Millionen Menschen zeigen sich gerade von ChatGPT und der Fähigkeit begeistert, Bilder im Ghibli-Stil erstellen zu können.
Wer aktuell auf X.com oder anderen sozialen Medien schaut, wird feststellen, dass man gerade viele Bilder findet, die sehr stark dem Stil von Studio Ghibli ähneln. Das liegt daran, dass ChatGPT-4o Inhalte im Stil eines bestimmten Autors erzeugen kann.
Das Problem ist jedoch, dass sich ChatGPT diesen Vorteil wohl mit harten Urheberrechtsverletzungen erkauft haben muss: ChatGPT-4o muss offenbar mit Inhalten trainiert worden sein, die mit dem von Hayao Miyazaki gegründeten Studio in Verbindung stehen, auf ihm basieren oder von ihm erzeugt wurden. Und KI wie ChatGPT steht schon länger im Verdacht, Material zu kopieren.
ChatGPT kann Bilder im Stil von Ghibli erstellen, doch dahinter steckt geschütztes Material
Was ist das Problem? Material oder Filme wie die von Studio Ghibli sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an den Filmen sind nicht gemeinfrei und dürfen daher nicht einfach von jedem verwendet werden. Und das ist ein Problem, welches ChatGPT und OpenAI seit ihrer Gründung plagen.
ChatGPT wurde mit einer enormen Menge von Daten aus dem Internet – von Websites, Büchern, Beiträgen in sozialen Medien bis zu akademischen Artikeln – trainiert. Inhalte, die zwar frei zugänglich sind, aber nicht umsonst. Nicht jedes Bild, welches ihr im Internet findet, dürft ihr kostenlos verwenden, außer der Autor/Fotograf gibt sein Werk etwa unter der Creative-Commons-Lizenz bewusst frei.
Wichtig ist jedoch auch, dass man niemanden daran hindern kann, Werke im Stil einer Person oder eines Studios zu erschaffen. Denn der Stil an sich ist nicht geschützt. Das ist wie die Diskussion um Fan-Kunst: Ihr könnt selbst ein Bild von einem Pokémon anfertigen und es an eure Zimmerwand hängen und niemand wird sich daran stören. Sobald ihr jedoch anfangt, diese Kunstwerke zu verkaufen, wird es rechtlich schwierig.
KI-Firmen stützen sich generell bei ihren Daten auf die „Fair Use“-Doktrin, die jedoch insbesondere in den USA gültig ist. Erst kürzlich hat ein US-Gericht entschieden, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht pauschal unter die Fair Use-Doktrin fällt (via advomare.de). Wichtig ist jedoch: Das Urteil betrifft nur nicht-generative KI und ist daher für KI-Modelle wie ChatGPT weniger relevant.
Was tut OpenAI dagegen? OpenAI behauptet, dass man mittlerweile ein Verbot eingeführt hat, das verhindern soll, dass Bilder oder Kunstwerke erschaffen werden, die den Stil eines lebenden Künstlers erzeugen sollen. Tote Künstler sind hingegen in Ordnung. Was ebenfalls in Ordnung ist, ist die Kopie von „Studiostilen“, dazu gehört vermutlich auch Ghibli Studios (via xataka.com).
Klagen gegen OpenAI und Forderungen nach geschütztem Material
Wie sehen das Künstler und Autoren? OpenAI und andere KI-Unternehmen wurden bereits für harte Verstöße gegen das Urheberrecht verklagt. Dazu gehören Künstler und Bilddatenbanken, die sich dagegen wehren, dass OpenAI deren Inhalte einfach kostenlos verwendet, obwohl diese nicht kostenlos sind. Unter anderem haben sich 17 großen Autoren, darunter auch George R. R. Martin, zu einer Klage gegen ChatGPT zusammengeschlossen.
Der Vorwurf der Autoren: Die KI lernt aus Texten, die illegal aus dem Internet heruntergeladen werden. In einem Statement hieß es damals, dass „generative KI droht, den Beruf der Autoren zu zerstören.“
OpenAI nimmt das übrigens gerade zum Anlass, Zugriff auf geschützte Materialien zu fordern. Denn man glaubt, wenn man keinen Zugriff bekommt, würde China das KI-Rennen gewinnen: OpenAI sagt, sie brauchen ganz dringend Zugriff auf rechtlich geschütztes Material – Wegen China
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Schön, wie ständig berichtet wird, wie schlimm KI doch ist und man sie am Besten verbieten sollte. Von dieser Fortschrittsfeindlichkeit mal abgesehen, interessiert mich viel mehr, wann dieses Feature für alle Nutzenden zur Verfügung steht? Aktuell können nämlich nur Pro-User es nutzen.
Was außerdem spannend ist: Die aktuelle Richtlinie von ChatGPT verbietet die Bearbeitung von Bildern. Darauf weist die KI auch selbst hin. Demnach wurde die Richtlinie bereits für Pro-User geändert. Aber wieso gilt für Pro-User eine andere Rechtsgrundlage, als für Free-User?
Solche Fragen stellt niemand. Keine einzige Seite stellt diese Frage. Alle schreiben nur über diesen langweiligen Ghibli-Trend. Aber die Hintergründe dazu werden ignoriert… Beantwortet doch mal lieber die interessanten Fragen.
