Neues Spiel zur TV-Serie Westworld wird von den Fallout-Machern verklagt

Neues Spiel zur TV-Serie Westworld wird von den Fallout-Machern verklagt

Bethesda, die Macher von Fallout, verklagten Warner Bros für sein Westworld-Game zur beliebten TV-Serie. Das Spiel sei eine offensichtliche Kopie von Fallout Shelter., heiß es.

Kürzlich gab Warner Bros. bekannt, dass weltweit ein Mobile-Game zu Westworld erscheint: Das Spielt basiert auf der beliebten Serie und enthält auch bekannte Charaktere wie Dolores, Teddy oder Bernard.

Was ist das für ein Spiel? Der Spieler schlüpft in die Rolle eines neu eingestellten Mitarbeiters des Westworld-Parks. Spieler bauen etwa die lebensechten Roboter und verpassen den KIs Upgrades. Letztendlich ist es ein Management-Game in dem Spieler dafür sorgen müssen, dass die Gäste des Park zufrieden sind.

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Bethesda möchte, dass Westworld für Mobile umgehend vom Markt genommen wird

Westworld sei in der Kodierung und im Game-Design eine Kopie von Fallout Shelter: Fallout Shelter spielt im Fallout-Universum. Spieler sind hier ein Vault-Aufseher, der die Bunkeranlage ausbauen und die wachsende Bewohnerzahl managen muss. Es ist hier wichtig, eine funktionierende Infrastruktur aufzubauen, Störungen und Angriffe auf die Bunkeranlage abzuwenden und Missionen zu erfüllen. Das Game-Design, der Art-Style, Animationen, Gameplay und andere Features seien hier nahezu identisch zum Westworld-Game.

Sogar der gleiche Bug in Westworld wie in Fallout Shelter: Weiter heißt es in Bethesdas Klage, dass der gleiche urheberrechtlich geschützte Code aus Fallout Shelter für Westworld genutzt wurde. Man habe sogar einen Bug im Westworld-Game gefunden, der in einer früheren Version von Fallout Shelter aufgetreten sei. Laut Bethesda würde das Westworld-Spiel einfach alle Feature von Fallout Shelter kopieren und hätte lediglich “kosmetische Anpassungen” für das Westworld-Thema durchgeführt.

fallout_shelter

Bethesda verklagt auch den Entwickler Behaviour Interactive

Behaviour Interactive entwickelte an beiden Spielen mit: Die Klage richtet sich nicht nur an Warner Bros. Behaviour Interactive Studios war an der Entwicklung von Fallout Shelter beteiligt. Das Studio ist ebenfalls Entwickler des Westworld-Games. Laut Bethesda habe Bevaviour Interactive hier Vertragsbruch begangen und den Zugriff auf Bethesdas intellektuellem Eigentum ausgenutzt. Darunter befand sich der urheberrechtlich geschützte Code von Fallout Shelter.

Man habe geklaut, um Zeit zu sparen: Bethesda wirft Warner Bros. und Behaviour Interactive vor, dass hier von Fallout Shelter geklaut wurde, um Westworld so schnell wie möglich auf den Markt zu bringen. Das hätte für eine kürzere Produktionszeit und weniger Kosten gesorgt. Man wolle hier Gebrauch von Fallout Shelters Beliebtheit machen.

Dagegen klagt Bethesda nun:

  • Es gäbe ähnliche Gameplay-Features, darunter Comic-artige 2D-Charaktere in einer 3D-Umgebung und eine unterirdische Einrichtung mit mehreren Räumen, die Spieler erforschen und bauen.
  • Eine Copyright-Verletzung
  • Ein Vertragsbruch, der Geschäftsgeheimnisse missbrauchte
Fallout 76: Release-Datum und alle Infos zum neuen Online-Spiel
Quelle(n): polygon, mmoculture
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Der Panda

Sheltered und Hustle Castle sind dann aber mal genauso Kopien und selbst ein this War of Mine baut auf Ähnlichkeiten auf. Und mal ehrlich das Spiel hier sieht deutlich größer und komplexer aus, sich wegen einen kleinen Teil der eine Ähnlichkeit zu Shelter hat aufzuregen ist lächerlich. Warner Bros.könnte man wenn nur was wegen Copyright-Verletzung vorhalten, falls Bevaviour Interactive wirklich 1:1 denn Code kopiert hätte und dann wäre die Schuld noch immer bei Bevaviour Interactive.

Denke eher da es der selbe Entwickler ist und die beiden Spiele eben gewisse Gemeinsamkeiten haben es in einigen Berreichen der Code sehr ähnlich ist.

