Sie erhielt eine Warnung und wurde wenige Monate später gekündigt. In der Zwischenzeit hatte der Arbeitgeber sie im Homeoffice überwacht.
Wie wurde die Gekündigte überwacht? Auf dem Arbeitscomputer der ehemaligen Angestellten wurde vom Arbeitgeber ein Programm installiert, das die Tastenanschläge zählt. So konnte minutengenau nachvollzogen werden, wann sie am Rechner war und wie viel sie dort für ihren Arbeitgeber aus dem Versicherungsgeschäft tippte. Augenscheinlich ist die Nutzung der Tastatur zentral für die Arbeit der Frau gewesen, die bis zur Kündigung im Februar 2023 seit 18 Jahren für das Unternehmen tätig gewesen ist.
Berichtet über das Geschehen hat unter anderem die Daily Mail Australia.
54 Tastendrücke pro Stunde
Was wird ihr vorgeworfen? Nachdem sie im Herbst 2022 mehrfach Sitzungen verpasste und Abgabetermine unkommentiert nicht einhielt, erhielt sie nicht nur eine Warnung. Sie wurde zudem von Oktober bis Dezember an 49 Arbeitstagen einer Online-Überwachung mittels des bereits angesprochenen Aufzeichnung-Programms unterzogen.
Auslöser für die Maßnahmen war laut dem Unternehmen auch eine verpasste Frist. Dafür musste die Firma sogar eine von einer Behörde auferlegte Strafe zahlen.
Was kam bei der Überwachung heraus? Während des Überwachungszeitraumes drückte sie während der Zeiten, in denen sie ins System des Arbeitgebers eingeloggt war, generell weit zu wenig Tasten als üblich. Im Oktober betätigte sie während 117 Stunden Arbeitszeit keine einzige Taste und im November blieb die Tastatur sogar 143 Stunden lang ungenutzt. Im Dezember waren es dann nur 60, aber wahrscheinlich war auch hier der Erfassungszeitraum am kürzesten.
Durchschnittlich drückte sie 54-mal pro Stunde im entsprechenden Zeitraum eine Taste – also wenn alle Anschläge durch die eigentlich vereinbarten Arbeisstunden geteilt werden.
Was sagt die Gekündigte zu den Vorwürfen? Sie widerspricht und beharrt, keinesfalls ihre Arbeit derart vernachlässigt zu haben. Sie sei zwar manchmal etwas einkaufen gegangen und bisweilen langsamer vorangekommen als üblich, aber die Daten geben laut ihr nicht die Realität wider. Ferner habe sie sich angeblich manchmal (wohl parallel) mit einem weiteren Gerät ins System der Firma eingeloggt, auf dem kein Programm installiert gewesen ist, was die Tastenanschläge aufzeichnet. Der Grund hierfür seien technische Probleme mit dem Hauptrechner gewesen.
Sie verweist zudem auf nicht näher spezifizierte Probleme mit ihrer psychischen Gesundheit.
Kündigung wird aufrechterhalten
Die Fair Work Commission Australiens – eine Art Schlichtungsstelle – hat zu Gunsten des Arbeitgebers geurteilt und die Kündigung aufrechterhalten. Er habe ausreichend nachgewiesen, dass sie ihrer Arbeit nicht vertragsgerecht nachgekommen ist.
Was arbeitet sie inzwischen? Sie hat sich eine kleine Zuschauerschaft auf TikTok aufgebaut, sucht aber wohl noch nach regulärer Arbeit. Allerdings fürchtet sie aufgrund der inzwischen großen Öffentlichkeit für den Fall, hierbei inzwischen geringe Chancen auf Erfolg zu haben.
Wir verzichten auf die Nennung weiterer Details. Wer sich dafür interessiert, kann diese etwa bei der oben verlinkten Daily Mail Australia nachlesen, die mit der Betroffenen persönlich gesprochen haben.
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Ich habe festgestellt, dass ich im Home Office produktiver war als im Büro. Leider möchte mein Arbeitgeber dieses Modell jedoch nicht weiter fortführen.
Da ich ohnehin meine Arbeitsleistung detailliert dokumentiere, hoffe ich, dass ich ihn mit den Fakten zum nächsten Quartal erneut überzeugen kann.
Ich verstehe, dass man durch die Anwesenheitspflicht im Büro sicherstellen möchte, dass weniger engagierte Mitarbeiter unter Beobachtung stehen und dadurch motivierter arbeiten. Einige brauchen diesen Druck, dass der Chef jederzeit vorbeischauen könnte.
Trotzdem denke ich, dass es in vielen Betrieben sinnvoll wäre, Mitarbeitern mit konstanter Leistung das Home Office als Option anzubieten. Allein mein Arbeitsweg von 35 Minuten pro Strecke bedeutet für mich, dass ich insgesamt 20 Stunden im Monat an Lebensqualität gewinne.
Was aber nicht heißt das Leute im Büro unbedingt fleißiger sind. 😉 Könnte da auch ein paar Geschichten erzählen.
54 Tastenanschläge pro Stunde sind schon extrem.
Da haben unsere Beträge hier schon mehr. Und wie lange dauerte das? 30 Sekunden?^^
Na ungefähr so viel braucht man doch, damit der Bildschirmschoner nicht angeht und man in Teams als aktiv gekennzeichnet bleibt.😆
Ich denke mal ausschlaggebend dürfte sein, dass auch ihre Arbeitsleistung so schlecht war und sie alle möglichen Termine verpasst hat.
In DE bekommt ein Arbeitgeber, wenn überhauüt, so eine Keyloggerüberwachung auch nur genehmigt, wenn wirklich stichhaltige Gründe vorliegen und außerdem muss der Mitarbeiter darüber informiert werden.
Ja, das mit den stichhaltigen Gründen ist natürlich ein Problem.
Man wird da ja kaum erstmal einen Richter fragen wollen, das könnte ja ewig dauern.^^
Also sollte man sich da schon 100% sicher sein, wenn man keine Klage riskieren will.
Falls der Computer dann aber ausschliesslich als Arbeitsgerät, also ohne private E-Mails oder Ähnlichem, genutzt werden darf, dann fände ich eine heimliche Überwachung gar nicht so schlimm.
Ich meine, du schliesst ja im Büro auch nicht die Tür ab, damit der Chef nicht hereinkommen kann.
Und ein Fahrkartenkontrolleur meldet sich auch nicht erstmal ne Stunde im voraus an. Man will die Leute ja erwischen.
Trotzdem bleibt das ein schwieriges Thema.
Vielleicht wäre eine Meldepflicht bei ner Gewerkschaft oder dem Sozialministerium(?) sinnvoll, damit für manche Arbeitgeber nicht irgendwann alles ein “stichhaltiger Grund” ist.
Maus auf den Bildschirm vom Handy legen, reicht damit der Bildschirmschoner nicht angeht, selbst schon gesehen bei Kollegen.