WhatsApp Gerichtsurteil: Ist es illegal, drohen Abmahnungen?

WhatsApp Gerichtsurteil: Ist es illegal, drohen Abmahnungen?

WhatsApp ist illegal, so suggerieren es aktuell manche Überschriften. Was hat es mit dem Gerichtsurteil zu diesem Messenger von Facebook auf sich, macht man sich durch seine Nutzung wirklich strafbar und könnte eine Abmahnwelle auf uns zukommen?

Apps zur Nachrichtenübermittlung gewinnen immer mehr an Bedeutung, auch bei MMOs. Schließlich kann man so weiterhin am Gildenleben teilnehmen, selbst wenn man gerade nicht online ist. Und auch WhatsApp-Gruppen sind für Multiplayer-Partien und Gilden-Aktivitäten heutzutage Gang und Gäbe. Für eine spontane Aktion genügt eine Nachricht über WhatsApp und schon kommen die ersten online, obwohl sie es vorher im Spiel nicht waren. Für Absagen, zum Beispiel bei geplanten Raids, eignet sich der Dienst ebenfalls.

Nutzt nun jeder in der Gruppe dieses Programm, wird man es wohl einfach so installieren, außer der Datenschutz ist einem wichtig. Dass man sich strafbar mit dem Download und der Nutzung machen kann, das erwartet man nun wirklich nicht. Sollten wir nun alle schnell den Messenger deinstallieren, um einer Abmahnwelle, wie man sie beim Filesharing kennt, zu entgehen?

TESO Strafe

Ausgangslage beim Gerichtsurteil: Ein Streit zwischen Eltern

Wie kam es eigentlich zu diesem Urteil? Es ging um einen Sorgerechtsstreit bzw. hier im Speziellen um das Umgangsrecht. Der Vater warf der Mutter eine mangelnde Aufsicht der Smartphonenutzung vor. Der Sohn selbst nutzte WhatsApp und stimmte demnach der folgenden AGB-Klausel zu:

Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.

Da das Kind 20 Kontakte im Telefonbuch von WhatsApp besitzt, hat es somit die Telefonnummern von 20 Personen an Facebook weitergeleitet. Der Vater war der Ansicht, dass dies illegal sei, denn der Sohn habe nie die Erlaubnis dieser Personen bekommen. Und die Mutter hat demnach zugelassen, dass ihr gemeinsames Kind rechtswidrig handelt. Bei Kindern unter 13 Jahren müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte den Bedingungen von WhatsApp zustimmen. Auf dieser Basis wollte der Mann das Umgangsrecht.

Das Amtsgericht schloss sich dieser Argumentation an. Neben einigen anderen Auflagen an der Mutter verlangte es die Vorlage schriftlicher Einverständniserklärungen aller Kontakte des Sohnes zur Weitergabe ihrer Telefonnummer. Im Urteil heißt es:

Wer durch seine Nutzung von “WhatsApp” diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Gesetz

Damit lagert WhatsApp seine Verantwortung auf den Nutzer aus. Und wer hat schon die Autorisierung seiner Telefonbuchkontakte zur Weitergabe ihrer Daten? Hat man sie jedoch nicht, bestätigt aber diese AGB-Klausel, handelt man nicht rechtens.

Droht eine Abmahnwelle?

Gemäß dem Urteil ist es wohl möglich. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass die Nutzer dieser App nun Post vom Rechtsanwalt erhalten. Immerhin sind es die eigenen Kontakte und somit Freunde, die diesen Weg gehen müssten. Vereinzelt kann es dazu kommen, aber nicht im selben Ausmaß wie beim Filesharing. Viel wahrscheinlicher ist, dass es zu Abmahnungen von WhatsApp seitens der Datenschützer kommt.

ArcheAge_Gefangene

Antares meint: Wir haben hier ein Urteil, das vielleicht nicht jeder als gerecht empfinden mag. Schließlich wird nicht der Konzern, der das verursacht hat, bestraft, sondern eine Mutter, deren Sohn bestimmt nicht das Gesetz brechen wollten. Kann es nun wirklich sein, dass der Verbraucher bestraft wird und das Unternehmen unbeschadet davonkommt? Das wäre schließlich ein Ansporn für andere Unternehmen, das gleichermaßen so zu machen.

Das Urteil ist nicht bindend.

