da gibt es aber einen großen Unterschied. Daher kann man da nicht automatisch davon ausgehen, das hier alles genauso abläuft.
Digitale Inhalte kann man ganz einfach kopieren, nur hat man dann zwei Originale, weil beide Inhalte exakt gleich sind. Ein Auto kann man nicht kopieren.
Ich kann auch meinen Netflix Account nicht verkaufen. Genauso wenig kann ich Filme, die ich von Apple gekauft habe verkaufen.
Außerdem bekommt man von Steam eine Lizenz, sozusagen ein Nutzungsrecht. Dieses kann man aber nicht weiterverkaufen. Ich kann das Nutzungsrecht für meine Wohnung auch nicht weiter verkaufen. Nur der Vermieter kann die Wohnung jemand anderem weiter vermieten.
Daher ist das nachvollziehbar.
Du vermischt jetzt Dauerschuldverhältnisse (Abos, Mieten) mit Käufen, was deutlich unsinniger ist als mein Vergleich mit Autos. Das mit den Autos war auch nur ein Beispiel, das kein Unternehmen Interesse daran hat, dass die verkauften Produkte weiterverkauft werden können, das ist definitiv kein Argument es zu verbieten.
Ein Dauerschuldverhältnis kann man üblicherweise nicht verkaufen, dass ist korrekt, weil bei so einem zahlt man regelmäßig dafür etwas nutzen zu können. Du kaufst dabei nichts, du erwirbst daher auch kein Eigentum.
Bei den Lizenzen von steam kaufst du diese aber, das sind keine Dauerschuldverhältnisse. Du mietest ja keine Lizenz sondern du kaufst sie und damit hast du dann auch das Eigentum dieser Lizenz. Du hast nicht das Eigentum über das Spiel, aber das hast du nunmal niemals, wie gesagt auch bei physischen Spielen kauft man immer nur eine Lizenz. Und wenn du eine Lizenz verkaufst, dann ist diese für dich auch weg. Es geht dabei gar nicht um den digitalen Inhalt sondern um diese Lizenz. Es wäre vollkommen problemlos für Steam machbar, dass sie eine Lizenz von einem Account auf den anderen übertragen, dann ist die beim Verkäufer auch weg. Sicher man kann digitale Inhalte theoretisch unbegrenzt kopieren, praktisch ist das aber verboten und strafbar bei Inhalten mit Copyright (wie bei ziemlich alle Games). Außerdem verwenden die meisten games heutzutage bestimmte Mechanismen um das Kopieren zu erschweren. Btw lässt sich das bei physisch gekauften games viel leichter bewerkstelligen, da es hier oft einfacher ist den Kopierschutz zu umgehen und diese dann zu kopieren, bei Steam ist das aufwendiger aber sicher auch möglich. Dies ist dann aber auch jetzt möglich unabhängig ob Verkäufe der Lizenzen erlaubt sind und wird auch jetzt bereits regelmäßig gemacht. Das ist also kein Argument das verkaufen der Lizenzen zu verbieten, vielmehr würde ich es genau umgekehrt sehen, wenn das verkaufen von Lizenzen möglich gemacht wird, wird meiner Meinung nach weniger illegal kopiert (illegal ist eine Kopie übrigens nur bei Weiterverbreitung, für sich selbst darf man Sicherheitskopien anfertigen).
Und wie immer gilt: AGB sind die MEINUNG des Verkäufers, mit was er glaubt, durchkommen zu können. IdR werden sie dazu benutzt, Spielräume, die Gesetze gewähren, einzuschränken oder Details zu spezifizieren. Und komischerweise immer zum Vorteil des Verkäufers. Daraus folgt auch, dass sie selbst sehr peniblen Gesetzen bei der Gestaltung unterliegen, weshalb zB Verbraucherzentralen so oft erfolgreich vor Gericht gegen Klauseln vorgehen. Das kann mitunter auch erst nach Jahrzehnten geschehen (wo kein Kläger…) wie zB in letzter Zeit öfter bei Banken.