Scaver

Also optisch sehe ich zwar Gemeinsamkeiten, aber keine Kopie.
Wenn es um den Code geht, ist das aber ne andere Sache!

Bodicore

Jap definitiv Fallout reskin 🙂
Das hätte man besser tarnen können 🙂

Alex B.

Sieht man auch sofort, kann ich Bethesda 100% nachvollziehen. Das ist tatsächlich nichts weiter als ein Reskin. Fallout Shelter gefällt mir aber viel viel besser, zumal ich noch nie was von Westworld gehört habe vor dem Spiel.

Koronus

Was ist dann mit Hustle Castle

Skyzi

das hat nicht den gleiche code

Comp4ny

Das war auch mein erster Gedanke als ich einen Trailer / Bilder von Westworld Mobile gesehen habe. Sieht doch aus wie Fallout. Aber mein Gott … gibt schlimmeres.

Beide Spieler machen mir Spaß.

Scaver

Gibt schlimmeres? Es wurde ja nicht selber entwickelt und man hat als Vorlage nur Fallout Shelter genommen, sondern es wurde wohl auch dreist beim Code geklaut, auf dem der Entwickler zugriff hatte.
Möchte dich mal sehen, wenn jemand deine Arbeit kopiert und Geld damit verdient ohne groß etwas dafür tun zu müssen, Du musstest dich aber abrackern!

Insane

Und dann fragen sich die Leute warum Creators ein strengeres Leistungsschutzrecht wünschen 😀

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Pionier sein sich absolut nicht lohnt. Abgesehen von der Erfahrung und dem Wissen, dass man Grundlagenarbeit geschaffen hat.

Man muss erhebliche Ressourcen investieren, kann auf keine Blaupause zurückgreifen und wird viele Fehler und Rückschläge erfahren. Sobald die Umsetzung abgeschlossen und die ersten Erfolge sich einstellen, treten die Mitbewerber auf dem Markt. Sie greifen auf die ausgebauten Grundlagen zurück, modifizieren sie und starten mit deutlich geringerer Zeit und Ressourceneinsatz ins Feld. Daher können die Preise für den Konsumenten gering gehalten werden und die Erosionskräfte des Wettbewerbs tragen die Pioniere langsam ab, bis diesen irgend wann die finanzielle Puste ausgeht.

Daher verschwinden die meisten Pioniere innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre wieder vom Markt oder werden aufgekauft. Es sei denn, die zugrunde liegende Technologie oder das nötige Know-How ist so komplex und schwer zu kopieren, dass die Markteintrittshürde derart hoch ist, dass die Pioniere lange genug geschützt sind, um ihren Vorsprung weit genug zu etablieren und zu festigen.

N0ma

Leistungsschutzrecht hat damit allerdings nichts zu tun.

Insane

Ach tatsächlich, Sherlock? Das nennt man Parallelismus im Kontext einer aktuellen und relevanten zeitgeschichtlichen Episode.

Das nächste mal hebe ich die Relevanz einer offensichtlichen Korrelation stärker hervor 🙂

N0ma

Dafür muss man nicht Sherlock sein. Übrigens wenn man einen Fehler macht, kann man den einfach auch mal korrigieren und muss nicht anfangen um sich zu schiessen.

Das Problem dabei wenn das jemand liest könnte er tatsäcchlich glauben das Leistungsschutzrecht wäre sinnvoll, ist es aber nicht. Das Leistungsschutzrecht ist ein Rückschlag für das europäische Internet. Da sollte man etwas sensibler sein.

Insane

Es war kein Fehler, welcher eine unabsichtliche Erwähnung impliziert, sondern Intention, die du leider nicht erkennst oder der du nicht folgen kannst.

Und es ist nur deine Ansicht der Dinge. Ich habe eine andere Meinung zum Leistungsschutzrecht.

N0ma

Wenn du eine Birne Apfel nennst ergibt sich daraus leider kein Sinn. Grad was Recht betrifft sollte man Begriffe sauber auseinanderhalten sonst kommt da einfach nur Eintopf raus.

Deine andere Meinung zum Leistungsschutzrecht gestehe ich dir auch zu, hab ich kein Problem, nur halt aus rechtlicher Sicht unpassend.

Insane

Vielleicht muss ich noch mal erklären was man genau unter “Parallelen” versteht. Aber ich schätze das weist du, willst es nur nicht.