Zunächst bedeutet ein Urteil gegen die Mutter nicht eines für WhatsApp. Denn im Urteil ging es um das Umgangsrecht, das Interesse des Gerichts lag mehr beim Kind und der Überwachung dessen Smartphone-Nutzung seitens der Mutter. Für andere Gerichte ist diese Entscheidung nicht bindend. Das kann dazu führen, dass die Klausel früher oder später für ungültig erklärt wird und somit das Unternehmen die Erlaubnis der Telefonbuchkontakte einholen muss.

Und bis es soweit ist? Nun, dann muss man damit leben, oder der erste sein, der klagt. Sich darauf zu berufen, dass man von dieser AGB-Stelle nichts wusste, genügt jedoch nicht. Oder würde jemand, der wegen zu schnellen Fahrens angehalten wird, sagen: “Ich achte grundsätzlich nicht auf Verkehrsschilder und Ampeln, also gelten diese nicht für mich.”? Nein, also kann man auch nicht “Ich lese grundsätzlich keine AGB, also gelten diese nicht für mich” sagen.

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WhatsApp selbst ist natürlich legal.

Möglich wäre jedoch der Verweis auf § 305c BGB. Demnach sind Bestimmungen, welche so unüblich sind, dass man nicht mit ihnen rechnen muss – sogenannte Überraschungsklauseln – unwirksam. Doch das ist etwas für die Juristen, die sich vielleicht schon bald in einem Prozess damit beschäftigen werden.

Geändert hat das Urteil jedenfalls nichts. Abgemahnt hätte man schon früher werden können. Jetzt erlangte diese Geschäftspraxis erneute mediale Aufmerksamkeit. Und bezüglich der Strafbarkeit: WhatsApp selbst ist nicht illegal. Lediglich die Zustimmung zu dieser AGB ist wohl nicht erlaubt, ohne entsprechende Autorisierung. Und das kann man lösen, entweder durch ein leeres Telefonbuch oder indem man um besagte Zustimmung bittet. Wenn jeder im Telefonbuch diesen Messenger nutzt, sollte das machbar sein.

Quelle(n): AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 - F 120/17 EASO
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Hinata Hyuga

Beitrag ist ok.. Selbst für eine Gamerseite ist der 1. Abschnitt echt lächerlich.

Keragi

Das ist genau so ein Fall wie, mcdoof verklagen weil der Kaffee zu heiß war und es nicht gekennzeichnet war, da wird versucht sich zu bereichern. Weiß zwar nicht warum ihr über so nen Stuss berichtet aber ihr habt euch ja Mühe gegeben eine Überleitung zu online Spielern herzuleiten. 😀

treboriax

Das ist schon etwas anders gelagert, da im Fall des heißen Kaffees zwei Pateien direkt betroffen sind, bei der Weitergabe der Telefonnummern allerdings die Rechte unbeteiligter Dritter verletzt werden. Nur ist das alles keine Neuheit, wir wissen seit Ewigkeiten, dass dieses Modell nicht mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist und wurden davor “gewarnt”. Nun hat anscheinend erstmalig jemand den Rechtsweg bestritten und ein vorhersehbares Urteil erzielt.

CreativeBimbes

Na klasse, morgen wird in unserem schönen Land, wahrscheinlich das Maas’sche Netz- Druchsetzungsgesetz durchgewunken, ein Gesetz was im Prinzip eine Vorzensur einführt und Juristen die Haare zu Berge stehen lässt und ihr referiert darüber ob Whatsapp illegal ist.

Direwolf

Willkommen in Deutschland. Einem Land regiert von Vollidioten…

Hinata Hyuga

Dann schau dir mal an, womit sich das Gericht in den Vereinigten Staaten von Amerika so beschäftigt.

Rico

Haben die nichts besseres zutun, z.b. Deutschland retten oder ne richtige Demokratie einführen?^^

ChunkSloth

Ich habe spontan alle Leute in meiner Kontaktliste auf Schmerzensgeld verklagt mir ne eigene Fahne gebastelt in den Nachbargarten gesteckt und deren Haus annektiert…… Hier is jetzt Achterbahn ….nicht mit mir!

Ancrion

Ich verstehs nicht – werden ALLE Kontakte an Facebook weitergeleitet oder nur die, die Whatsapp haben? Wenns nur die sind, die schon whatsapp haben, hat facebook die ja eh schon

Erzkanzler

ALLE!

“Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung.”

Hätte ich nicht bereits bei der Übernahme durch Facebook WhatsApp ersetzt (Threema oder Hoccer gibt ja genug datenschutztechnisch unbedenklichere Alternativen), hätte ich es sicher letztlich bei diesen AGBs getan.