Bevor sich also ein Gericht damit beschäftigt hat, ist diese Interpretation erstmal nur Wunschdenken. Erst recht, wenn ein Jurist im amerikanischen Heimatland sich was ausdenkt und das quasi nur übersetzt für den Rest der Welt übernommen wird.
Stirbt ein Alleinstehender, so wird der Mietvertrag an Hinterbliebene vererbt. Das ist ja quasi auch nur eine Lizenz zur Nutzung von etwas, das einem nicht gehört. Das zeigt schon, dass hier viel Halbwissen kursiert und Gerichte für eine Überraschung gut sein könnten. Und nochmals: das hätte Steam nur gerne so.
Und das “mittlerweile” und “jetzt” könnte Steam auch auf die Füße fallen. Haben sie durch eine irreführende Angabe in der Vergangenheit vielleicht eine bestimmte Realität erschaffen, weil sie Kunden getäuscht haben? Vielleicht ist damit ja das ganze Geschäft nichtig?!….
Die Analogie würde hier aber in dem Falle nicht ganz zutreffen. Denn die “Wohnung” in deinem Fall wäre nur der Account nicht aber der Inhalt. Wenn das ganze Möbilar in der Wohnung vom Vermieter stammt dann ist das am Ende immernoch sein Eigentum und nicht das des Verstorbenden somit hätte dieser immernoch das letzte Wort. Zumal es übrigens auch mittlerweile ein Gesetz gibt das besagt das digitale Güter nicht den Eigentümer wechseln und man hier nur eine Lizenz für den Besitz erwirbt. Dies muss Steam auch seit letztem Jahr auf jeder Page angeben. In dem Fall hat es nichts mit AGBs oder sonst etwas zu tun sondern hier steht das Gesetz klar auf der Seite von Steam.
Anders sähe es z.b bei GOG aus wo man eben DRM Freie Sachen erwirbt und hier auch das Besitzrecht erwirbt. Diese Games dürfte man also frei wieder verkaufen oder, wie im aktuellen Fall vererben.
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Das ist falsch, die Wohnung wäre das einzelne Spiel, denn man erwirbt ja die Lizenz für das Spiel. Im übrigen wenn es Möbel vom Vermieter in der Wohnung gibt, werden diese ja ebenfalls vermietet und es gilt die gleiche Regelung wie für das Mietobjekt an sich.
Aber das ganze ist sowieso ein schlechter Vergleich, Miete lässt sich nicht wirklich mit dem Kauf einer Lizenz vergleichen, das erste ist ein Dauerschuldverhältnis, das zweite ist ein Kauf. Und die Lizenz ist dann auch das Eigentum das Käufers, bei einer Miete hingegen wechselt tatsächlich ausschließlich der Besitz. Weil man aber Eigentümer der Lizenz ist, hat man auch das Recht diese Lizenz weiterzuverkaufen oder verschenken. Dies zu untersagen dürfte nicht dem europäischen Recht entsprechen, bisher gab es da nur nahezu kaum klagen (mir ist nur ein Fall aus Frankreich bekannt, und da hat das Gericht dem Kläger Recht gegeben).
Was dein Verweis auf gog betrifft, da irrst du dich, die Spiele enthalten bei gog zwar keine DRM, aber auch dort erwirbst du ausschließlich eine Lizenz. Selbst wenn du das Spiel physisch kaufst, erwirbst du nur eine Lizenz. Du erwirbst niemals das Spiel, sondern immer nur die Lizenz um das Spiel spielen zu dürfen. Aber niemand stellt bei physischen spielen in Frage, dass man diese weiterverkaufen oder verschenken darf.
Achja und ergänzend bzgl dem Punkt, dass Steam jetzt angeben muss, dass man nicht das Eigentum für das Spiel erwirbt: dies ist ein Gesetz aus der USA, in Deutschland gibt es diesbezüglich keine entsprechende Vorgabe, sie setzen es halt nur direkt weltweit um.