Für viele Leute, die selbst Texte oder Bilder erschaffen, gibt es bei KI eine wichtige Frage: “Wie sieht es mit Urheberrechten aus? Wie werden die Urheber am erzeugten Wert beteiligt?
Also konkret. Wenn ein Dude meinen Text verwendet, um damit selbst einen Text zu schreiben und damit Geld verdient -> Wie bekomme ich dadurch Geld? Das ist für viele Leute, die beruflich Texte schreiben oder in irgendeiner Form kreativ tätig sind, schon eine wichtige Frage.
Und du willst, dass die Leute fragen: “Wann können bitte Random-User, die kein Geld für KI bezahlen, noch mehr Features nutzen und besser von der KI profitieren?” und findest die Frage nach dem Urheberrecht “langweilig” – wundert mich überhaupt nicht. 🙂 Find ich aber kein sympathisches Auftreten.
Um deine Frage zu beantworten: Ich denke, das hat nichts mit Rechtgrundlagen zu tun, sondern einfach mit Kapazität. Wenn jeder kostenlose User Bildgenerierung verwenden würde, wäre das zu teuer für die KI.
Dieselben Probleme hat aktuell Twitch: Wenn das Digitale, was man kostenlos anbietet, zu oft genutzt wird und erhebliche Kapazität verschlingt, gerät irgendwann das ganze Geschäftsmodell ins Wanken.
Das macht kein Sinn! Denken die Hersteller sie wären Götter? Erst wird Geld verlangt wenn man mehr als Bestimme Menge an Fragen pro Tag schreiben will und was kommt als nächstes, das die Werke die damit erstellt werden denen Gehören? Die Autoren haben Recht! Wenn sie nicht gefragt worden sind und ihre Werke geschützt sind, schon allein wegen Urheberrecht darf man nicht mal sachen online posten die einem nicht gehören, geschweige den von verkaufen, viele KI AI kosten Geld also chatgpt verkauft mit dem Produkt etwas da das Pro Model auf das vorherige aufbaut müssen die Autoren entschädigt werden, die Rechte gekauft werden wenn sie weiterhin erlauben wollen das KI es verwendet, oder es aus dem Algorithmus entfernen!
Sowohl in den USA als auch in der EU ist das Trainieren von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten aktuell nicht grundsätzlich verboten.
In der EU regelt das die TDM-Ausnahme der DSM-Richtlinie. Hier haben Urheber aber das Recht, durch ein Opt-out der Nutzung ihrer Inhalte für Text- und Data-Mining zu widersprechen.
In den USA stützen sich Unternehmen auf die Fair-Use-Doktrin. Ob das Training von KI unter Fair Use fällt, ist derzeit Gegenstand mehrerer laufender Gerichtsverfahren.
Gegen beide Rechtsgrundlagen – sowohl TDM in der EU als auch Fair Use in den USA – laufen aktuell Verfahren. Da die Stimmung, die lange Zeit eher kontra KI war, bei der Politik langsam kippt – da man vor allem in der USA, aber mittlerweile auch in der EU erkannt hat, dass der Markt droht von den Chinesen übernommen zu werden, ist der Ausgang dieser Verfahren völlig offen.
Solange es hier keine höchstrichterlichen Urteile gibt, ist die pauschale Aussage, dass es sich beim KI-Training um einen „harten Urheberrechtsverstoß“ handelt, rechtlich nicht haltbar.
Auch ein Bild im Stil von Studio Ghibli (welches nicht das einzige Anime-Studio ist, das Werke in diesem oder einem ähnlichen Stil erstellt) zu malen ist nicht automatisch ein Verstoß.
Ein Stil ist kein geschütztes Werk an sich – geschützt sind konkrete, individuelle Werke, nicht eine bestimmte Handschrift oder Ästhetik.
Gegen die Fair-Use-Policy wurde gerade in den USA sehr erfolgreich geklagt: https://www.advomare.de/newsblogs/urheberrecht/ki-training-nicht-fair-use/. Laut dem Urteil fallen bestimmte Inhalte eben nicht unter diese Policy. Geht aber hier vor allem um nicht-generative KI.
Danke dennoch für die Ergänzung, ich nehme oben noch etwas in den Artikel hinzu.
Edit: Ich hab oben noch was ergänzt und die Headline leicht angepasst.
Hallo Benedikt,
da ich aktiv in das Thema involviert bin kenne ich das Urteil – daher schrieb ich auch, dass das am Ende die höchsten Instanzen entscheiden müssen. Das Urteil ist nämlich eine Einzelfallentscheidung und das beklagte Unternehmen gibt es nicht mehr womit nicht damit zu rechnen ist, dass hier in höherer Instanz ein Grundsatzurteil zu erwarten ist. Danke für das Ändern.
Ist auf jeden Fall ein schwieriges Thema. Urheberrecht sollte geschützt sein, aber KI macht nichts anderes als der Mensch, der lernt auch von urheberrechtlich geschützten Inhalten und macht damit dann seine Eigenen.
Mal schauen was rauskommt.