Die Übertragung der Telefonkontakte gibt es bei WhatsApp nicht erst seit Kurzem sondern (offiziell) bereits seit Sommer letzten Jahres, das nur am Rande.

Nur um das noch kurz ins rechte Licht zu rücken, das Problematische ist NICHT das Facebook dann plötzlich deine Telefonnummer hat (eine Argumentation die ich leider immer wieder höre) sondern das sich mit den Verbindungen die unter den einzelnen Nutzern bestehen und mit der großen Anzahl der Daten, sehr schnell Rückschlüsse auf Benutzerverhalten usw. schließen lässt gerade wenn man das dann auch noch mit Facebook-Profilen verbinden kann. Das mag im Falle von personalisierter Werbung noch harmlos erscheinen. Aber da enden die Möglichkeiten bei Weitem nicht. Die Forscher des Addiction Recovery Research Centers in Virginia haben z.B. mit Facebook-Daten bereits eine automatisierte Auswertung entwickelt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Personen findet, die Drogen nehmen.

Nun lass mal einen findigen Gesundheitsminister auf die Idee kommen, man könne doch so Krankenkassenbeiträte berechnen… und das ist noch eine der harmlosesten Ideen. Ein “Aber Facebook gibt die Daten doch nicht weiter….” ist in dem Bezug leider auch naiv und kurzsichtig. Man überlege nur was z.B. ist eigentlich aus StudiVZ geworden… das gab es doch, vor nicht allzu langer Zeit, billig zu kaufen (inkl. Datensätzen!!!)

Bodicore

Man kann keien App mehr installieren ohne das Adressen ausgelesen werden…. Für die Gesetzeslage ist es einfach mal locker 109 Jahre zu spät um noch irgendwas ändern zu wollen… Ich habe letze woche ein neues Handy in Betrieb genommen… Das erste was man macht ist der Firma zugriff auf Fotos Adressbuch und Sprachmemos zu geben ohne das kann man heute nicht mal merh Telefonieren.

Koronus

1. Da sieht man Mal wieder, dass WhatsApp Scheiße ist.
2. Was hat dieser Artikel mit MMOs zu tun?

Erzkanzler

Viele Gilden sind über WhatsApp vernetzt! Steht sogar im Artikel. Beschwerst du dich auch bei der Gamestar wenn sie über Grafikkarten berichtet weil Grafikkarten keine Spiele und keine Sterne sind? 😛

Koronus

Nein da ich dort nicht einfach so kommentieren kann und falls jetzt kommt “Dann klick halt nicht drauf!” dieser Artikel wirkte so deplaziert und die Überschrift war so wenig sagend, da musste man glatt herausfinden, was damit nun genau gemeint ist.

Dawid

Ja, für jemanden, der mit WhatsApp nichts am Hut hat, wirkt es ggf. deplatziert. Aber da so viele Gilden, Clans etc. WhatsApp nutzen und es täglich mehr werden, hat uns Antares angeboten, freiwillig einen Artikel darüber zu schreiben. Das ist gerade ein sehr großes Thema.

Phinphin

Das Urteil hat schon deswegen keine besonders große Bedeutung, weil es von einem Amtsgericht kommt und deswegen keine höchstrichterliche Rechtsprechung ist.

treboriax

Da hast du ein falsches Rechtsverständnis. Urteile unterscheiden sich hinsichlich ihrer Wirksamkeit nicht aufgrund der aussprechenden Instanz, sie sind entweder rechtsgültig oder in Folge einer Überprüfung durch ein vorgesetztes Gericht nicht.

Zudem stützt sich das oben behandelte Urteil auf die Verletzung des Rechtes auf informelle Selbstbestimmung, welches bereits von der höchst möglichen Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, als Datenschutz-Grundrecht bestätigt wurde. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass in diesem Fall in der nächsten Instanz anders entschieden werden würde.

Phinphin

Das ist mir schon klar.
Es geht um die Bindungswirkung (z.B. beim Bundesverfassungsgericht) oder der Orientierungswirkung (z.B. bei den Obersten Instanzen) für die zukünftige Rechtsauslegung. Die liegt bei einem Amtsgericht nicht vor. Deswegen ist das Urteil wohl vorerst nur für die Beteiligten von großer Bedeutung.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt zwar die informelle Selbstbestimmung. Eine Auslegung, dass im Falle von WhatsApp der einzelne Nutzer und nicht etwa das Unternehmen gegen diese Grundrechte verstößt, gab es bisher noch nicht.

