Eine ganze Abteilung muss jetzt aufs Homeoffice verzichten, weil einige einen Trick genutzt haben, um Produktivität vorzutäuschen

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Im Vereinigten Königreich muss eine ganze Abteilung aufs Homeoffice verzichten. Einige Mitarbeiter hatten Tricks genutzt, um Arbeit vorzutäuschen. Die Greater Manchester Police (GMP) will hart gegen die Mitarbeiter vorgehen.

Die Greater Manchester Police (GMP) im Vereinigten Königreich hat die Homeoffice-Privilegien für eine gesamte Abteilung ausgesetzt, nachdem man feststellen musste, dass mehrere Mitarbeiter Tricks eingesetzt hatten, um Produktivität vorzutäuschen.

Laut dem englischsprachigen Magazin The Register werden mindestens 26 Personen wegen Fehlverhaltens angeklagt, nachdem eine Untersuchung ergeben hatte, dass sie wahrscheinlich „Key Jamming“ betrieben haben: Man legt einen Gegenstand auf eine Taste, damit diese dauerhaft gedrückt wird.

Terry Woods, Chief Constable der GMP erklärte in einer Stellungnahme, dass so ein Veralten nicht in Ordnung sei. Denn immerhin würden die städtischen Gemeinden für die Mitarbeiter Geld bezahlen:

Das ungewöhnliche Tastenverhalten ist auf wiederholtes Drücken von Tasten zurückzuführen und könnte durch einen Gegenstand verursacht worden sein, der auf der Tastatur liegen geblieben ist und eine Taste gedrückt hält.

Unsere Gemeinden verdienen es, dass ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird, und wenn vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird, können Sie sicher sein, dass wir in dieser Angelegenheit entschlossen vorgehen werden.

Die Mitarbeiter waren aufgeflogen, nachdem die Behörde Keylogger installiert hatte, um sicherzustellen, dass dienstliche Laptops und andere Geräte nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Eine Maßnahme, die in Deutschland nicht ohne weiteres erlaubt wäre.

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Keylogger und ähnliche Software ist in Deutschland grundsätzlich verboten

Wäre so etwas in Deutschland erlaubt? Nein, Firmen in Deutschland dürfen Keylogger und ähnliche Software grundsätzlich nicht einsetzen, um Mitarbeiter – etwa im Homeoffice – zu überwachen. Eine solche Maßnahme ist nur unter sehr strengen rechtlichen Voraussetzungen erlaubt. Das erklärt etwa die IG Metall auf ihrer Webseite.

Der Einsatz von Keylogger-Programmen zur Überwachung von Mitarbeitenden ist nach deutschem Arbeitsrecht und dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 32 Abs. 1 BDSG) nur zulässig, wenn ein konkreter, durch Tatsachen belegbarer Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung besteht. Eine allgemeine, verdeckte Kontrolle ohne Anlass ist in Deutschland offiziell verboten. Darauf verweist etwa die Webseite Kenjo.io.

Für Firmen, die dabei erwischt werden, heimlich ihre Mitarbeiter zu tracken, kann ein Verstoß richtig teuer werden. Es droht eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.

Eine andere Firma schaffte gleich das Homeoffice ab, um Kosten zu sparen. Doch die Mitarbeiter kämpfen gegen die Pläne des Arbeitgebers. Mit überraschenden Folgen: Ein Viertel der Belegschaft kündigt und Streiks erschüttern das Unternehmen: Ein Unternehmen schaffte das Homeoffice ab und hat jetzt ein ungewöhnliches Problem: 25 % der Mitarbeiter kündigen

Quelle(n):
  1. tomshardware.com

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Renoon

In Deutschland ist jede Art von Kriminalität gestattet, wenn man sich nicht erwischen lässt. Die DSGVO schützt jeden Kriminellen davor. Als “Normalo” wird einem dadurch jegliche Freiheit oder Einfachheit genommen. Das Gesetz ist weltweit der Lacher schlechthin…

Zuletzt bearbeitet vor 6 Monaten von Renoon
diesdasverschiedenedinge

Man sollte ja meinen das Produktivität daran gemessen wird ob die Arbeit und mit welcher Qualität sie verrichtet wird.

Und nicht wie oft man wie viele Tasten drückt.

ephikles

Aber, aber, aber… das wäre ja ARBEIT für die Vorgesetzten – Ziele definieren und kontrollieren – das wäre wirklich zu viel verlangt!

