Eine Witwe wollte das digitale Vermögen ihres Mannes übernehmen und klagte dafür erfolgreich gegen verschiedene Firmen. Es ging insgesamt um Vermögenswerte von rund 250.000 Euro. Nur auf die Chat-Protokolle ihres Mannes erhält sie keinen Zugriff, weil diese laut Gericht zu persönlich seien.
Eine Witwe wollte in China das digitale Vermögen ihres Mannes übernehmen, darunter 5 Bitcoins, ein Gaming-Account im Wert von rund 25.000 Euro und seine Social-Media-Profile. Insgesamt ging es um finanzielle Werte von etwa 250.000 Euro.
Doch die Firmen lehnten ab, das digitale Vermögen auf die Witwe zu überschreiben. Erst nachdem sie dagegen geklagt hatte, erhielt sie in den meisten Fällen Recht.
Gericht gibt der Witwe recht, außer bei den privaten Chats
Das Gericht stellte fest, dass digitale Vermögenswerte mit wirtschaftlichem Wert – darunter Kryptowährungen, Spielkonten und monetarisierte Online-Konten – Teil des Nachlasses eines Verstorbenen sein können. Das Gericht konzentrierte sich auf die Tatsache, dass diese Vermögenswerte einen identifizierbaren, wirtschaftlichen Wert besaßen und finanzielle Interessen generieren oder repräsentieren könnten.
Das Gericht wies zudem den Verweis der Plattformen auf Standardklauseln in ihren Nutzungsbedingungen zurück, mit denen diese Erbansprüche ausschließen wollten.
Worauf erhält sie keinen Zugriff? Konkret geht es wohl um private Chat-Protokolle. Denn diese seien laut Gericht eng mit der persönlichen Identität des Verstorbenen verbunden und damit untrennbar mit der Person des Verstorbenen verbunden. Daher könne die Witwe diese nicht erben und übernehmen.
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