Corbenian

>> Sich darauf zu berufen, dass man von dieser AGB-Stelle nichts wusste, genügt jedoch nicht. Oder würde jemand, der wegen zu schnellen Fahrens angehalten wird, sagen: „Ich achte grundsätzlich nicht auf Verkehrsschilder und Ampeln, also gelten diese nicht für mich.“? Nein, also kann man auch nicht „Ich lese grundsätzlich keine AGB, also gelten diese nicht für mich“ sagen <<

In einem Rechtsstaat mag das stimmen. Die BRD ist aber heute de facto kein Rechtsstaat mehr. Denn in einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass alle gleich vor dem Gesetz sind. Tatsache ist, dass man Sonderprivilegien genießt, wenn man Immigrant aus dem afrikanisch-arabischen Raum ist. Dann kann man schon Polizisten beleidigen, Widerstand gegen die Staatsgewalt anzetteln, Frauen vergewaltigen, Stehlen und Rauben, etc. und nichts passiert. Zur Not holt man Verstärkung und vertreibt die Polizisten mit purer Gewalt. Danach haben die Polizisten eine Klage am Hals… Tut sowas ein Pack-Deutscher, sitzt er im Knast.

Insofern ist der Spruch “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” nur für einige gültig.

Aber sehr schön zu sehen, wie ein globalagierendes Unternehmen die Daten sammeln darf und dann auch noch der geblendeten Nutzer auf einmal per Gericht schuldig gesprochen wird.
Genau aus diesem Grund werde ich nie was von selbstfahrenden Autos im Straßenverkehr halten. Fährt nämlich beispielsweise Google in Form ihres Autos jemanden tot, dann ist der Passagier schuld, nicht Google – wenn ich also so oder so schuld bin, dann will ich auch die eigene Kontrolle behalten und diese nicht abgeben.

Phinphin

Wow. Bei einem Thema wie Whatsapp einen Immigranten-Bash hinzubekommen: 4 von 5 Sterne.

Corbenian

Es handelt sich um kein Bashing. Es diente lediglich zur Verdeutlichung der Abstinenz des Rechtsstaates. Bei keinem anderem Thema wird das Problem so deutlich, wie bei diesem Thema.

Ein Bashing würde gänzlich anders aussehen.

Phinphin

Es ist deswegen Bashing, weil du suggerierst, der Staat wäre nur bei Ausländern aus dem Afrikanischen-Arabischen Raum zu nachlässig.

Wenn du dir aber mal die Rechtsprechung oder das Verhalten der Polizei anschaust, dann ist das aber ein grundsätzliches Problem. Bei uns hat ein Deutscher! 2 Jahre auf Bewährung bekommen, nachdem er eine Putzfrau missbraucht hat. Begründung des Gerichts: Er hat sich ja bisher nie was zu Schulden kommen lassen.
Ein ehemaliger Deutscher! Schulkollege von mir hat bei einem illegalen Autorennen eine Frau totgefahren. Auch hier gabs Bewährung und etwas gemeinnützige Arbeit.
200 Meter von meinem Arbeitsplatz hat ein alkoholisierter Deutscher! mehrere Frauen angegriffen und sogar Glasflaschen nach ihnen geworfen. Die Polizei hat lediglich einen Platzverweis erteilt.
Mein Deutscher! Nachbar hat auf seine Frau eingeschlagen. Die Polizei hat ihn kurz aufs Revier mitgenommen und danach wieder nach Hause entlassen.

Ich sehe hier beim besten Willen nicht, dass es nur die Ausländer sind, die dem Staat und der Gesellschaft auf der Nase rumtanzen können.

Corbenian

Da Stimme ich dir auch zu. Wie ich bereits auch schon (inzwischen mehrfach) schrieb: Ich sagte nirgends, dass der Rechtsstaat erst seit 2015 leidet bzw. schwindet oder das nur bei Ausländern zu viel milde angewendet wird. Wie gesagt, es war ein (!) Beispiel. Es gibt unzählige.

Caldrus82

Mal deine Pauschalisierungen aussen vor gelassen, dass Deutschland kein richtiger Rechtsstaat mehr ist, da stimme ich dir vollkommen zu. Allerdings muss man sagen, dass das nicht erst seit der Immigranten-Welle so ist 😉 Viele Dinge müssen geändert oder an die heutige Zeit angepasst werden und ich wäre froh, wenn es mal wieder Spitzenpolitiker gäbe, die genug Eier in der Hose haben um die nötigen Reformen einzuleiten.