Und welcher rechtliche Sinn? Lieber mal auf den Kontext achten anstatt Behauptungen aufzustellen 🙂

N0ma

Das ist wohl der Grund warum nie jemand einen Romanautor als Rechtsanwalt einstellen würde. Euer Ehren ich habe zwar §7 gesagt meinte natürlich §10, sie wissen schon , Parallelen.

Insane

In deinem Vergleich würde ich nicht Äpfel Birnen nennen, sondern ich würde behaupten das beides zur Kategorie Obst gehört – unterschiedlich, aber dennoch Verwandt. Und um es gleich vorweg zu nehmen: ich meine nicht, dass der Apfel die Großtante oder der Schwager der Birne ist, sondern: “von ähnlicher Beschaffenheit, Art; ähnliche Eigenschaften, Züge, Merkmale aufweisend”

Ok, jetzt noch mal ganz ausführlich. Nur für dich 🙂

Situation: Autor A äußert seine Gedanken dahingehend, dass es für ihn keine Rolle spielt, ob Unternehmen X möglicherweise das Eigentum von Unternehmen Y für kommerzielle Zwecke plagiiert, solange ihm beide Produkte Spaß machen. Er dient in diesem Kontext als Vertreter, einer Personengruppe, welche das fragwürdige Nutznießen dieser durch erbrachte Leistungen Andere toleriert oder unterstützt.

Es folgt eine Analogie in meinen obigen Ausführungen bezüglich des Leistungsschutzrechtes: Das Leistungsschutzrecht “versucht” Verlage dahingehend zu schützen, dass ihre publizierten Inhalte nicht kommerziell verwertet werden, ohne dass diese eine monetäre Vergütung erhalten.

Ich ziehe eine Parallel zwischen dem Gedanken des Autor A, der geistiges Eigentum scheinbar nicht besonders schützenswert erachtet und einer Personengruppe, die ähnliche Ansichten vertritt, in einer Vielzahl von denkbaren Szenarien – unabhängig vom konkreten Fall.

Ich erkennne einen Zusammenhang zwischen ursprünglichem Wunsch und Intension zur novellierung der Gesetzeslage durch die Verlage als auch des Unternehmens Y in dem eine parallelen Interessenlage vorherrscht, wenn auch abstrahiert vom konkreten Beispiel.

Zur Illustrierung schildere ich meine Erfahrungen zu den Schwierigkeiten von Grundlagenforschung oder Neuerschließungen, welche weder im direkten Zusammenhang zu Verlagen und dem Leistungsschutzrecht stehen noch zu einem Unternehmen in der Branche der Spielentwicklung, jedoch mit ähnlichen Problemen und Herausforderungen behaftet ist. Die Gemeinsame Konstante ist der Schutz der individuellen Arbeit und Geistesleistung vor der kommerziellen Verwertung Dritter.

Vielleicht fällt es dir jetzt einfacher den Ausführungen zu folgen 🙂
Ich versuche zukünftig auf alle Formen von Metaphern, Analogien, Vergleichen, Symbolen, Parallelismen, Personifikationen, Allegorien, Neologismen und allen weiteren missverständlichen Bagatelle zu verzichten wenn wir beide uns austauschen. Dabei bin ich doch der Autist? :O

N0ma

Also erstmal, ich habe keine Probleme deinen Ausführungen zu folgen :). Ich verstehe auch durchaus wo du hier Analogien siehst. Du kannst auch weiterhin gern Analogien verwenden, nur nicht bei Rechtsparagraphen.

Das mit dem Leistungsschutzrecht verstehen viele nicht, weshalb auch viele denken das wäre zum Schutz geistigen Eigentums. Nur wenn das so wäre bräuchte man das Leistungsschutzrecht nicht, da der Schutz geistigen Eigentums bereits abgedeckt ist.

In Kurzform dient das dazu das Verlage Geld von Google bekommen, was ihnen eigentlich nicht zusteht. Das sieht Google auch so weshalb Google einfach die Verlage delistet hat, was die Verlage aber auch wieder Kacke fanden..usw. … kann ich gern noch weiter ausführen.

Der Witz dabei !!!, um die eigentlichen Urheber nämlich die Autoren gehts gar nicht. Das heisst die werden von den Verlagen nicht rückvergütet. Dabei ist das Urheberrecht in Deutschland unveräusserlich.

Ausbaden muss das ganze aber die Vielzahl an Blogs, News Aggregatoren,….

Insane

Wenn es viele nicht verstehen wäre jetzt der beste Zeitpunkt sich damit zu beschäftigen.

