WoW: 9 Klauseln der Nutzungsbedingungen für unzulässig erklärt!

WoW: 9 Klauseln der Nutzungsbedingungen für unzulässig erklärt!

Interessantes Urteil gegen Blizzard verkündet

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Erst kürzlich haben wir alle erfahren, dass World of Warcraft – der MMOpa unter den Onlinespielen – immer noch eine recht stattliche Anzahl an Spielern vorzuweisen hat und in diesem Jahr dürften es angesichts des neuen Add-ons „Warlords of Draenor“ und trotz einer hochkarätigen Konkurrenz auch noch ein paar Zocker mehr werden. Die Entwicklung sollte in jedem Fall spannend bleiben. Aber habt Ihr gewusst, was da so alles bislang in den Nutzungsbedingungen stand? Nein? Grämt Euch nicht! Wer liest den auch schon das Kleingedruckte, wir wollen ja schließlich zocken!

Tja, dass das Lesen solcher Bedingungen aber auch gelegentlich einmal sinnvoll sein kann, das zeigt ein aktuelles Urteil gegen Blizzard Entertainment S. A. S. (Frankreich), welches gerade vom Berliner Landgericht verkündet wurde. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbv). Wir fassen Euch der Einfachheit halber mal eben fix drei Highlights aus dem Fachchinesischen in groben Zügen zusammen:

  • Fehlgeschlagene Kreditkartenabbuchungen dürfen nicht ohne Ankündigung zur Sperrung des Zugangs zu einem Onlinespiel führen.
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    [Blizzard hätte Euch sogar laut Nutzungsbedingungen direkt den Account löschen können.]
  • Das gesetzliche Kündigungsrecht darf nicht ausgehebelt werden. [Ihr hättet lediglich (im laufenden Zahlungsmonat) bei einem Totalausfall kündigen können, wenn der Service länger als 72 Stunden ohne Vorankündigung ausgefallen wäre.]
  • Online-Computerspiele mit Monatsgebühren dürfen Ihre Preise nicht beliebig ändern. [Die mittlerweile geänderten Nutzungsbedingungen sahen sogar vor, dass die Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig geändert hätten werden können.]

Kleines Fazit:

Naja, wurde ja alles dank dem Verbraucherzentrale Bundesverband wieder ins rechte Licht gerückt und Blizzard hat die Nutzungsbedingungen auch prompt abgeändert. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack, der einmal mehr aufzeigt, wie ratsam es sein kann, sich auch einmal durchzulesen, was man da immer so brav schluckt, um endlich zocken zu können. 🙁

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Wenn Ihr Euch mit Urteilen ein wenig auskennt und einfach mehr über die kleine Rechtsohrfeige für Blizzard lesen wollt, dann könnt Ihr Euch das Urteil hier direkt als PDF durchlesen. Ist ja vielleicht auch mal ganz interessant, wie so eine Urteilsverkündung im Namen des Volkes so aussieht, wenn man sie noch nie gesehen hat. Recht unspektakulär möchte man (fast) meinen. 😀

Wenn Euch der kleine Ausflug in die Welt der Juristerei gefallen hat, dann teilt unseren Beitrag doch gern. Wir freuen uns und sagen brav: Vielen Dank!

Quelle(n): vzbv
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Ralf

Wer sich die Mühe machen sollte, das Kleingedruckte zu lesen, kann die wichtigsten Inhalte auf wikimarx.de für alle sichtbar machen. Auf der Plattform lassen sich Nutzungsbedingungen im Netz markieren, zusammenfassen und bewerten. Dann können alle ganz einfach die wichtigsten Inhalte ohne großen Zeitaufwand (durch die Zusammenfassungen) schnell und einfach lesen. Für jeden einzelnen Nutzer ist der Zeitaufwand beim Lesen des Kleingedruckten völlig unrealistisch…

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