Corbenian

Ich sagte auch nirgends, dass der Rechtsstaat erst seit 2015 leidet bzw. schwindet. Wie gesagt, es war ein (!) Beispiel. Offenbar polarisierender als von mir zunächst angenommen.

Erzkanzler

Wow… das ist jetzt aber arg verquer… keine Ahnung in welchem Land du lebst, aber ich erlebe tagtäglich das Gegenteil und merke deutlich wie “Immigrant aus dem afrikanisch-arabischen Raum” von der Staatsmacht gezielt anders (und ich meine nicht rücksichtsvoller… bei Leibe nicht) behandelt werden. Und ja ich erlebe es, ich lese es nicht nur.

Von solchen Verallgemeinerungen sollte man wirklich Abstand nehmen. Einen Zusammenhang mit aufkommendem Desinteresse an Datenschutz gegenüber globalisierten Konzernen und Immigration herstellen zu wollen, ist nun auch arg an den Haaren herbeigezogen. Selbst wenn man damit etwas verdeutlichen möchte.

doc

Haltlose Aussagen und faktisch falsch!
Lies allein dir alleine mal in Ruhe den Rechtsstaat in wikipedia durch. u.a.:

“Rechtsstaat ist nur ein Staat, in dem nicht Willkür, sondern Recht und Gerechtigkeit herrschen: mit einer Rechtsordnung, die für alle gleich ist und in der die Staatsorgane einschließlich des Gesetzgebers an das förmliche Recht und an materielle Gerechtigkeit gebunden sind (vgl. Rechtsgeltung).”

Das Recht ist das Gleiche, heißt aber nicht das die Strafe immer die Gleiche sein muss. Für das Strafmaß sind die Richter zuständig und wägeln die Individualität des einzelnen Menschen ab, und damit ist nicht die Rasse gemeint! Einen geistig Behinderten kannst du nicht genauso bestrafen wie einen anderen.

Corbenian

Wer sprach von geistig Behinderten?

doc

Indirekt du: “Denn in einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass alle gleich vor dem Gesetz sind.”

Es galt als Beispiel ohne direkt Referenz zu deinem Text, oder habe ich das geschrieben?
Ich wollte damit lediglich verdeutlichen das man nicht alle gleich bestrafen kann.

Corbenian

Sonderfälle gibt es immer. Aber eine Religion ist kein Sonderfall. [Achtung, absichtlich überspitzt formuliert:] Es sei denn man möchte natürlich Religionen mit Geisteskrankheiten auf eine Stufe stellen – dann gehören diese aber auch in die Geschlossene, wo sie keinen Schaden mehr anrichten können 😉

Erzkanzler

Lustig, Facebook liest das gesamte Telefonbuch aus und sowohl Nutzer als auch Gerichte interessieren sich nur noch dafür wenn es in einem Sorgerechtsstreit von Bedeutung ist… Ich find es immer wieder traurig wie sich diese “Sollen sie meine Daten doch haben”-Metalität durchgesetzt hat. Das wird uns noch mal ganz böse auf die Füße fallen.

Corbenian

“Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten!” (Zitat, Joseph Goebbels, “Datenschutzbeauftragter”)

So ist es. Wie hätten sich die Massenmörder über die Hilfsmittel der heutigen Verbrecher gefreut.

Aber wir steuern eh auf ein neues finsteres Kapitel hin, wovon später wieder keiner was geahnt und gewusst haben will. Die Appeasement-Politik der ’30er war nichts gegen das heutige Gewährenlassen. Wie es damals endete, wissen die meisten… Schauen wir mal, was da heute aufzieht (Globale Überwachung, Militär im Inland, Abschaffung der aktuellen Freiheiten, werden nur Begleiterscheinungen sein…)

ItzOlii

WORD

Bodicore

Abmahnungen ? Ha ha ja klar, die können sie alle zu mir schicken… Ich habe einen Kachelofen und der Winter naht 😉

ItzOlii

First World problems…

Psycheater

Also wenn man sich über sowas noch Gedanken machen kann, dann kann es einem (egal ob Land oder Privarperson) nicht allzu schlecht gehen

Tialys

Also ganz so vergleich kann man das Einhalten der Straßenverkehrsordnung und das sorgfältige Lesen von AGBs dann doch nicht ^^
Insgesamt ist das meiner Meinung nach ein Fall der für reichlich Diskussionsstoff sorgen kann, aber nicht gegen die Nutzer entschieden werden sollte.

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