Die Situation die du beschreibst ist jedoch nicht die in Deutschland, sondern in Spanien. In Spanien schaltet google die Indexierung für Verlage ab – nicht in Deutschland. Ich sehe das im Bezug der “Snippets” auch eher kontrovers, da ich eher eine Symbiose zwischen Indexierer und Contentprovider sehe.

Wieso das für Blogs und Newsseiten ein Problem sein soll verstehe ich nicht. Erstmal sprechen wir – wenn wir über dass sprechen, was durch den Rechtsausschuss der EU gegangen ist – nicht über ein Gesetz, wie z. B. bei der DSGVO sondern über eine Richtlinie. Diese Richtlinie muss dann zunächst durch die Legislative in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. Das heißt, jedes Land hat dort Spielraum. Zum anderen handelt Artikel 11 und 13 von der kommerziellen Verwertung – nicht von der “normalen” Nutzung. Das heißt, Cloudserver, Lexika wie Wikipedia oder OpenSource Projekte sind davon überhaupt nicht betroffen. Auch das Zitatrecht ist nach wie vor vorhanden. Auch das oft bemühe Beispiel für Memes trifft schlicht nicht zu.

Es geht um Dritte, die wirtschaftliche Interessen verfolgen ohne die Linzensinhaber daran partizipieren zu lassen. Es stimmt, dass in der Richtlinie leider der “Urheber” nicht direkt erwähnt wird. Das schließt ihn jedoch auch nicht aus. Es ist mit Sicherheit in guter Punkt, der kritisiert werden kann um Verbesserungen anzustreben. Aber die Personen, die es entweder nicht besser wissen oder absichtlich auf den “Panik-Zug” aufspringen wollen, um Reichweite zu erlangen und jetzt eine Welle schieben, sind der Sache nicht dienlich.

Es gibt viele falsche Gerüchte und Falschinformationen. Das hindert daran, die tatsächlichen Schwachstellen konstruktiv zu Debattieren und zu verhandeln.

Warum YouTube & Co. Geld verdienen soll auf Kosten anderer, verstehe ich allerdings überhaupt nicht. Vor allem dann nicht, wenn sie argumentieren, sie wären neutrale Provider, die den Inhalt der Uploads gar nicht kennen würden und daher für Urheberrechtsverstöße nicht haften müssen, aber mir gleichzeitig 100 andere Katzenvideos vorschlagen, nach dem ich ein Katzenvideo gesehen habe oder mir in der Abbox Vorschläge unterbreiten, was mir noch alles gefallen könnte, aufgrund meiner bisher konsumierten Inhalte.

N0ma

In Deutschland ist das bereits durch:
http://www.stefan-niggemeie

Insane

Stimmt halt trotzdem nicht 😀 Probier es doch einfach selbst aus, wenn du mir nicht glaubst.

Beispielsweise könntest du auf Google nach “Gezieltes Risikomanagement schützt vor Cyberangriffen” oder “Uncertainty Quantification in Computational Fluid Dynamics and Aircraft Engines” suchen.

N0ma

Was soll ich da ausprobieren? Google hat sich bereits mit den Verlagen in D geeinigt. Mit durch meinte ich, das Thema ist hier bereits durch, siehe Link von oben. Davon ab gings da auch nicht um Bücher sondern um Newsschnipsel.

Insane

Und was soll diese “Einigung” beinhalten? Eine Einigung ist mir nicht bekannt – außer dass alles bleibt wie es war, bis jetzt. Google zahlt nichts, der Verlag bekommt nichts. Und Google indiziert weiterhin die Inhalte. Das ist genau dass was ich gesagt habe. Was soll durch sein? In dem Eintrag steht nur, dass jemand über genau das irritiert ist, was mich auch gestört hat im Bezug auf die Symbiose. Aber was da “durch” sein soll erkenne ich nicht.

N0ma

Meines Wissens, leg aber nicht meine Hand dafür ins Feuer ;), haben die betreffenden Verlage Google das Recht per Vertrag gegeben die Newsschnipsel kostenlos anzuzeigen.

Insane

Wie gesagt, so wie es schon immer war und immer noch ist und sich möglicherweise künftig ändern könnte.

Wobei dass Leistungsschutzrecht in Deutschland auch noch nie funktioniert hat. Und ich keine Anhaltspunkte dafür erkennen kann, warum es plötzlich auf EU Ebene funktionieren sollte.

N0ma

Wenn dieselben Programmierer denselben Code 2mal schreiben kommt oft der gleiche Code raus. Das liegt in der Natur der Sache. Codeklau könnte schwer werden zu beweisen.

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