RomanDukey

hier wird jetzt alles zu sehr verallgemeinert… aus dem Artikel geht nicht hervor, wieviel tatsächlich geschafft wurde und es ist durchaus denkbar, dass die Produktivität litt.

ephikles

Die Kommentare zielen schlicht darauf ab, dass die Arbeitsverweigerung nicht etwa dadurch auffiel, dass die Leistung schlecht war. Das war wohl eher ein Zufallsfund bei der Überwachung durch Keylogger und der Analyse der Aufzeichnungen.

Und die Keylogger wurden scheinbar auch nicht eingesetzt, um den Grund für auffällig schlechte Leistung(en) zu ermitteln, sondern etwaige außerdienstliche Nutzungen der Arbeitsgeräte aufzuspüren.

Zuletzt bearbeitet vor 6 Monaten von ephikles
RomanDukey

und wieso sollte es eine Rolle spielen, ob das Tastenverhalten auffällig war, oder die Arbeitsleistung? Es gab Hinweise auf betrügerisches Verhalten… der Hintergrund ist doch zweitrangig. Oder versuchst du ernsthaft, das Verhalten zu verteidigen?

evilsohn

Das geht aus dem Artikel hier aber nicht hervor:
“Die Mitarbeiter waren aufgeflogen, nachdem die Behörde Keylogger installiert hatte, um sicherzustellen, dass dienstliche Laptops und andere Geräte nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.”
Die Software wurde lediglich installiert um Mitarbeiter davon abzuschrecken, ihre Geräte für außerdienstliche Zwecke zu mißbrauchen.

RomanDukey

und das beantwortet jetzt was genau? Es geht doch nunmal wirklich nicht daraus hervor, ob die Produktivität litt und daraufhin gecheckt wurde, was die Mitarbeiter so machen.

Roan

Mag sein, nur dann wäre die Leistung ja dadurch erkennbar gewesen. Leistung danach zu bewerten wie viel jemand an seinem Gerät tippt ist der dümmste Maßstab den ich je gehört habe. Ich bin Software Entwickler und ich habe regelmäßig Phasen wo ich nichts am PC mache, z.b. wenn ich auf einem Blatt Entwürfe erstelle wie ich etwas löse bzw generell mir erstmal Gedanken mache. Solange ich meine Aufgaben erledige ist es meinem Arbeitgeber aber auch schlicht egal.

RomanDukey

und auch dich frage ich: wo steht das? wo steht, dass die Leistung vielleicht nicht mehr auf dem gleichen Niveau war und man daraufhin ALLES geprüft hatte und dann eben die Trickserei auffiel?
Ja, solange du deine Aufgaben erledigst, ist es DEINEM Arbeitgeber egal… aber 1. wissen wir nicht, was vertraglich beim im Artikel beschriebenen Arbeitgeber der Fall ist, und 2. wissen wir nichts über die Leistung der betroffenen Mitarbeiter.

evilsohn

Aber genauso, wie Du annehmen darfst, dass es auffällige Leistungseinbrüche gab, dürfen wir annehmen, dass es sie eben nicht gab. Der Artikel behauptet weder das eine, noch das andere.

RomanDukey

absolut richtig! der unterschied ist: ich behaupte gar nix… ich sage lediglich, dass dies eine Option ist, denn MIR ist bewusst, dass es im Artikel nicht thematisiert wurde. Den ersten beiden Kommentierenden offenbar nicht, die gingen pauschal davon aus, dass man ja nach Leistung bewerten sollte, was den Schluss nahelegt, es hätte NICHT an der Leistung gelegen… und wie du korrekt feststellst, wissen wir das einfach nicht. Und nur das habe ich geäußert und nicht, dass ich “vermute, es gäbe einen Leistungseinbruch” 😉

Sutil

Also wenn ohne das Programm nicht rausgefunden wurde das die Arbeiter faul waren gestrickst. Dann müssen die was gemacht haben e mails versendet. Was ins Intranet hochgeladen. Jenachdem was man so macht am PC für die Arbeit. Ich denke die haben z.b. 3 Stunden was gemacht. Und den Rest also 3 Stunden 5 Stunden nach stundenanzahl nix mehr getan aber so aussehen lassen um auf die Stunden zu kommen.

Zuletzt bearbeitet vor 6 Monaten von Sutil
RomanDukey

In deinem Text sind wohl ein paar Wörter verschluckt worden 😉
Wie gesagt, es gibt gar keine Informationen darüber, wieso kontrolliert wurde, was die Kollegen machen… wir wissen noch nicht einmal, was vertraglich definiert wurde.

Sutil

Ja,aber ich kenne honeoffice so das man am rechner was macht und dann zur Firma schickt oder man schreibt Kunden….

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